LAPL mit 120kg UL Lizenz erhalten ?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Steffen_E schrieb:
    Was mir aber doch ziemlich egal ist, wenn ich ein zertifiziertes Flugzeug mit G- in Deutschland fliege?

    Die Brexitter können ja nicht die Regeln in Deutschland umschreiben.

    LAPL ist keine ICAO Lizenz sondern auf  EASA begrenzt. UK ist nicht mehr Mitglied in der EASA. Daher darf in Deutschland ab 2021ein  G-Flugzeug (wir reden nicht von UL) nur mit einer ICAO Lizenz geflogen werden (solange es nicht zu einer bilateralen Anerkennung kommt).

  • Schon ziemlich schade. Wir hatten für Sommer einen Vereinsausflug nach Schottland geplant, da wir aber auch UL und LAPL Piloten haben, die auch erst dieses Jahr die Lizenz bekommen, wird es jetzt eben Korsika. Loch Ness muss dann noch etwas warten. 

  • Oliver_K schrieb:
    UK ist nicht mehr Mitglied in der EASA. Daher darf in Deutschland ab 2021ein  G-Flugzeug (wir reden nicht von UL) nur mit einer ICAO Lizenz geflogen werden
    Das glaube ich kaum.

    Die gleiche Situation liegt ja mit N-Reg vor. Flugzeug aus nicht EASA-Land, zertifiziert, in Deutschland: darf man mit LAPL fliegen, da der Ort des Fluges das entscheidet.

    Und dafür habe ich eine Bestätigung der einschlägigen Behörden.

    Experimental ist was anders.

  • Schnickes schrieb:
    da wir aber auch UL
    Für UL gibt es ein Verfahren. Man muss sich vorher anmelden (BMAA /DULV Seite nachschauen) und Nachweise (Schein und Versicherung etc.) mailen. Dann geht es. Mit den Franzosen haben die wohl auch für LAPL (die dürfen jetzt nach UK aber die UKler nicht nach Frankreich) eine Vereinbarung. Das gilt aber alles nicht für G Kennzeichen. Die sind auf jedem Fall vom LAPL ausgeschlossen.
  • Steffen_E schrieb:
    Das glaube ich kaum.

    Die gleiche Situation liegt ja mit N-Reg vor. Flugzeug aus nicht EASA-Land, zertifiziert, in Deutschland: darf man mit LAPL fliegen, da der Ort des Fluges das entscheidet.

    Eine N Reg kann man (wenn überhaupt, ich glaube auch dafür brauchst Du auch einen ICOA PPL) auch nur in D-Land mit LAPL fliegen.
    Im Ausland (auch EU) brauchst Du einen US PPL oder eine US PPL Validierung auf eine EASA PPL (nicht LAPL). Ich fliege selber auch N Reg,

    Auf den britische Foren wird diese Thema gerade heiß diskutiert. Da sind einige Brexitiers kalt aufgewacht.

  • Oliver_K schrieb:
    Im Ausland (auch EU) brauchst Du einen US PPL oder eine US PPL Validierung auf eine EASA PPL (nicht LAPL).
    Wie gesagt, ich habe dazu eine andere Auskunft.

    Land in dem der LAPL gilt plus zertifiziertes Flugzeug  -> iO

    Eine N Reg kann man (wenn überhaupt, ich glaube auch dafür brauchst Du auch einen ICOA PPL)

    Definitiv brauchst Du dafür keinen ICAO PPL.

    Haben wir durch, wenden genug Leute so an. 

  • Steffen_E schrieb:

    Definitiv brauchst Du dafür keinen ICAO PPL.

    Haben wir durch, wenden genug Leute so an. 

    Mag, für D-Land stimmen, aber nicht fürs Ausland. Du fliegst im Ausland dann voll unter US Recht. Dafür brauchst Du eine FAA Validierung auf PPL oder FAA Volllizenz. Es gab einen Falls in Frankreich, wo das bei einer Kontrolle bei einem nicht Franzosen auch eskaliert ist. Was viele nicht wissen, wenn man kein, von einem US FI, unterzeichnetes Rating für complex oder High Performance Rating im Flugbuch hat, darf im Ausland trotz Valdierung keine Flieger mit Einziehfahrwerk oder über 200 PS fliegen (bei N Reg).
    Dass D-Land das im Inland erlaubt ist eine reine nationale Entscheidung des LBA.


    Aber es geht ja auch hier um UK und den LAPL.
    Hier die Veröffentlichung des UK Flyer Magazins:
    The LAPL does not conform to the standard PPL in ICAO Annex 1, this is often referred to a sub-ICOA license.
    The UK is not expecting any mutal recognition of pilot license with EASA/EU.

    ........... und dann kommt der Lichtblick:
    From 1.  January 2021, holders of a LAPL issued by ab EASA Member State may fly a UK (G) registrated aircraft in UK airspace for a period of two years.
    Gilt aber nur für G registrierte Flugzeuge.

  • Oliver_K schrieb:
    Es gab einen Falls in Frankreich, wo das bei einer Kontrolle bei einem nicht Franzosen auch eskaliert ist.
    Auch wenn ein Fall eskaliert ist, ist das kein Beleg dafür, dass es so ist.
    Aber es natürlich schwierig zu diskutieren ob ein EU-gültiger LAPL als Lizenz des Landes gilt. Dafür gibt es beide Sichtweisen.

    Schöne Eskalationsbeispiele für Fehlinterpretationen habe ich auch:

    Papierkontrolle beim Wettbewerb: "wo ist das ARC?" "gibt keins, Flugzeug ist 7 Monate alt", "Du darfst den Wettbewerb ohne ARC nicht fliegen, steht in den Ausführungsbestimmungen"

    Papierkontrolle bei der Cessna Charter: "Wo ist der Flug mit Fluglehrer in den letzten 24 Monaten?" "der LAPL ist erst 4 Monate alt, da war die Prüfung", "..."

    :-)

    Aber lets agree to disagree.

  • Steffen_E schrieb:
    . Dafür gibt es beide Sichtweisen.
    jeder muss selber wissen was er tut. Unsere N Reg Flieger bekommt keiner mit LAPL. Und fürs Ausland nur mit ICAO PPL und FAA Validierung oder FAA Volllizenz.
  • Das Thema mit LAPL inkompatibel zu UK hat die CAA auf der Homepage gut beschrieben...geht nicht, weder in D noch in UK mit G Reg.

    Zu N Reg,geht leider auch nicht in Deutschland....Gab da vom Dörner mal eine Einschätzung zu.

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