PPL-C nicht umgeschrieben - nun SPL geplant

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • kennst du diesen Thread?

    https://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/9_umschulung-und-andere-lizenzen/7590_abgelaufene-segelfluglizenz---umschulung-auf-spl

    Wir vom PPL-C unterschiedlich gehandhabt....am einfachsten ist du versuchst den zu reaktivieren...geht recht zügig...je nach Landesregierung kann dir noch Human Factors auferlegt werden (ist aber Pipifax)

    Wenn du dann den Segelflugschein hast kannst du verschiedene Wege zum UL gehen

  • francop schrieb:
    Wenn du dann den Segelflugschein hast kannst du verschiedene Wege zum UL gehen
    So ist es. Mein Weg war PPL-C abgelaufen => reaktiviert zu SPL (S) => Weiterschulung auf TMG (Eintrag in SPL) => Umschulung auf UL. (Dazu sind dann nur 2 Stunden und 3 Soloflüge nötig).  UL Lizenz kann mit TMG Stunden aufrecht erhalten werden. Nur alle 4 Jahre ist ein Überprüfungsflug auf UL nötig, denn der Überprüfungsflug mit TMG wird abwechselnd anerkannt. Man kann so also mit sehr wenig Aufwand 2 Lizenzen nutzen.

    Ob das sinnvoll ist kommt halt darauf an, welche Art UL man fliegen möchte. Ich als eingefleischter Segelflieger habe z.B. nur mit UL überhaupt angefangen um mit einem UL Segelflugzeug praktisch ein eigenstartfähiges Segelflugzeug günstig kaufen und fliegen zu können. Die Motorfliegerei interessiert mich überhaupt nicht.

  • micbu schrieb:
    Nur alle 4 Jahre ist ein Überprüfungsflug auf UL nötig, denn der Überprüfungsflug mit TMG wird abwechselnd anerkannt.
    Sehr große Zustimmung für das was du schreibst, außer dem zitierten...gehört zwar nicht in diesen Thread

    Der Überprüfungsflug auf UL ist immer erforderlich, einzige Ausnahme ist, wenn du einen Prüfungsflug auf TMG/SEP machst, dann wird das anerkannt wenn der Prüfer auch UL Lehrer ist...der normale Stundenflug mit Lehrer auf TMG/SEP gilt leider nicht

  • Der Prüfer muss für TMG oder SEP anerkannt sein, es muss nicht zwingend ein UL-Prüfer sein.

    Grüße

    Thomas

  • So ist es, der TMG Prüfer braucht kein UL Prüfer zu sein. Der Flug wird trotzdem anerkannt.

  • Gilt das auch für den Flug "Eine Stunde mit Fluglehrer"?

    Also darf der Flug in einem UL mit einem FI oder CRI für SEP oder TMG erfolgen?

    Ralf

  • Um nochmal zum Thema zurück zu kommen. Ich habe nun Gewissheit bezüglich meines konkreten Sachverhaltes.

    Bei einer in der Vergangenheit unbefristet ausgestellten Segelfluglizenz (PPL-C), welche vor dem 08. April 2015 nicht umgewandelt wurde, handelt es sich weiterhin um eine gültige Lizenz, mit der Einschränkung, dass die Rechte aus dieser nicht ausgeübt werden dürfen. Um die Rechte für die konkrete Lizenz (Segelflug) wieder ausüben zu dürfen, wäre die entsprechende Flugerfahrung (5 Stunden Flugzeit, 15 Starts sowie 2 Schulungsflüge innerhalb der letzten 2 Jahre sowie vor dem 08. April 2015) nachzuweisen. Alternativ ist es möglich eine entsprechende Befähigungsüberprüfung durchzuführen. In diesen Fällen erfolgt dann eine Umschreibung der Lizenz nach europäischen Recht.

    In diesem Zusammenhang gibt der DAEC folgende Voraussetzungen für den Erwerb einer UL-Lizenz an:

    BEWERBER MIT GÜLTIGER LIZENZ ALS SEGELFLUGZEUGFÜHRER ODER HUBSCHRAUBERFÜHRER

    THEORIE-AUSBILDUNG:

    Einweisung in den Fächern:
    Technik
    Verhalten in besonderen Fällen
    Pyrotechnik 

    Die Theorie-Prüfung (3 Fächer) erfolgt beim Ausbildungsleiter.


    PRAXIS-AUSBILDUNG:

    20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden.

    Mindestens zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz mit Fluglehrer sowie mindestens 5 Alleinflugstunden sind durchzuführen.


    Die Praxis-Prüfung Hubschrauberführer erfolgt durch den Prüfungsrat.
    Die Praxis-Prüfung Segelflugzeugführer erfolgt durch den Ausbildungsleiter.
    Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer prüft der Ausbildungsleiter.
    Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen.

  • @Ralf,

    nein, natürlich nicht. Ein Überprüfungsflug im UL muss natürlich mit einem FI für UL stattfinden.

  • Hallo, der günstigste und schnellste Weg führt tatsächlich über die Reaktivierung deines PPLC bzw der Umschreibung. Dazu einfach die Befähigungsüberprüfung mit Prüfer fliegen, danach auf TMG umschulen (6 Flugstunden) um dann auf UL umzuschulen (2-3 Flugstunden im Regelfall.)

    Ich habe den gleichen Weg genommen, war deutlich einfacher als direkt vom Segelflug auf das UL umzusteigen. Insgesamt entstanden für mich knapp 1200€ für sämtliche Flugstunden und Prüfungsgebühren.

    Gruß der Kurt

  • Was man noch erwähnen sollte: REaktivierung PPL-C und anschliessend TMG bedeutet: Du hast eine Passagierflugberechtigung welche dir direkt dann auch in die UL Lizenz eingetragen werden wird. Ohne diese vorhandene Berechtigung benötigst du ansonsten noch einmal "ein paar" Flüge um diese für UL zu erhalten:

    https://www.dulv.de/Passagierberechtigung

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