Rechtskurve im kontrollierten Luftraum

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo zusammen,

    ich übe gerade mit dem VFR Sprechfunksimulator und werde eine Frage nicht los. Im Beispiel starte ich vom Flughafen Köln/Bonn Piste 24 und erhalte die Anweisung bei Sonder-VFR "...- VERLASSEN SIE DIE KONTROLLZONE ÜBER WHISKEY - NACH DEM ABHEBEN DREHEN SIE NACH RECHTS STEUERKURS 285 - STEIGEN SIE AUF FLUGHÖHE 1000 FUSS - BLEIBEN SIE UNTER 1500 FUSS - MELDEN SIE WHISKEY"

    Danach kommt: "... - RECHTSKURVE GENEHMIGT WIND ZWO FÜNF NULL GRAD FÜNF KNOTEN PISTE ZWO VIER START FREI"

    Was mache ich, wenn der Prüfer die Genehmigung der Rechtskurve weglässt? Wie baue ich dass denn charmad ein?

    Wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet.Danke und LG

    Daniel

  • Schumi schrieb:
    Was mache ich, wenn der Prüfer die Genehmigung der Rechtskurve weglässt?
    Meine Meinung: Die Freigabe war schon vorher gegeben, er haette das also nicht nochmal sagen muessen.


    Chris

  • Wieso einbauen? Du hast zu wiederholen, was der Lotse anweist, und gut. Dann mußt du nur noch danach fliegen. :)

    Glaube bitte nicht, daß die Macher von Lernsoftware alles perfekt können und wissen - und fange ja nicht an, selber etwas dazuzudichten ("einzubauen").

  • Moin Moin,

    wirst du wohl müssen, auch wenn es wohl wahrscheinlich logisch und der kürzere Weg ist müsstes du ohne Angabe ja erstmal die vorgegebene Platzrunde einfliegen. Außerdem ist es eine Freigabe.

    Einfach alles brav wiederholen besonders in der Prüfung bzw. den Controller fragen wenn  etwas unklar ist

    Grüße

    Jens

  • .....Simulator Fragen.......der weiss doch alles und korregiert deine Falsche Meldung...oder doch nicht?

    Das ewige Leid...Fragen...Fragen....Fragen...

  • Schumi schrieb:
    NACH DEM ABHEBEN DREHEN SIE NACH RECHTS
    Das impilziert doch eine Freigabe...
  • Leute, die Lernsoftware veröffentlichen, machen erstaunliche Fehler. Da Schüler alles gläubig befolgen, wird so mit der Zeit "neuartiges" Luftrecht kreiert (... und die Diskussion an der Theke am Leben erhalten).

    Hatten wir vor kurzer Zeit schon mal: da war jemand ganz dezidiert der Meinung, daß man für "Rechtsrum" in der Kontrollzone jedesmal eine extra Genehmigung bäuchte, obwohl die Anweisung in der Streckenfreigabe ausdrücklich enthalten war.

    Außerdem verwechseln Anfänger sehr gern "Kontrollzone" und "kontrollierten Luftraum"

  • Meine grundsätzlich Frage habe ich wohl nicht genug erläutert.

    Die Anweisung des Lotsen enthält ja nun nicht automatisch die Genehmigung. Zum Beispiel: "...Überqueren Sie Piste XY..." so fehlt dennoch die ausgesprochene Genehmigung "Überqueren der Piste XY genehmigt".

    Analog verhält es sich doch dann für die Rechtskurve!?

  • Wenn der Lotse sagt: "...Überqueren Sie Piste XY...“, dann mache ich das und warte nicht auf nochmal eine Freigabe.

    Chris

  • hier hilft nur Primärliteratur: (NfL "Sprechfunkverfahren")

    Anmerkung 1: Wird eine Rollanweisung zu einer Freigabegrenze jenseits einer
    Piste erteilt, hat diese eine explizite Freigabe zum Überqueren dieser Piste oder zum Halten vor dieser Piste zu enthalten.

    Verstehste? Der Lotse hat diese Anweisung genau so zu befolgen wie die Piloten; die NfL ist für alle verbindlich.

    Daher wird kein Lotse die Anweisung so geben, wie du sie dir vorstellst. Sie wird richtig heißen: "Rollen sie über A,B,C, D zum GAT, überqueren Piste XX ist genehmigt, Oder "...halten sie vor Piste XX."

    Funkmeldungen abzusetzen ist eine durchrationalisierte Angelegenheit, Doppelarbeit wird dabei möglichst vermieden.

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