PAX Berechtigung im eigenen Flieger

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo zusammen.

    Da ich nur älterer Beiträge finde, hier einmal neu:

    Ich möchte meine Passagierberechtigung fliegen ( 2 x 200km mit Lehrer) und hatte eigendlich schon alles abgesprochen.

    Nun habe ich heute eine Nachricht bekommen, dass ich diese Flüge doch nicht im eigenen Flieger machen darf, sondern dafür die Schulungsmaschine nutzen muss.

    Zum einem mag ich den Flieger nicht besonders ( ist kein Argument sondern nur persönliches Empfinden) zum anderen sehe ich als einzigen nutzen in diesem Flug darin, das ich auf meinem Flieger Erfahrungen sammeln kann und mir der Fluglehrer noch Tips im Handling geben kann.

    Zum anderen ist die Doppelsitzige Stunde in der Flugschule, in der ich den Schein gemacht habe überdurchschnittlich teuer.

    Daher meine eigendliche Frage:

    Gibt es im Großraum Bremen ( mit Flugzeug erreichbar) einen Fluglehrer, der mit mir die Passagierberechtigung fliegen kann auf MEINEM Flugzeug (FK9) ?

    Logisch das dies nicht umsonst ist.

  • Pilot-Neuling schrieb:
    der mit mir die Passagierberechtigung fliegen kann auf MEINEM Flugzeug (FK9) ?
    Mein Wissenstand war bisher auch dass genau das prinzipiell nicht geht, aber vielleicht kriegen wir hier eine Erleuchtung dass das doch legal geht?
  • Die Frage kann wahrscheinlich ganz einfach beantwortet werden. Flugzeuge (auch UL) müssen, soweit ich weiß, für die Ausbildung "zugelassen" sein. Ist dein eigenes dafür zugelassen könntest du damit theoretisch auch deine PAX Berechtigung fliegen.

  • MikeMarkus schrieb:
    Mein Wissenstand war bisher auch dass genau das prinzipiell nicht geht
    Da würde mich interessieren, woraus sich das ergibt.

    Doch höchstens die Kasko, bei der man nicht für Schulungsflüge angemeldet ist.

    Wenn man seine UL-Lehrberechtigung macht, darf man ja durchaus mit eigenem UL geschult werden, warum sollte das nur für einen Fluglehraspiranten gelten?

    Auch deuten die Gesetze für den Erwerb der Berechtigung (explizit "in einer genehmigten Ausbildungseinrichtung") und den Erwerb von Erweiterungen (F-Schlepp, PAX, ... ohne Erwähnung einer genehmigten Ausbildungseinrichtung) deutlich darauf hin, dass das an beliebigem Ort mit beliebigem Gerät mit einem FI stattfinden kann.

    Das ist bei den nicht-ULs ja auch genau so.

  • Hab mal gerade auf der DULV Seite gestöbert und würde auch behaupten, dass das eher einer Sache zwischen Halter und Versicherung ist (weil Lehrer PIC) als eine Verbandvorgabe...und natürlich musst du einen Lehrer finden

    Sonst einfach mal beim Verband nachfragen....

  • Belchman schrieb:
    Die Frage kann wahrscheinlich ganz einfach beantwortet werden. Flugzeuge (auch UL) müssen, soweit ich weiß, für die Ausbildung "zugelassen" sein. Ist dein eigenes dafür zugelassen könntest du damit theoretisch auch deine PAX Berechtigung fliegen.
    Hallo,

    ich kann etwas genaueres sagen, denn ich habe vor ein paar Monaten mit dem DAeC deswegen darüber gesprochen, denn ein Pilot, den mich wegen Passagierberechtigung gefragt hat, wollte auch wissen, ob es mit seinem eigenen Flieger geht.

    Antwort vom DAeC: die Passagierflugberechtigung ist Schulung und als solche muss es innerhalb einer Schule stattfinden.

    Ein Lehrer allein darf nicht. Der Lehrer ist in diesem Fall eine Art Prüfer, das ist klar, aber der Flug muss bei einer Schule "angemeldet" werden.

