• bluesky9

    wenn schon, dann bitte richtig:

    PPL:  Klassenberechtigung 2 Jahre,

    Verlängerung: 12 Stunden, 12 Start und 12 Landungen, 1 Übungsflug 1 Std.
    Das Ganze aber innerhalb 12 Monaten vor dem Ablauf der Berechtigung. Das klingt etwas anders als 6 Std. im Jahr 

    Alternativ: ein Prüfungsflug  mit Prüfer.

    Eurofoxler

  • eurofoxler schrieb:
    Alternativ: ein Prüfungsflug  mit Prüfer.
    Wenn schon, dann ganz genau: Befähigungsüberprüfung. Es ist kein Prüfungsflug. Und den Prüfer kannst Du Dir auch noch selbst aussuchen ... :-)

    Bye Thomas

  • Hallo,


    >
    > Das Ganze aber innerhalb 12 Monaten vor dem Ablauf der Berechtigung.
    >

    Diese Vorgabe gilt m.W. nur für PPL, nicht aber für den LAPL.
    D.h. für den LAPL sind es in der Tat "nur 6h im Jahr".
    (plus einmal in 2 Jahren der "Auffrischungsflug" mit FI)



    >
    > 12 Start und 12 Landungen
    >

     :-)))

    Ich hoffe mal, dass es für den "Scheinerhalter" keine
    große Herausforderung darstellt, die Anzahl seiner
    Starts "gleich zu halten" mit der Anzahl seiner Landungen  ;)))



    >
    > Das klingt etwas anders als 6 Std. im Jahr
    >

    Naja... wie auch immer: entweder will ich _Fliegen_ oder
    eben nicht.

    Wenn ich fliegen will, dann ist das alles keine Hürde.
    Wenn ich nicht fliegen will, dann lasse ich es sein.

    Kein Grund zum Jammern!


    BlueSky9

  • BlueSky9 schrieb:
    Wenn ich fliegen will, dann ist das alles keine Hürde.
    Wenn ich nicht fliegen will, dann lasse ich es sein
    Wenn Geld keine Rolex spielt, kann man so denken. Aber es soll Leute geben, deren finanzielle Ressourcen begrenzt sind. Und für diese haben die Details der verschiedenen, sich ständig ändernden Regulierungen einen erheblichen Einfluss darauf ob, wieviel, und welche Art Fliegerei sie sich leisten können. 
  • A pro pos begrenzte Ressourcen:  Das Thema (Nicht-) Anerkennung von UL Flugstunden möchte ich so nicht stehen lassen.

    Ich sehe die gesetzliche Lage hier ziemlich eindeutig, denn in anderen EU Ländern wird das nämlich auch so im falle von UL Schein Inhabern gehandhabt. So weisen z.B. österreichische Flugschulen (für die dieselben EASA Regeln gelten) explizit darauf hin, dass bis 50% der geforderten 30 Flugstunden durch Flugzeiten als PIC (auch mit UL) anerkannt werden können.

    Beispiel: http://www.mfu.at/lapl.php

    Part FCL lautet hier eindeutig (beachte c)): 

    „FCL.110.A LAPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung 

    a) Bewerber um eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:

    (1) 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird;

    (2) 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einen Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.

    b) Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen der FCL.135.A a) auf Flugzeugen erfüllt haben.

    c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.

    Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall

    (1) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;

    (2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;

    (3) die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten“.

    Dies bedeutet im Klartext, dass die ATO festlegen darf, in welchem Umfang (bis 15) Flugstunden anerkannt werden.  Dass  hier die Erfahrung als PIC auf (3-Achs) ULs ausgeschlossen sein soll, kann ich hier nicht erkennen. Wenn z.B. die österreichischen Luftämter UL Stunden anerkennen und deutsche nicht, dann kann das ja wohl nur eine Auslegungssache sein, im Falle der deutschen Luftämter, wenn die Informationen stimmen, zu Ungunsten der aufstiegswilligen UL-Piloten. 

