pinguair schrieb:Die 600kg-Klasse wird sicher in nächster Zeit interessant. Bis aber mal die Flugzeuge bei den Vercharteren eine gewisse Verbreitung haben, wird es wohl zunächst etwas dauern. Die Übergangszeit lässt sich wohl mit Cessna 15X überbrücken ;-)
Ein Argument wäre, das man mit einen PPL oder einer anderen JAR / EASA Lizenz 600 kg fliegen darf und dann mal legal unterwegs ist. Ich kenne keinen UL Piloten der wirklich legal zu 2 unterwegs ist. Werdet mal kontrolliert und drückt mal einiges an Geld ab. Jedoch wird in DE leider viel zu wenig kontrolliert. Ist in anderen Ländern viel strenger gehandhabt.
aareb schrieb:und darin besteht leider das Problem; die Flugschulen wollen meist ein bisschen mitverdienen und bieten daher immer auch ihren Theorieunterricht mit an. Wenn man den nicht möchte, haben die auch nur wenig Interesse, einen bei der Prüfung zu melden, so zumindest meine Erfahrung.Andi_Air schrieb:Luftamt in deiner Zuständigkeit. Aber jetzt nicht falsch verstehen: für die Prüfungszulassung muss dort eine Schülermeldung vorliegen. Das macht die Flugschule/Verein und kostet üblicherweise nur "Verwaltunsgebühren". Ob du dort dann auch deine Praxis machst bleibt dir überlassen.
wie/wo kann man sich denn dann für die Theorieprüfung anmelden, wenn man meint, man sei "fit" genug?
Bananenbieger schrieb:
Ich kann ja mal versuchen, die Gebühren für den Theorieunterricht in Flugstunden mit Lehrer umzuwandeln. Ist meiner Meinung nach für beide Seiten wohl sinnvoller.
@scoobydoo: Das 2t-Rating ist auch schon bei mir eingeplant. Die Theorieprüfung bzw. die EASA-Reform ist das Einzige, was wirklich das Vorhaben verzögern könnte...
gute Idee, das mit den Flugstunden.
Ich mache jetzt erst mal das AZF, dann schauen, wie sich die neuen Verordnungen und Lizenzen so machen, und dann werden die Karten neu gemischt.
Bananenbieger schrieb:
... die EASA-Reform ist das Einzige, was wirklich das Vorhaben verzögern könnte...
Von den noch nicht endgültigen EASA-Regelungen würde ich mich momentan nicht weiter beeindrucken lassen. Man kann sicher von einem Bestandsschutz der erworbenen Lizenzen wie auch der bis dahin begonnen Ausbildung ab April 2012 ausgehen. Lediglich mit veränderten Erhaltungs-, Verlängerungs- und Erneuerungsbedingungen ist zu rechnen.
Michael
PS:@Pinguair, überladen zu fliegen ist kein Privileg der UL-Klasse!!
Jain, wenn man halt einen tollen Flieger hat der halt schon 2/3 des MTOW wiegt, ist es unmöglich legal zu bleiben. Ich kenne keinen der zu 2 legal unterwegs ist. Das kann man auch nicht schön reden wie die ULer das so gerne tun. Jedoch sind wir auch mit einer C150 zu 2 und vollen Tanks überladen. Bei einem E Flieger limitiert kein Gesetz sondern erstmal das MTOW des Flugzeugs. Darauf kann ich aber als E Flieger reagieren und ein anderes Flugzeug wählen.PS:@Pinguair, überladen zu fliegen ist kein Privileg der UL-Klasse!!
pinguair schrieb:Immer das Gleiche...
Ich kenne keinen der zu 2 legal unterwegs ist.
Aktuell sind 37 Besucher online.