Wie war Euer Prüfungsflug?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Eher entspannt (einfach alles wie immer vorher geübt) oder doch mit Stress verbunden? Wie lange ging es ungefähr?

  • Mein Prüfungsflug war für mich recht entspannt. Ich mußte zuerst mit FLugauftrag 1,5 Stunden zum Flugplatz fliegen, an dem die Prüfung startete. Als ich dort gelandet bin, meinte der Prüfer, daß ich ja wohl fliegen können müsse, sonst wäre ich ja nicht bei ihm angekommen. ;-)

    Am Ende der Prüfung meinte der Prüfer, daß ich insb. bei den Ziellandungen doch reichlich sportlich unterwegs gewesen wäre, weil ich den Vogel so kräftig geslippt habe, daß ich ihm dabei das Knie zwischen Bordwand und Steuerknüppel eingeklemmt habe, aber von den drei Versuchen gingen auch alle drei ins Ziel... also alles gut.

    Also, geh es ganz ruhig an... alles wie immer. :-)

  • Hab insgesamt 5 Prüfflüge gehabt

    PPL-C

    PPP-B

    UL (hatte eine Zeit ausgesetzt - knapp 5 Jahre und mit Prüfflug reaktiviert)

    LAPL-A

    Befähigungsüberprüfung (hatte ich berufsbedingt geplant, war aber nicht nötig)

    Alle gemeinsam hatten die, dass die Prüfer den Prüfling in die Luft bringen wollen. Teilweise durchaus fordernd....

    Aber: Dein Lehrer hat dich angemeldet, weil er/sie/es davon ausgeht, dass du bestehst...mach dir also kein Kopf

    Bisschen Adrenalin ist ja auch ganz förderlich

  • Bisschen Adrenalin ist ja auch ganz förderlich :-) das wird stimmen. Bin ziemlich selbstkritisch bei meinen Landungen mit stärkerem Seitenwind. Werde das noch konzentriert üben... und in etwa 2 Wochen hoffentlich hier berichten können.

  • cbk schrieb:
    Ich mußte zuerst mit FLugauftrag 1,5 Stunden zum Flugplatz fliegen, an dem die Prüfung startete.
    Wie bist du wieder zurück gekommen?
    Bei allen Lizenzen die ich gemacht habe (sogar schon beim Gleitschirm) ist es so, dass du nach der bestandenen Prüfung kein Flugschüler mehr bist und deshalb nicht mehr mit Flugauftrag fliegen kannst.
    Da du den Schein aber noch nicht hast, bist du auch kein Scheininhaber, darfst also nicht als Pilot fliegen.

    Zu den Prüfungsflügen:
    Bei mir war auch alles immer sehr entspannt. Es wurde sich fast genau an die Prüfungsabläufe gehalten und ich wusste somit ziemlich genau was dran kam.
    Je nach Prüfer, wollte man aber vor dem Flug mal mehr und mal weniger Informationen haben. Beim PPL wurde ich z.B. gefragt, wo welche Antennen sind und beim Segelflug wurde ich gefragt, wie und wo ich nachschaue, wie lang die Fallschirme noch gültig sind, wann sie zuletzt gepackt wurden, welche Intervalle sie haben usw.
    War aber auch kein Problem, wenn man das nicht alles ganz genau wusste.

  • Da ich sehr gut ausgebildet wurde,  war der Prüfungsflug dann zwar herausfordernd aber fair. 

    Besondere Herausforderung war das Finden eines Flugplatzes, grüner Platz in grüner Landschaft, nachdem ich ein paar Voll-Kreise zuvor geflogen hatte ( die üblichen im Prüfungsprogramm) .Dann neuer Kurs schätzen, hin fliegen und bei der Auffangline (Autobahn) umkehren und suchen.  

    Ich schätze der Prüfer war da schon zufrieden wenn man ruhig blieb und entsprechen mit notwendigen Korrekturen handelte. Ich war aber erleichtet als ich den Platz nach Umkehr bei der Auffangline flott gefunden hatte.  

    Ziellandungen waren dann nicht mehr die große Herausforderung, zumal ich die schon vorher viel geübt hatte. 

    Zur Prüfung kam in unserer Privat- Schule  sowieso nur wenn man auch wirklich "prüfungsreif" war. 

    Hätte mir da einiges an Aufregung zuvor sparen können. 

  • Schnickes schrieb:
    Wie bist du wieder zurück gekommen?
    Bei allen Lizenzen die ich gemacht habe (sogar schon beim Gleitschirm) ist es so, dass du nach der bestandenen Prüfung kein Flugschüler mehr bist und deshalb nicht mehr mit Flugauftrag fliegen kannst.
    Da du den Schein aber noch nicht hast, bist du auch kein Scheininhaber, darfst also nicht als Pilot fliegen.
    Das passende Gesetz, konkret die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) wurde genau für den Fall vor einigen Jahren gottseidank präzisiert. Dort heißt es in §22:

    "(1) Alleinflüge während der Ausbildung zum erstmaligen Erwerb der Erlaubnis sind nur zulässig, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen und der Bewerber über ein Tauglichkeitszeugnis verfügt.
    (2) Im Zeitraum zwischen dem Bestehen der praktischen Prüfung zum Erwerb einer Erlaubnis und der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis sind Alleinflüge nicht zulässig, mit Ausnahme des Rückfluges zum Startort nach bestandener Flugprüfung. Dabei sind die Bestimmungen über Alleinflüge nach § 117 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 einzuhalten."

