JaRa schrieb:Du glaubst gar nicht wie oft ich in der Flugausbildung damals noch im Bürocontainer, der unserem Verein als "Tower" diente, mit einem ständigen Kommen und Gehen aller Leute und entsprechender Ablenkung durch Klönen das Hin- und Herrechnen verkackt hab, zumal der Betriebsstundenzähler seine Zeiten ja auch im Dezimalsystem dargestellt hat... :-)
...wenn wir selbst für solche banalen Aufgaben schon Excel-Tabellen und Apps verwenden.
Mr. Lucky schrieb:Ich geh 1 Schritt weiter: Ich verwende die Android-App "Flugbuch" auf dem Smartphone. Die registriert automatisch alle Lande- und Startzeiten sowie ICAO-Codes der Flugplätze, und kann sie auf Knopfdruck als CSV exportieren. Auf dem Laptop kopiere ich diese Daten blind in die entsprechenden Spalten einer existierenden Tabellenkalkulation (OpenOffice, aber Excel geht natürlich auch). Die Tabelle hat weitere Spalten, die daraus automatisch Flugzeiten, Landungen, Betriebszeit sowie entsprechende Quersummen berechnen. Daraus erzeuge ich durch Ausblenden unnötiger Spalten Auszüge für Flugbuch und Bordbuch, die werden in regelmäßigen Zeitabständen als Updates ausgedruckt und eingeheftet. Ich muss überhaupt nichts mehr schreiben, alle Zeiten und alle Rechnungen stimmen immer.
Ich hab mir schlicht während er Ausbildung ′ne passende Exceltabelle zurechtgebastelt, die ich jetzt auf Numbers umgestellt habe, damit ich das Flugbuch und Bordbuch jederzeit auf allen IOS Geräten zur Verfügung hab.
eurofoxler schrieb:Ja die Schwaben mal wieder, das ganze Jahr schreiben sie nix um Strom zu sparen und dann wird auch noch gemeckert. Erwin, wenn ich 453 durch 60 teile ergibt das 420 und der Rest 33 Minuten, dafür brauch ich keinen Taschenrechner denn wir Hessen denken halt global.453 Minuten sind 7 Std 33 Minuten. Soweit richtig. Vom Dorf auf schwäbisch, ohne Mathe Studium mit Kopfrechnen ermittelt.
Mein Tischrechner aber sagt: 453:60 = 7,55. Dann musst Du aber die Dezimalzahl nochmals umrechnen.
Stefan
wosx schrieb:Dir ist aber schon bewusst, dass dies nicht der NFL entspricht?
Ich muss überhaupt nichts mehr schreiben....
Auf der anderen Seite............ wo findet sich eigentlich eine Vorschrift, dass und wie man für Luftsportgeräte überhaupt ein Flugbuch führen muss???
Die NFL 2-330-17 bezieht sich auf die FCL.050. Die FCL.050 bezieht sich in der Angabe, wie Zeiten einzutragen sind auf die FCL.010. In der FCL.010 sind normale Luftsportgeräte nicht aufgeführt. Dort sind nur Luftsportgeräte angeführt, die vertikal Starten und Landen können.
In der NFL in II.2. Absatz 2 wird lediglich empfohlen, dass Luftsportgeräteführer ein separates Flugbuch führen sollten. Der Anhang "Flugbuchführug für private Luftfahrzeuge" nennt nur Personen die Lizenzen nach VO 1178/2011 Anhang I Abschnitt B oder C besitzen, bzw. die sich in der Ausbildung dazu befinden.
Ich mag es irgendwo verpasst haben, aber woraus ergibt sich ob und wie ein Luftsportgeräteführer ein Flugbuch zu führen hat??? LuftPersV §11? Das ist dort doch irgendwie etwas schwammig geschrieben. Dort steht zumindest nichts über die Art und Weise WIE ein Flugbuch zu führen ist..
micbu schrieb:§120 LuftPersV, allerdings hast du recht, dass keine bestimmte Form der Buchführung vorgegeben ist, es wird lediglich der Bezug zur FLC / EU Verordnung genommen, was die Flugzeiten angeht.
woraus ergibt sich ob und wie ein Luftsportgeräteführer ein Flugbuch zu führen hat
Au ja, richtig, hatte ich nicht gefunden. Also kann man als Luftsportgeräteführer aber tatsächlich einfach ein z.B. elektronisches Logbuch führen, denn es scheint rein gar nichts über die Art und Weise zu geben, wie das gemacht werden soll. Cool.
sehe ich auch so. aus meiner Sicht, muss man nur die Seiten für die Nachweise ausdrucken, weil diese Flüge mit einer Unterschrift versehen sein müssen.
Hallo,
in dem Zusammenhang mal eine Frage, die mich schon länger umtreibt. Es gibt ja bestimmte Situationen bzw. Umstände, wo es wichtig ist, nachzuweisen, wie viel / wie oft man als Pic geflogen ist:
- mind. 12 Stunden in den letzten 2 Jahren
- mind. 3 Starts/Landungen in den letzten 90 Tagen
- mind. 100 Stunden insgesamt für Helgoland und Bad Hersfeld
- mind. 150 Stunden um Fluglehrer zu werden
- usw.
Inwieweit ist ein (elektronisches) Flugbuch da überhaupt ein Nachweis? Gelten beispielsweise nur jene Eintragungen, die in irgendeiner Form bestätigt wurden (Stempel, Unterschrift von jemandem am Zielflugplatz) als echter Nachweis? Das wäre ja beim Flugbuch in Papierform noch machbar (wobei ich mir nur selten Stempel hole), beim elektronischen Flugbuch aber nicht mehr. Oder ist ein Stempel / eine Unterschrift für "normale" Flüge nicht nötig und der Nachweis ist einfach dadurch erbracht, dass ich den Flug im Flugbuch eingetragen habe?
Vielen Dank!
Excalibur93
Der Nachweis wird dadurch erbracht, dass der Flug im Flugbuch steht. Du erklärst das also durch den Eintrag. Stempel oder Unterschrift sind für normale Flüge nicht nötig.
Und elektronische Flugbücher sind fur Privatpiloten in D verboten. Loseblattsammlung ebenso.
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