PAX Berechtigung im eigenen Flieger

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Update ... Hier Zitat der Mail vom DULV:

    vielen Dank für die Anfrage.

    Sie können die Flüge und die Überprüfung durch den Fluglehrer auf Ihrem eigenen Flugzeug absolvieren. Entsprechend der Berücksichtigung der von Ihnen bereits aufgeführten Punkten, nämlich, dass das UL eine gültige Zulassung besitzen muss, also keine vorläufige Zulassung, eine gültige Versicherung und ferner eine gültige Jahresnachprüfung.

    Zitat Ende

    Damit ist ganz klar ausgesagt das man für Pax Berechtigung  nur einen Fluglehrer braucht...

  • Pilot-Neuling schrieb:
    Damit ist ganz klar ausgesagt das man für Pax Berechtigung  nur einen Fluglehrer braucht...
    Das ist ja komisch...
    Sie sagen genau das Gegenteil, was DAeC vor ein paar Monaten mir gesagt haben...
    Nun: wer hat Recht? ;)

    Grüße
    Luca

  • lucabert schrieb:
    genau das Gegenteil, was DAeC vor ein paar Monaten mir gesagt haben...
    wer weiß, vielleicht meine die gute Dame mit:
    Pilot-Neuling schrieb:
    der von Ihnen bereits aufgeführten Punkten, nämlich, dass das UL eine gültige Zulassung besitzen muss, also keine vorläufige Zulassung, eine gültige Versicherung
    , dass unter Zulassung und Versicherung, eben die Punkte, die lucabert schon erwähnt hat, zu beachten sind. Ist schon seltsam, dass da solche gegensätzlichen Unterschiede zwischen den Vereinen sind - leider. Man könnte ja wirklich meinen, die mögen sich nicht gegenseitig ;)

    Wäre nicht die einzige Abweichung zwischen DULV und DAeC.

    Schöne Grüße und gutes Gelingen mit der Pax-Berechtigung!

  • hallo

    wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.

    Gruss Heiko

    nur mal so ein Gedanke.

  • monstertyp schrieb:
    wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.
    Nur zwei Punkte an deinem Satz:

    1. Checkflug ist keine Ausbildung!
    2. Ich als Lehrer würde mit einer privaten Maschine, die ich überhaupt nicht kenne, kein Checkflug machen, denn ich würde auch nicht wissen, was ich für Übungen speziell machen kann und wann es gefährlich wird. Bisher habe ich tatsächlich Checkflüge mit eigenen Maschinen gemacht, aber alle mit Mustern, die ich kenne.
      Aber das ist nebensächlich und absolut nur meine Meinung...

    Grüße
    Luca

  • nibbler schrieb:
    Wäre nicht die einzige Abweichung zwischen DULV und DAeC.
    Hab jetzt Lucaberts Antwort bzgl DAeC gar nicht so viel anders gelesen als die des DULV

    Eher so, das aufgrund der Ausbildung das ganze im Rahmen einer genehmigten Ausbildungsstätte zu erfolgen hat, aber nicht zwingend das der eigene Flieger nicht geht (aber organisatorisch einiges zu regeln ist)

    monstertyp schrieb:
    wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache
    Würde ich so nicht unterschreiben, das eine ist Ausbildung, das andere Auffrischung
  • hallo

    war ja nur so ein Gedanke von mir,aber die Paxberechtigung ist aber erst  nach Lizenzerhalt machbar .

    Sehr seltsam.

    Gruss

    Heiko

  • monstertyp schrieb:
    war ja nur so ein Gedanke von mir,aber die Paxberechtigung ist aber erst  nach Lizenzerhalt machbar .
    Genau!

    Das ist eine Zusatzberechtigung. Und die Berechtigungen sind Teil einer Ausbildung. Man kann auch weitere Ausbildungen machen nach Scheinerhalt... ;)

    Grüße
    Luca

  • monstertyp schrieb:
    wenn ich ein eigenes Ul habe darf ich dann mit diesem mein Flug mit Lehrer alle 2 Jahre machen,wäre ja genauso eine Sache.
    also in meinem Bordbuch sind vom Vorbesitzer 2 - Jahres Überprüfungsflug mit Fluglehrer eingetragen....

    also geht das wohl so

  • lucabert schrieb:
    Ich als Lehrer würde mit einer privaten Maschine, die ich überhaupt nicht kenne, kein Checkflug machen
    Das ist ja ein ganz anderes Thema.

    Wenn Du sie aber kennen würdest...?

    lucabert schrieb:
    Sie sagen genau das Gegenteil, was DAeC vor ein paar Monaten mir gesagt haben...
    Nun: wer hat Recht? ;)
    Vermutlich beide, wenn man die Anfrage und die Antwort mal zusammenlegt.

    Ich hatte sowas ähnliches mit einem Gurtzeug, bei dem ich aus Beschlägen aus zwei Gurtzeugen mit neuen Bändern ein neues Gurtzeug haben wollte.

    Ein Bekannter hat so eine Anfrage gestellt und ich auch.

    Er hat gesagt bekommen, das geht nicht, ich habe gesagt bekommen, dass es kein Problem ist.

    Wer Recht hatte? Die eine Person die das uns beiden gesagt hat, die Frage war halt nur etwas anders gestellt...

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