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__22.html

    Der Rückflug nach bestandener Prüfung ist also zulässig. Es ist aber auch der einzige Flug, der zulässig ist bevor man die Lizenz wirklich physisch in Händen hält.

    Wobei ich das Verfahren schon "interessant" finde, insb. in dem Fall, daß der Flugschüler durchfällt. In einem solchen Fall kan zwar der Prüfer dem Flugschüler, er ist dann ja noch Flugschüler, einen Flugauftrag für den Rückflug erteilen, aber dabei ergeben sich für mich zwei Probleme:

    1. Bin ich in der Rolle des Prüfers, habe ich einem Flugschüler gerade attestiert, daß er nicht fliegen kann und jetzt attestiere ich ihm mit dem Flugauftrag, daß er es doch kann?
    2. Allein aus psychologischen Gründen würde ich einen Flugschüler, der gerade durch die Prüfung gefallen ist, am Prüfungstag nicht mehr alleine an den Steuerknüppel lassen. Der ist ggf. mental dermaßen aufgewühlt, daß der Rückflug mit großer Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe endet, selbst wenn er eigentlich gut genug dafür fliegen kann.

    Ich war damals an meinem Prüfungstag am Ende auch total fertig, 1,5 Stunden Hinflug, Mittagspause am Flugplatz, 1 Stunde Prüfungsflug (oder auch etwas länger?), dann die drei Ziellandeübungen, also weitere 1,5 Stunden und danach noch einmal 1,5 Stunden nach Hause. Insg. lief der Motor an dem Tag 5 Stunden und das ganze Procedere dauerte gut 9 Stunden von Verlassen meiner Wohnung bis zur Ankunft abends. Bei der Landung zurück am Heimatplatz habe ich die Maschine auch etwas härter gelandet. Ich war einfach fertig, auch wenn die Gemütslage natürlich ausgezeichnet war.

  • Moin,

    ich wäre damals wegen einem Fluglotsen beinahe durchgefallen, nach mehreren Stunden Prüfungsflug kam am Zielflugplatz Kassel (Kontrollzone) alter Flugplatz beim Anflug folgende Meldung

    D-MXXX nächste Meldung Gegenanflug 04, ich las es zurück und wurde stutzig, wenn ich das gemacht hätte, dann hätte ich den Abflug der 04 gekreuzt.

    Ich schaute den Prüfer an weil ich merkte, daß das nicht stimmen kann und fragte den Lotsen nochmals.

    Dann bekam ich als Antwort: Nächste Meldung rechter Gegenanflug 04 und alles war gut.

    Stefan

  • Postbote schrieb:
    D-MXXX nächste Meldung Gegenanflug 04, ich las es zurück und wurde stutzig, wenn ich das gemacht hätte, dann hätte ich den Abflug der 04 gekreuzt.
    Damit wärst Du auch nicht durchgefallen. Wenn du in der Luft eine Anweisung bekommst, dann gilt die, auch wenn du dabei den Anflug einer anderen Piste kreuzt. Die expliziten Freigaben zum Kreuzen von Pisten sind nur am Boden notwendig. Also wärst du zum (linken) Gegenanflug 04 geflogen und hättest dann eintsprechend die Landeeinteilung mit Linkskurven geflogen, wäre das rein rechtlich 100% in Ordnung gewesen.

    Ich wäre wegen so einer Nummer fast durch die BZF 2-Prüfung gefallen. Wir waren in der Prüfung fiktiv am Flughafen Hamburg, ich war im Abflug bereits in der Luft, sollte per Sonder-VFR einmal über die Stadt und habe auch entsprechend nachgefragt, weil ich den An-/Abflug einer anderen Piste gekreuzt hätte, auf der zudem noch ein anderer Prüfling gerade fiktiv gestartet war und sich im Anfangssteigflug befand.

    Da hat mir der Prüfer in deutlichen Worten am Ende der Prüfung klargemacht, daß ich in der Luft keine expliziten Freigaben zu erwarten hätte im Gegensatz zum Boden.

  • Meine Prüfung war sehr entspannt war allerdings auch nur eine Umschulung vom TMG aufs UL, 3 Platzrunden mit verschiedenen Szenarien, Ziellandung etc. Im letzten Flug wurde dann noch eine Außenlandeübung gemacht, Der Prüfer sagte mir mitten über den feldern :"Dein Motor ist aus" und nahm das Gas weg, ich verstand lediglich "Motor aus" also Zündung ausgemacht und zur Landung angesetzt, da komm schon nervöses Geschrei, was ich denn vor hätte. Ich hab ihm erklärt was ich mache und am Ende des queranflugs das Triebwerk gestartet und kurz vorm aufsetzen durchgestartet.

    Dieses Kommunikationsproblem haben wir hinterher nochmal durchgesprochen, aber es war alles sicher und wenn man vorher schon etliche Außenlandungen mit Segelflugzeugen gemacht hat, stört einen sowas nicht mehr.

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