Nachweisen der Flugstunden

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    >
    > Das coole an EDV ist allerdings, dass es Dich aktiv an etwas erinnern kann
    >

    Das stimmt - nur (die Diskussion hatten wir doch schon mal, oder ;-)) irgendwie
    muss das ganze m.E. doch auf gebundenes Papier - zumindest beim UL das
    persönliche Flugbuch.

    Ein Bordbuch fürs UL-Fluggerät ist nicht vorgeschrieben und kann natürlich
    auch in Excel oder sonstwie geführt werden.

    Beim persönlichen Flugbuch war ich mir doch recht sicher, dass es der
    Papierform bedarf...

    (Nein, ich will hier nicht wieder eine endlose Diskussion Papier vs EDV lostreten.
     Ich will nur sagen, dass es möglich ist, dass "EDV alleine" fürs Flugbuch nicht genügt ;-))


    BlueSky9

    P.S.:
    >
    > Oder schreibt zuhause noch jemand mit Schreibmaschine und Blaupausen?
    >

    Nein, aber in der Tat meine Flugstunden mit einem Kugelschreiber in ein
    kleines blaues Büchlein...   :)))

    [Edit]
    Das hatte ich mal dazu gefunden:
    17.01.17
    Für Luftsportgeräte gilt in  Deutschland § 120 LuftPersV. Danach hat ein Pilot ein Flugbuch zu führen. Es ist ausdrücklich von einem Buch die Rede, der Gesetzestext ist insoweit völlig eindeutig ein Buch ist eben keine Datenaufzeichnung in elektronischer Form und auch kein Ausdruck von Zetteln sondern ein Buch. Ein Buch kennzeichnet sich dadurch, dass es Seiten in gebundener Form aufweist, in die die Aufzeichnung vorzunehmen sind.

    Dies ergibt sich letztlich auch aus dem weiteren Gesetzestext, weil in dem Flugbuch beispielsweise der Prüfer oder Fluglehrer die Durchführung von Überprüfungsflügen zu bestätigen hat. Das geht schlechterdings nicht, wenn man eine Excel-Tabelle führt, da dann der Ausdruck erst später geschieht. Der Gedanke hinter dem Verordnung Text ist, dass der Pilot seine Eintragung im Flugbuch vornimmt und der Prüfer oder Fluglehrer die Eintragung gegenzeichnet. Hierdurch entsteht ein Dokument, welches gegen Fälschungen strafrechtlich geschützt ist.

    Insofern ist es eindeutig: Ein Pilot muss sein Flugbuch in der herkömmlichen handschriftlichen Form vorweisen können.

    Ausnahmen sind allerdings gestattet, wenn man in einem genehmigten Luftfahrtunternehmen arbeitet und die Flugzeiten hier elektronisch erfasst werden.

    Dann kann nämlich über die Qualitätssicherungssysteme des Unternehmens sichergestellt werden dass die Nachweisfunktionen eines Flugbuches manipulationssicher gewährleistet werden.

     

    mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann und Hinners PartmbB, Hamburg

  • Ich bin noch in der Ausbildung und habe das rotes Büchlein von DULV .

    Parallel dazu führe ich, etwas ausführlicher, eine elektronische Version bei Google Sheets.

  • Scheint ja ähnlich dem Fahrtenbuch zu sein. Ob ich mein Gekrickel aber noch in ein paar Jahren tatsächlich noch entziffern kann ... :-)

    Bye Thomas

  • Und wir sind alles nur Menschen, wird Dir das Buch mal mitsamt Rucksack geklaut, oder Du verlierst

    es ...schwupps kannst du nicht mehr nachweisen und du darfst nie wieder fliegen :)

    ( Achtung satire !) oder doch nicht ?

  • Hallo,

    >
    > ... ...schwupps kannst du nicht mehr nachweisen und du darfst nie wieder fliegen :)
    >

    Stimmt... hmmm... 

    Vorschlag:

    Immer mal die letzten Seiten und die Seite mit dem Übungsflug-Eintrag
    mit dem Handy abfotografieren...   ;-))


    BlueSky9

  • Higgy schrieb:
    Und wir sind alles nur Menschen, wird Dir das Buch mal mitsamt Rucksack geklaut, oder Du verlierst
    einem Fliegerkamerad von mir passiert,

    er hat monatelang aus der Fliegerkladde seine Flugzeiten rausgesucht.

    Gruss

    Heiko

  • Higgy schrieb:

    Und wir sind alles nur Menschen, wird Dir das Buch mal mitsamt Rucksack geklaut, oder Du verlierst

    es ...schwupps kannst du nicht mehr nachweisen und du darfst nie wieder fliegen :)

    ( Achtung satire !) oder doch nicht ?

    ...und deshalb ist es ratsam - auch um dem hochenergetischen Impuls eines Magnetars mit Außerfunktionssetzung alles irdischen IT-Krams begegnen zu können, wieder Lehmtafeln mit Keilschrift etc. zu benutzen und zu brennen, und zwar doppelt. Dann muß aber beim RP ob des gewichtigen dort einlaufenden Schriftkrams die Decke des Bürogebäudes statisch neu berechnet werden, denn dafür ist sie nicht ausgelegt - falls die überlebenden Nacktmullen unter Tage erneut zu Menschen und widerlichen Bürokraten mutieren sollten.

    hob

  • Moin,

    wenn das Flugbuch weg ist und kein Stundennachweis möglich ist, reicht doch ein Überprüfungsflug??

    Oder wofür nutzt ihr das Flugbuch noch? Es ist doch völlig egal, wie viele Stunden ich habe, wenn alle Nachweise fürs Fliegen erfüllt sind?

    Gruß Raller

  • Hallo Raller,

    >
    > wenn das Flugbuch weg ist und kein Stundennachweis möglich ist, reicht doch ein Überprüfungsflug??
    >

    Der einfache, alle 2 jahre vorgeschriebene "Übungsflug" mit Fluglehrer reicht dazu nicht aus.

    Es wäre dann

    "...können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer
     auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug..."

    ein echter Prüfungsflug notwendig.


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Es wäre dann

    "...können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer
     auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug..."

    ein echter Prüfungsflug notwendig.
    Nein. Es reicht völlig aus, in einem solchen Fall - etwa durch eidesstattliche Versicherung oder auch Zeugenaussagen von Fliegerkameraden - glaubhaft zu machen, dass die Mindeststunden geflogen wurden.
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