Hallo,
>
> Nein. Es reicht völlig aus, in einem solchen Fall - etwa durch eidesstattliche Versicherung
> oder auch Zeugenaussagen von Fliegerkameraden - glaubhaft zu machen, dass die
> Mindeststunden geflogen wurden.
>
Sorry - das ist jetzt wohl etwas "durcheinander" gegangen... :-)
Ich meinte, sollten die Voraussetzungen zur Ausübung der Rechte der Lizenz
nicht gegeben sein, dann genügt der Übungsflug nicht, dann muss es ein
Prüfungsflug sein.
Aber ist nur "das Buch" weg, die Stunden sind jedoch geflogen, dann wird man
es sicher so lösen können, wie du beschrieben hast.
BlueSky9