Pilotenausbildung (SPL) Diskussion

Franzose mit deutschem UL ?

26Beiträge in dieser Diskussion Jetzt antworten
  • EchoRalf schrieb:

    Pro F: Freiheit des Fliegens

    Welche Freiheiten genau?

    Pro D: eigentlich gibt kein Grund

    600kg MTOW sehe ic durchaus als Argument wenn jemand über 1,90m groß ist und entsprechend schwer
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  • pfalzflieger schrieb:
    Welche Freiheiten genau?
    Kleines Beispiel: Mein Neuform-Prop ist grad in Reparatur. Die Jungs von Breezer boten mir übergangsweise einen Helix an, nur damit ich was zu fliegen habe. Sie fragten, ob F-zugelassen und weil dem so ist, haben sie ihn mir geschickt. In D geht sowas nicht, ohne gegen 20 Gesetze zu verstossen. Ist übrigens mal ganz interessant, der direkte Vergleich Neuform-Versteller gegen Helix-Fixprop.

    Man fliegt mit F-Zulassung unter dem Radar sämtlicher Behörden. Es gibt keinerlei Kram, womit man genervt wird. Meine Kiste ist glaub 5 Jahre in F zugelassen, seither habe ich für administrativen Mist nicht einen Euro ausgegeben. Nicht einen Einzigen. Alle 2 Jahre kommt eine Email vom dortigen "DULV", darin soll ich ankreuzen, dass alles am Flieger beim alten ist, die schicke ich zurück und bekomme im Gegenzug einen Wisch, dass ich weiter fliegen darf.

    Mehr gibt es nicht. Das ist für jemanden, der in D domestiziert wurde nicht vorstellbar.

    pfalzflieger schrieb:
    600kg MTOW sehe ic durchaus als Argument wenn jemand über 1,90m groß ist und entsprechend schwer
    Interessiert niemanden. Mit F-Zulassung wird einen in D niemand in der Richtung kontrollieren.

    Aber jeder wie er mag ;)


    Chris

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  • Chris_EDNC schrieb:
    Mehr gibt es nicht. Das ist für jemanden, der in D domestiziert wurde nicht vorstellbar.
    Sehr schöner Satz. Danke.

    Gerd

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  • Chris_EDNC schrieb:
    Man fliegt mit F-Zulassung unter dem Radar sämtlicher Behörden.
    Aber Voraussetzung ist Wohnsitz in Frankreich, oder?
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  • So direkt nicht, man darf als nach Deutschland einfliegender Pilot keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ich darf mit meinem Schweizer Wohnsitz und französischen UL problemlos nach Deutschland einfliegen.

    Chris

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  • wosx schrieb:
    Aber Voraussetzung ist Wohnsitz in Frankreich, oder?
    Es fliegen so viele Deutsche mit F-registriertem Fluggerät in Deutschland, dass ich mal davon ausgehe, dass der Wohnsitz in Frankreich nicht Pflicht ist.
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  • EchoRalf schrieb:
    dass der Wohnsitz in Frankreich nicht Pflicht ist.
    Nochmal: Nicht F ist Pflicht, sondern nicht in D. ;)

    Chris

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  • Chris_EDNC schrieb:
    man darf als nach Deutschland einflieger der Pilot keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben
    Chris, editier das mal, das versteht keiner, da darfst Du Dich nicht wundern. Entschuldigung.
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  • Nun besser? :)

    Chris

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  • Chris_EDNC schrieb:
    Nochmal: Nicht F ist Pflicht, sondern nicht in D. ;)
    ??? den Sinn verstehe ich jetzt nicht - es gibt viele Deutsche die mit F-registrierten Fluggerät herum fliegen und die haben bestimmt nicht alle ihren Wohnsitz im Ausland. Teils geht das mit dem bestimmten Fluggerät auch gar nicht anders, weil es vielleicht nur in F zugelassen werden kann.
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