    Ich habe der guten Frau des DAeC noch genauer gefragt und die Antwort was kristallklar: wenn du eine Schule findest, der akzeptiert dass du eine Ausbildungsflug mit deiner eigenen Maschine machst, kannst du das auch machen.
    Aber da die Schule einige Pflichte haben, glaube ich wirklich kaum, dass irgendeine Schule bereit wäre, mit einer fremde Maschine, die sie überhaupt nicht kennen und eventuell auch versicherungstechnisch nicht so gut ausgestattet ist, eine Ausbildung zu machen.

    Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass der Lehrer bei der Ausbildungsflug auch verantwortlich ist. Wenn der Lehrer die Maschine, mit dem geflogen wird, nicht richtig kennt, kann es u.U. gefährlich werden. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass in mehr als 95% der Fälle, der Pilot der eine Passagierflugberechtigung erwerben will, ganz ganz wenige Erfahrung hat...

    Außerdem (das sprengt aber das rechtliche Teil), die Schulen überleben wirklich nur mit der Vercharterung der Flugzeugen, nicht vom Unterrichten.
    Es wird bestimmt keiner akzeptieren, auf 99% des Geldes einer Ausbildungsfluges zu verzichten...

    Lange Rede, kurzer Sinn: du musst mit einem Schulflugzeug deine Passagierberechtigung machen.

    Aber denke positiv: damit kannst du auch andere Maschinen kennenlernen. Und du hast ganzes Deutschland zur Verfügung um eine passende Schule (vielleicht auch mit einer FK9, wenn du das unbedingt haben willst!) zu finden.

    Grüße
    Luca

  • Steffen_E schrieb:
    Da würde mich interessieren, woraus sich das ergibt.
    Ich denke mal die Argumentation ist eine einfache. Die Passagierberechtigung ist zwar Ausbildung aber keine Schulung, also kann der Fluglehrer auf der rechten Seite nicht PIC sein, damit ist er PAX und der ULer auf dem Pilotensitz hat genau die Berechtigung zu dem Zeitpunkt nicht PAX zu transportieren. Folglich muss die Ausbildung auf einem explizit zur Ausbildung zugelassenen Fluggerät stattfinden und in aller Regel sind das dann die Flugschulmaschinen.
  • MikeMarkus schrieb:
    Ich denke mal die Argumentation ist eine einfache.
    Das ist eine Argumentation, aber doch keine Gesetzeslage.

    Es steht einem Ausbildungsbetrieb frei, seine Lehrer im Ausbildungsumfang oder im zu verwendenden Gerät einzuschränken. Das gilt ohne jede Frage.

    Dann ist das aber ebenfalls ohne jede Frage eine Entscheidung des Ausbildungsbetriebes und von niemand anders.

    Bei den Gesetzestexten steht so schön bei einigen Dingen "in einem Ausbildungsbetrieb" und bei anderen steht das nicht.
    Das hat durchaus seinen Grund.

    MikeMarkus schrieb:
    Die Passagierberechtigung ist zwar Ausbildung aber keine Schulung, also kann der Fluglehrer auf der rechten Seite nicht PIC sein, damit ist er PAX

    Das wage ich zu bezweifeln. Der Lehrer ist bei jeder Ausbildung und Weiterbildung PIC.
    Es würde mich wundern, wenn es Regeln gibt, die das bei ULs anders sehen als bei SEP, MEP, GLD, TMG

  • MikeMarkus schrieb:
    Mein Wissenstand war bisher auch dass genau das prinzipiell nicht geht, aber vielleicht kriegen wir hier eine Erleuchtung dass das doch legal geht?
    Ich habe schriftlich beim DULV nachgefragt, wie genau die rechtliche Lage ist. Werde die Antwort hier einstellen sobald sie da ist
  • Ich hatte meine TMG Ausbildung unter anderem in Spanien für eine Woche. Da ich aber unbedingt weiter auf einem Falken fliegen wollte, wurde eine private Maschine (D-K... registriert, nicht spanisch!) kurzerhand für die eine Woche extra versichert als Schulungsflieger.
    Das sollte doch eigentlich dann auch für die Paxberechtigung auf Deinem eigenen UL gehen. Vermutlich würde das dann aber teurer werden, als der Flug mit der Schulungsmaschine vom Verein.

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