war neulich dicht an der Belgischen Grenze. Muß man Funkkontakt herstellen und seine Absicht kundtun, wenn man die Grenze überfliegen möchte, oder sogar einen Flugplan aufgeben? Also ich wollte weder irgendwo im Ausland landen noch in eine Kontrollzone einfliegen.
Das officiele antwort wurde sein das man um ein flug ins ausenland (zb Belgien) durch zu fuhren, ein flugplan aufgeben. Nach abgabe des flugplans und wen man den FIR einfliegst soll man sich uber funk an die jeweiliges FIR melden. Praktischerweise mach ich das meistens nicht. Aber wen ich weis das ich ein Ausenland FIR einfliege, mach ich sicher das ich horensbereids bin fur de FIR. Also mein funk wird zb zu 132.350 geschaltet when ich die Niederlande uberquer. Fur mich ist auch immer die frage: Wie viel verkehr erwarte ich in die nahe von wo ich fliege. Also ist das nicht weit von ein CTR die gleich ein EDD* ist, wird ich mir melden an lokal FIR, so das sie wissen das ich horensbereids bin. Und wirklich praktisch: Wen man EDLS verlast nach westen und man ist ein bissel spat um die platzrund zu folgen, dan ist man schon in FIR Amsterdam, aber dan verlast man den ausenland so schnell das man uberhaupt kein zeit hat um ihn an zu funken. Also dan "vergist" jeder das.
Das habe ich mich auch schon immer gefragt! Also muss ich, auch wenn ich NUR etwas aus der Luft im Ausland anschauen möchte einen Flugplan aufgeben ? Quasi sobald ich in einen ausländischen Luftraum einfliege....
Und wirklich praktisch: Wen man EDLS verlast nach westen und man ist ein bissel spat um die platzrund zu folgen, dan ist man schon in FIR Amsterdam, aber dan verlast man den ausenland so schnell das man uberhaupt kein zeit hat um ihn an zu funken. Also dan "vergist" jeder das.
Bei EDLS gibt es meines Wissens nach sogar eine Sonderregelung, da der Platz praktisch an der Grenze liegt (ein kleiner Teil der Platzrunde befindet sich sogar auf niederländischem Gebiet). Für die Strecke EDLS-EDWN, die größtenteils über niederländisches Gebiet geht, benötigt man keinen Flugplan. Hierfür gibt es eine Ausnahmeregelung, die ich aber gerade nicht finde.
gelöschter User am 30.08.2010 um 18:38 Uhr
Ich kann Eure Probleme nicht wirklich nicht nachvollziehen.
Nach dem ICAO-Abkommen ist der Einflug eines zivilen Luftfahrzeuges in den Luftraum eines UN-Staates prinzipiell erst einmal genehmigungsfrei. Nach NfL-I 129/08 sind Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln in die und aus den nachfolgend genannten Staaten sind von der Flugplanpflicht nach § 25 Abs. 1 Nr. 6 befreit: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Dänemark, Polen und Tschechische Republik.
Also unter Beachtung der Luftraumstruktur müsste man demnach z.B. den belgischen oder den niederländischen Luftraum genehmigungsfrei und ohne Flugplan befliegen dürfen, oder??
Ich hab´ noch ein bisschen recherchiert. Der Flugplanverzicht ist leider z.Zt. ein noch etwas einseitiges Bekenntnis der Bundesrepublik zu Europa und wird bislang nur von Österreich, Polen und der tschechischen Republik ebenso gehandhabt. Das bedeutet, dass zwar die DFS auf einen Flugplan liebend gerne verzichtet, jedoch Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Dänemark nach wie vor auf einen Flugplan bestehen. Armes Europa!!
Ich hatte mich auch schon leicht gewundert, warum es in einer "flugplanlosen Zone" dann eine Sonderregelung für der Überflug "feindlichen Territoriums" gibt ;-)
gesperrter User am 30.08.2010 um 19:12 Uhr
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