HPunkt64 schrieb:Exact das hatte ich auch im Kopf, das wäre dann der Weg...im dümmsten Fall müsstest du halt einmal zum Fliegerarzt für das Klasse 2 Medical
Wenn du die Privilegien des PPL nicht nutzt, genügt ein Klasse 2 Medical LAPL, also Check beim Fliegerarzt alle 2 Jahre wegen meines hohen Alters :-). Ich habe ebenfalls eine US-PPL. Allerdings habe ich ihn umschreiben lassen. Musste dafür eine theoretische Teilprüfung in den Fächern Luftrecht und menschliches Leistungsvermögen sowie eine praktische Prüfung machen.
Du brauchst allerdings 100h gesamtflugzeit, gibt da viele Quellen:
https://www.fliegen-usa.de/ausbildung/umschreibung-us-in-easa-lizenzen/
c_a schrieb:ah, o.k....ist ja eine reine Theorieschule...hätte immer emphohlen zuerrst die Praxisschule zu suchen und da zu fragen. Wie gesagt: LAPL auf dem TMG wäre der Geheimtipp, da hast du einige Vereine, die das anbieten (reine Segelflugvereine würden den SPL TMG anbieten, ist aber ähnlich)
Dann schau mal bei CAT - Civil Aviation Training rein.
c_a schrieb:Glaube da vergleichst du Verein mit gewerblicher Schule....wie gesagt TMG auf LAPL/SPL bist du eher unter UL
Jeweils mit Mindeststunden gerechnet liegt der UL Schein bei ca. 4.500€ und der LAPL waren ca. 10.000€.
Und: Grundsätzliche sind die UL Preise mit 4500 schon knapp, aber machbar....plane da mal lieber etwas Puffer rein
c_a schrieb:Das stimmt. großer Vorteil von Vereinen mit eigenem Platz...hast in der Schulung knapp 200 Landungen. Ist aber ja eine Sache des Platzes....bei uns kosten Schulflüge SEP 9 € und UL&TMG 7€....ist dann schon ein Posten
Auf der aktuellen Grasbahn fallen bei sehr günstiger Vereinsmitgliedschaft keine Landegebühren an, bei der LAPL Flugschule wäre es eine Asphaltbahn mit jeweils fast 5€ gewesen, da kommt ganz schön was zusammen.
@Francop: Es gibt für die Umschreibung des US-PPL auf EASA PPL offenbar keine Mindeststunden mehr. Das ist relativ frisch (19.11.2020) und soll zum 18.05.2021 wirksam werden.
Auszug aus der Meldung der AOPA:
Von Vorteil ist, dass die bislang verlangten 100 Stunden Praxis vor der PPL-Umschreibung und die 50 Stunden Praxis vor der IFR-Umschreibung (jeweils von FAA auf EASA) entfallen......
Quellen:
Originaltext: https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/tip-l_final_signe.pdf
Muss man für den 120 kg-LL-Schein eigentlich auch 12 h in zwei Jahren nachweisen, um den Schein current zu halten?
"Gültigkeit und Verlängerung der Lizenz zum Führen von aerodynamisch gesteuerten UL (= LL) bis 120 kg Leermasse
Die Lizenz wird nach § 45 (1) LuftPersV unbefristet erteilt.
Der Pilot muss jedoch vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf aerodynamisch gesteuerten UL (= LL) durchgeführt hat. Dazu muss er ein Flugbuch mitführen, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss er vor Antritt des Fluges die fehlenden Voraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers mit Lehrberechtigung für aerodynamisch gesteuerte UL (= LL) erbringen. Alternativ kann eine Praxisprüfung vor einem vom Beauftragten anerkannten Prüfungsrat abgelegt werden."
Sierra.Zulu schrieb:Danke Sierra.Zulu, interessanterweise steht hier das Gegenteil:
Der Pilot muss jedoch vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf aerodynamisch gesteuerten UL (= LL) durchgeführt hat.
https://ultraleicht120.de/philosophie/
"Weder er noch der Flieger müssen sich jemals wieder einer „amtlichen“ Stelle zur Überprüfung vorstellen. Und auch zum Erhalt der lebenslang gültigen Lizenz müssen nie wieder Mindestflugstunden, Übungs- oder gar Überprüfungsflüge nachgewiesen werden."
Daher frage ich mich, was nun tatsächlich gilt. Vielleicht weiß das aber z. B. jemand, der in der 120 kg-Klasse fliegt?
Hm, ich würde mich da tatsächlich eher daran orientieren, was DULV + DAeC vorgeben als daran, was jemand auf einer privat erstellten Homepage angibt...aber vielleicht kann das ja tatsächlich mal jemand mit der entsprechenden Lizenz aufklären.
"Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (mind. LAPL) hat:
mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate,
darin müssen mindestens 12 Starts und 12 Landungen enthalten sein; sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen.
Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Für Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte UL bis 120 kg Leermasse gelten dieselben Anforderungen; allerdings entfällt hier der Übungsflug mit Fluglehrer.
Eine abgelaufene Lizenz kann erneuert werden, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind."
Dann hätte man aber ein großes Problem: kann man ohne Medical mit einem FL den Überprüfungsflug machen?
Das ganze müsste man dann auch noch auf einem unbekannten Muster machen, der FL kann ja sonst nicht mitfliegen.
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