Update ... Hier Zitat der Mail vom DULV:
vielen Dank für die Anfrage.
Sie können die Flüge und die Überprüfung durch den Fluglehrer auf Ihrem eigenen Flugzeug absolvieren. Entsprechend der Berücksichtigung der von Ihnen bereits aufgeführten Punkten, nämlich, dass das UL eine gültige Zulassung besitzen muss, also keine vorläufige Zulassung, eine gültige Versicherung und ferner eine gültige Jahresnachprüfung.
Zitat Ende
Damit ist ganz klar ausgesagt das man für Pax Berechtigung nur einen Fluglehrer braucht...
Pilot-Neuling schrieb:Das ist ja komisch...
Damit ist ganz klar ausgesagt das man für Pax Berechtigung nur einen Fluglehrer braucht...
Grüße
Luca
lucabert schrieb:wer weiß, vielleicht meine die gute Dame mit:
genau das Gegenteil, was DAeC vor ein paar Monaten mir gesagt haben...
Pilot-Neuling schrieb:, dass unter Zulassung und Versicherung, eben die Punkte, die lucabert schon erwähnt hat, zu beachten sind. Ist schon seltsam, dass da solche gegensätzlichen Unterschiede zwischen den Vereinen sind - leider. Man könnte ja wirklich meinen, die mögen sich nicht gegenseitig ;)
der von Ihnen bereits aufgeführten Punkten, nämlich, dass das UL eine gültige Zulassung besitzen muss, also keine vorläufige Zulassung, eine gültige Versicherung
Wäre nicht die einzige Abweichung zwischen DULV und DAeC.
Schöne Grüße und gutes Gelingen mit der Pax-Berechtigung!
hallo
wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.
Gruss Heiko
nur mal so ein Gedanke.
monstertyp schrieb:Nur zwei Punkte an deinem Satz:
wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.
Grüße
Luca
nibbler schrieb:Hab jetzt Lucaberts Antwort bzgl DAeC gar nicht so viel anders gelesen als die des DULV
Wäre nicht die einzige Abweichung zwischen DULV und DAeC.
Eher so, das aufgrund der Ausbildung das ganze im Rahmen einer genehmigten Ausbildungsstätte zu erfolgen hat, aber nicht zwingend das der eigene Flieger nicht geht (aber organisatorisch einiges zu regeln ist)
monstertyp schrieb:Würde ich so nicht unterschreiben, das eine ist Ausbildung, das andere Auffrischung
wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache
hallo
war ja nur so ein Gedanke von mir,aber die Paxberechtigung ist aber erst nach Lizenzerhalt machbar .
Sehr seltsam.
Gruss
Heiko
monstertyp schrieb:Genau!
war ja nur so ein Gedanke von mir,aber die Paxberechtigung ist aber erst nach Lizenzerhalt machbar .
Das ist eine Zusatzberechtigung. Und die Berechtigungen sind Teil einer Ausbildung. Man kann auch weitere Ausbildungen machen nach Scheinerhalt... ;)
Grüße
Luca
monstertyp schrieb:also in meinem Bordbuch sind vom Vorbesitzer 2 - Jahres Überprüfungsflug mit Fluglehrer eingetragen....
wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.
also geht das wohl so
lucabert schrieb:Das ist ja ein ganz anderes Thema.
Ich als Lehrer würde mit einer privaten Maschine, die ich überhaupt nicht kenne, kein Checkflug machen
Wenn Du sie aber kennen würdest...?
lucabert schrieb:Vermutlich beide, wenn man die Anfrage und die Antwort mal zusammenlegt.
Sie sagen genau das Gegenteil, was DAeC vor ein paar Monaten mir gesagt haben...
Nun: wer hat Recht? ;)
Ich hatte sowas ähnliches mit einem Gurtzeug, bei dem ich aus Beschlägen aus zwei Gurtzeugen mit neuen Bändern ein neues Gurtzeug haben wollte.
Ein Bekannter hat so eine Anfrage gestellt und ich auch.
Er hat gesagt bekommen, das geht nicht, ich habe gesagt bekommen, dass es kein Problem ist.
Wer Recht hatte? Die eine Person die das uns beiden gesagt hat, die Frage war halt nur etwas anders gestellt...
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