    Das das völlig an der Realität vorbeigeht, dürfte klar sein. Ein UL-Pilot mit hunderten von Flugstunden als PIC ist kein blutiger Anfänger, würde aber gezwungen, Stunden sinnlos zu "schrubben". Das macht nicht jeder mit, denn das Geld für einen kompletten zweiten Flugschein kann nicht jeder aus dem Ärmel schütteln.

    Hier müsste m.E. Klarheit bei den Luftämtern geschaffen werden. Wer könnte das tun?

    Einzelne Piloten?  Ob das Erfolg hat, ist fraglich.

    Ich meine hier wäre der DAeC und/oder die AOPA gefragt.  Vielleicht liest ja jemand von dort mit?

    Ansonsten sollte es auch kein prinzipielles Problem sein, den LAPL in Österreich zu machen.

    Grüße,

    Scirocco

  • Scirocco schrieb:
    Hier müsste m.E. Klarheit bei den Luftämtern geschaffen werden. Wer könnte das tun?
    Das ist nicht noetig, es ist auch in Deutschland bekannt, dass eine ATO 50% der Stunden anerkennen kann. Aber nicht muss...


    Chris

  • @wosx  ich sehe das ganz genauso wie du. Neben Änderungen der Regularien gibt es aber auch noch andere Dinge, die vielleicht dazu führen, dass man für ein paar Jahre mal etwas zurückgezogen den Luftsport ausüben kann ( Nachwuchs, Hausbau, Krankheit etc. ) . Da bin ich sehr wohl froh, mit meinem LAPL nur 12 Stunden in 24 Monaten fliegen zu müssen, in 2 Jahren die letzten 12 Monate 12 Stunden rauszukloppen.

    Grüße Flyit

  • Mit dem Nichtanerkennung von UL Flugstunden schneidet sich die Echo Fraktion ins eigenes Fleisch. Angesichts der stagnierten Zahlen im Echo Bereich und vermehrten Abwanderung von Echo Piloten zu UL Fliegerei, verstehe ich nicht weshalb die Zuständigen Behörden/Verbände so gar keine Interesse haben den UL Piloten den Einstieg in die Echo Klasse zu erleichtern. Ich habe das SPL seit ziemlich genau 3 Jahren und fliege um die 60 Stunden pro Jahr. Soweit ich erfahren konnte ist das mehr als ein durschnittlicher Echo Pilot pro Jahr fliegt. Ein LAPL wäre durchaus eine interessante fliegerische Ergänzung aber nicht solange ich für die Ausbildung unzählige, meiner Ansicht nach unnötige Flugstunden runterspulen muss. Für das Geld fliege ich lieber paar Stunden mehr mit dem UL.

  • Für mich ist die Entscheidung nie schwierig gewesen. Ich fliege gerne sehr viel und zwar mit dem eigenen Flieger. Mit der Echo-Klasse (PPL) wäre mir das eher nicht möglich. UL ist für mich also keine Sackgasse, sondern das Tor zum ungebremsten Flugspaß. Wenn das so auch mit Echo-Klasse gehen würde, würde ich sicher den PPL machen. Geht aber schon aus Kostengründen nicht, und was soll ich mit einer Lizenz, die ich kaum nutzen würde. Natürlich gönne ich jedem, der sich das leisten kann den PPL und die eigene Echo-Klasse von Herzen. 

  • Chris_EDNC schrieb:
    Scirocco schrieb:
    Hier müsste m.E. Klarheit bei den Luftämtern geschaffen werden. Wer könnte das tun?
    Das ist nicht noetig, es ist auch in Deutschland bekannt, dass eine ATO 50% der Stunden anerkennen kann. Aber nicht muss...

    Chris

    Doch ist es! Die ATOs dürfen derzeit keine PIC-Stunden vom UL für die LAPL-Ausbildung anerkennen. Die Bezirksregierungen und Luftämter sind aber derzeit der Ansicht, dass UL-Stunden als PIC überhaupt nicht anrechnenbar seien. Das ist das Problem.....
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