Hallo allerseits,
heute kam bei uns noch mal das Thema Kunstflug-Boxen auf. Leider findet man dazu relativ wenig im Netz, weswegen ich auf das Kollektiv-Wissen hoffe. Es gibt unter einigen Piloten offenbar unterschiedliche Meinungen darüber, ob man in ein Gebiet mit Kunstflugaktivität einfliegen darf oder nicht.
Diese Gebiete sind ja auch auf der ICAO-Karte eingezeichnet und in der AIP ENR 5.5 veröffentlicht. Es wird beschrieben, wie diese Gebiete aktiviert werden können. Allerdings lese ich nirgends heraus, ob man in eine aktivierte Kunstflugbox einfliegen darf oder nicht. Daher gehen hier leider auch die "Meinungen" auseinander.
Ich suche daher nach einer Rechtsquelle, die regelt, ob ein Einflug in eine aktivierte Kunstflugbox erlaubt ist oder nicht. Dass dies wenig sinnvoll ist, bzw. sehr gefährlich steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Ich informiere mich vor einem Flug, ob die Box aktiv ist und umfliege oder überfliege sie bei Bedarf.
Mein Kenntnisstand ist bislang der gewesen, dass eine solche Zone, auch bei Aktivierung, keinen gesperrten Luftraum darstellt. Ein Durchflug ist möglich, aber nicht zu empfehlen.
Liegen euch da andere / ergänzende Infos zu vor?
Danke euch