OkeP schrieb:Das stimmt so nicht pauschal, es gibt "pauschale" Einfluggenehmigungen, in Österreich heißt das Gastflugverordnung oder so. Ein französisches UL darf z.B. nach D einfliegen weil die franz. Zulassung in D geduldet ist (bitte keine Diskussion dem Halterwohnort anfangen), nach Österreich darf das französische UL aber nicht pauschal einfliegen. Deutsche UL dürfen eigentlich auch nicht pauschal nach Italien fliegen da sie undefiniert sind (Basico, Avanzato).
benötigt Einfluggenehmigung für jedes andere Land,
Ausländische UL haben in Richtung Deutschland eh sehr offene Grenzen: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Einflug/Ultraleicht.html
Wenn das italienische UL aber eine vorläufige Zulassung oder eine Einzelzulassung o.ä. hat, dann braucht es eine Einfluggenehmigung.
Quelle: Wikipedia