EchoRalf schrieb:Pro F: Freiheit des Fliegens
Welche Freiheiten genau?
600kg MTOW sehe ic durchaus als Argument wenn jemand über 1,90m groß ist und entsprechend schwerPro D: eigentlich gibt kein Grund
pfalzflieger schrieb:Kleines Beispiel: Mein Neuform-Prop ist grad in Reparatur. Die Jungs von Breezer boten mir übergangsweise einen Helix an, nur damit ich was zu fliegen habe. Sie fragten, ob F-zugelassen und weil dem so ist, haben sie ihn mir geschickt. In D geht sowas nicht, ohne gegen 20 Gesetze zu verstossen. Ist übrigens mal ganz interessant, der direkte Vergleich Neuform-Versteller gegen Helix-Fixprop.
Welche Freiheiten genau?
Man fliegt mit F-Zulassung unter dem Radar sämtlicher Behörden. Es gibt keinerlei Kram, womit man genervt wird. Meine Kiste ist glaub 5 Jahre in F zugelassen, seither habe ich für administrativen Mist nicht einen Euro ausgegeben. Nicht einen Einzigen. Alle 2 Jahre kommt eine Email vom dortigen "DULV", darin soll ich ankreuzen, dass alles am Flieger beim alten ist, die schicke ich zurück und bekomme im Gegenzug einen Wisch, dass ich weiter fliegen darf.
Mehr gibt es nicht. Das ist für jemanden, der in D domestiziert wurde nicht vorstellbar.
pfalzflieger schrieb:Interessiert niemanden. Mit F-Zulassung wird einen in D niemand in der Richtung kontrollieren.
600kg MTOW sehe ic durchaus als Argument wenn jemand über 1,90m groß ist und entsprechend schwer
Aber jeder wie er mag ;)
Chris
Chris_EDNC schrieb:Sehr schöner Satz. Danke.
Mehr gibt es nicht. Das ist für jemanden, der in D domestiziert wurde nicht vorstellbar.
Gerd
Chris_EDNC schrieb:Aber Voraussetzung ist Wohnsitz in Frankreich, oder?
Man fliegt mit F-Zulassung unter dem Radar sämtlicher Behörden.
So direkt nicht, man darf als nach Deutschland einfliegender Pilot keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Ich darf mit meinem Schweizer Wohnsitz und französischen UL problemlos nach Deutschland einfliegen.
Chris
wosx schrieb:Es fliegen so viele Deutsche mit F-registriertem Fluggerät in Deutschland, dass ich mal davon ausgehe, dass der Wohnsitz in Frankreich nicht Pflicht ist.
Aber Voraussetzung ist Wohnsitz in Frankreich, oder?
EchoRalf schrieb:Nochmal: Nicht F ist Pflicht, sondern nicht in D. ;)
dass der Wohnsitz in Frankreich nicht Pflicht ist.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Chris, editier das mal, das versteht keiner, da darfst Du Dich nicht wundern. Entschuldigung.
man darf als nach Deutschland einflieger der Pilot keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben
Nun besser? :)
Chris
Chris_EDNC schrieb:??? den Sinn verstehe ich jetzt nicht - es gibt viele Deutsche die mit F-registrierten Fluggerät herum fliegen und die haben bestimmt nicht alle ihren Wohnsitz im Ausland. Teils geht das mit dem bestimmten Fluggerät auch gar nicht anders, weil es vielleicht nur in F zugelassen werden kann.
Nochmal: Nicht F ist Pflicht, sondern nicht in D. ;)
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