BZF2 in Berlin

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Chris_EDNC schrieb:
    Hat jemand vielleicht einen Scan eines "UL-Funkzeugnisses"? Mich wuerde mal interessieren, was da genau draufsteht...
    Hallo Chris,

    ein eigenes Zeugnis gibt es da nicht. Es gibt lediglich den Eintrag in die Lizenz unter XII, dass der Inhaber berechtigt ist gem §XY am Flugfunk teilzunehmen.

    Den Paragraphen kann ich nicht nennen, da in meiner Lizenz das AZF steht ;-)

    EDIT: LuftPersV §44

    Gruß
    Ralf

  • Chris_EDNC schrieb:

    Hat jemand vielleicht einen Scan eines "UL-Funkzeugnisses"? Mich wuerde mal interessieren, was da genau draufsteht...


    Chris

    ----

    Guckst du, so sieht die Light-Variante aus! Ist in der SPL vermerkt. 

    Gruß Frank



  • r1 schrieb:
    ein eigenes Zeugnis gibt es da nicht.
    Ahh ok.

    In LuftPersV §44 steht nicht, dass man nur auf deutsch funken darf (wie im BZF 2 geschrieben), sondern nur die Luftraeume, in denen man ueberhaupt funken darf.

    Das bedeutet nach meinem Verstaendnis, dass man mit diesem Eintrag im UL-Schein auch im Ausland fliegen und funken darf, solange man in G und E bleibt. Ein BZF 1 oder 2 ist dann nicht noetig, LP Level 4 oder hoeher sowieso nicht (ausser das zu befliegende Land fordert es explizit).

    Wenn man in den Einflugbestimmungen versch. Laender nachschaut, dann steht bei Funk regelmaessig, dass ein Radiotelefonieeintrag in der Lizenz gefordert ist und genau das ist dieser Stempel nach LuftPersV §44. Keine Ahnung, woher diese immer wieder zu lesende Forderung nach BZF 1 herkommt und dass man das als ULer braucht, wenn man ins Ausland fliegen will. Das ist nur relevant, wenn man das BZF 2 hat und Echo fliegt, denn damit darf man explizit nur auf deutsch funken.

    Oder was meint ihr?


    Chris

  • Ich bin in der Ausbildung (Trike) und habe als Englisch Muttersprachler (irgendwann) vor das BZF-E zu machen.

    BZF 1 bzw. 2 erscheinen mir für mich persönlich, außer das man dabei einiges lernt, als überflüssig, da in der SPL die Erlaubnis auf Deutsch zu funken steht und dort wo das "UL-Funkzeugnis" in Deutschland nicht greift (z.B. Luftraum D), dann kann ich mit BZF-E und LP auf Englisch funken.

    Im Ausland dürfte, IMHO, das BZF keine wirkliche Bedeutung besitzen, sondern die Kenntnisse der englischen Sprache entscheidend sein, also eine gültige ICAO Language Proficiency 4, 5 oder 6.

  • @eths

    weist du wie die Prüfung für das BZF E aussieht? Also wird die theoretische Prüfung auch in englisch durchgeführt?

  • @timmy172

    Keine Ahnung. Ich wäre aber ziemlich überrascht wenn die gesamte Prüfung auf Englisch stattfindet.

    ...grübel...google...grübel...google...nachschau...

    Hier hört es sich an als ob die Prüfung doch komplett auf Englisch ablaufen könnte:

    3 Prüfung für den Erwerb des BZF E

    3.1 Kenntnisse

    Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen:

    3.1.1 rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;

    3.1.2 Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst;

    3.1.3 Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes;

    3.1.4 die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung:

    3.1.4.1 Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);

    3.1.4.2 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommt;

    3.1.4.3 Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;

    3.1.4.4 Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.

    3.2 Fertigkeiten

    Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:

    3.2.1 Fertigkeiten gemäß 1.2.1;

    3.2.2 Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.

    http://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/anlage_1.html

  • @eths

    wäre sehr interessant zu wissen, weil ich einen Kollegen habe, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist und das BZF E gerne machen möchte.

  • timmy172 schrieb:
    ...einen Kollegen habe, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist...
    Einfach bei der Bundesnetzagentur anrufen?

    Mir wäre es persönlich (fast) egal ob die schriftliche Prüfung auf Deutsch oder Englisch wäre... Deswegen habe ich mich nie ernsthaft mit der Prüfungssprache auseinandergesetzt.

    Bei mir ist eher wichtig, wie bekomme ich, ohne "großen" Aufwand bzw. Kosten, das LP 6 für Englisch ausgestellt.

  • Habe gerade angerufen. Es ist der selbe Fragenkatalog nur eben in englisch. So was wie Übersetzung wie zum BZF1 entfällt. Ruf mal in Berlin an. Die Dame ist ausgesprochen nett und erklärt sehr gerne auch zum Thema Level:

    Martina Wermuth

    +49 (0) 30 43 74 - 12 12

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Hier mal ein kleines Video aus der Praxis, von einem Anflug auf einen Flughafen inkl. Funk.

    Die beste BZF Vorbereitung:
    Mit Fluglehrer Flughafen anfliegen.

    In der Praxis läuft es viel entspannter, als in der BZF Prüfung. :-)

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