Franzose mit deutschem UL ?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Moin!

    Fliegerkollege im Verein hat gerade seinen LAPL bestanden und will demnächst den Ul-Schein erwerben.

    Er wohnt 800m vom Platz entfernt in Frankreich und ist französischer Staatsbürger.

    Er plant ein UL anzuschaffen möchte dieses aber wegen 600kg deutsch registrieren. (In Frankreich bekommen die UL ja nur 525kg und er ist groß u. nicht leicht)

    Frage: kann er als Franzose ein UL in Deutschland zulassen? Braucht er dazu den deutschen o. den französischen UL-Schein?

    Am besten Beide?

    Kann jemand was dazu sagen? Eventl. mit Quelle?

    Vielen Dank!

    Gr. Olaf

  • Wenn der Kollege mit ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist, sollte eine deutsche Anmeldung kein Problem sein. Es könnte sogar sein, dass er das bei erstem Wohnsitz sogar deutsch zulassen muss. Wir haben immerhin (noch) einen gewisse Freiheit innerhalb der EU. Für das deutsche UL braucht es auf jeden Fall einen deutschen UL Schein. Dadurch, dass UL rein national geregelt sind, muss eine zur Registrierung passende Lizenz erworben worden sein (Ja, ich kenne die illegale Praxis). Ob der französische Staatsbürger für Frankreich noch einen französischen UL Schein braucht, weiß ist nicht, kann mir aber vorstellen, dass er sonst nicht im französischen Luftraum herum gurken darf. Die Grande Nation ist manchmal auch zu ihren eigenen Bürgern streng ... genaues müsste in den Einfluggenehmigungsbestimmungen für Frankreich stehen.
  • ...
  • Vielen Dank erstmal!

    Der Fliegerfreund ist Franzose und wohnt auch in Frankreich. Also kein deutscher Wohnsitz.

    Unser Platz (EDRO) liegt wenige Meter nördlich der französischen Grenze und somit haben wir einige Fliegerkollegen

    aus dem benachbarten Elsass. Die meisten fliegen mit deutschem PPL/LAPL bei uns deutsch-registrierte Echo/Kilo-Maschinen.

    Aber gemäß CSS sollte es ja möglich sein das UL in D zuzulassen und mit deutscher Lizenz zu fliegen!

    Den französischen UL-Schein kann er ja zusätzlich erwerben.

    Gr.Olaf

  • Schau mal NfL 1 415 15

    Heißt für mich er braucht eine deutsche UL Lizenz oder eine ausländische, die vom DULV oder DAeC anerkannt worden ist um D-Mxxx zu fliegen 

    Praktisch gesehen ist wohl die UL Lizenz am einfachsten zu machen....die französische wird da nix ändern oder vereinfachen 

  • Ich frage mich, warum ein Franzose ein D-Gerät fliegen will? Ich bin zu Fuss nach Paris gelaufen, um mein D-UL unzuregistrieren und es ist das Geilste was es geben kann!

    Chris

  • angeblich wegen 600kg ....

  • Das interessiert dort doch niemanden, zumal ich als Halter sage, wie schwer das Ding ist.

    Chris

  • Besten Dank nochmal für alle Antworten!

    Ich habe im auch empfohlen in F zuzulassen, aber vielleicht als Entscheidungshilfe nochmal die Pro und Contra?

    Pro D: 600kg

    Pro F: fliegen ohne Medical, JNP? Wartung Rettunssystem?

    Wobei ich JNP und Wartung Rettung eher als Sicherheitsgewinn sehe.

    Gibt es weitere Pro/Contra für Zulassung Deutschland/Frankreich?

    Wie gesagt, er ist Franzose, lebt in Frankreich, hat deutschen LAPL und fliegt von nem deutschen Platz.

    Danke Euch!

  • Pro F: Freiheit des Fliegens

    Pro D: eigentlich gibt kein Grund

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
52.9 %
Ja
47.1 %
Stimmen: 102 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 27 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR