Moin,
ich werde gerade aus der Regelung für die Passagierflugberechtigung nicht schlau.
Also die 60 Stunden-Regelung, nach denen man dann automatisch die Passagierberechtigung hat, gibt es nicht mehr?
Hab gerade beim DAeC und Dulv nachgeschaut, was man da für die Passagierberechtigung alles machen muß und bin da über die beiden 200km Flüge mit Zwischenlandung gestolpert. Beim Dulv steht da, daß ein 100km Flug zur Zwischenlandung mit anschließendem Rückflug einem 200km Flug entsprechen würde.
Meine Fragen jetzt daraus:
Ich plane im nächsten Jahr die Pax-Berechtigung anzugehen. Wären folgende Flüge dafür geeignet?
Hinflug:
Rückflug:
Der direkte Weg nach Helgoland sind 256km. Von daher sollte mir doch kein Ungemach drohen und so ein Rundflug über die Norddeutsche Tiefebene als zwei 200km Flüge durchgehen, oder?
Was die Flugplätze angeht, besitze ich das BZF2 und im nächsten Jahr sind dann wohl auch 100 Stunden im Buch. Von daher sollte die Tour doch durchführbar sein? Ok, der Hinflug macht mir dann doch etwas Kopfzerbrechen von wegen kontrollierter Platz in Hannover, Flugplan-Pflicht und dann halt Helgoland mit angelegten Schwimmwesten. Aber irgendwann muß man sich ja solchen Aufgaben stellen, auch wenn so ein Flug zur Erlangung der Pax-Berechtigung wohl recht ungewöhnlich ist?
Bin halt bei uns im Verein der erste reine UL-Pilot, der so eine Passagierflugberechtigung machen muß. Die anderen Piloten sind alle von PPL-A, -B oder -C umgeschult und haben damit die Pax-Berechtigung gleich automatisch. Da staunen sie jetzt alle etwas, daß es überhaupt 200km weit gehen muß und nicht die 30km bis zum Nachbarplatz reichen bzw. was da alles überhaupt genau geprüft werden muß. Bin halt wirklich der Erste, der den Schein braucht. Das hat noch keiner der FLs abgeprüft.
Naja, ich brauch halt noch Argumente, um dem FL so einen langen Ritt schmackhaft zu machen. Also Mittagessen auf Helgoland geht auf mich und zwei Stangen Zigaretten zollfrei (eine pro Person, ich bin Nichtraucher). Ob das zieht? ;-)
also wenn Du das so wie geplant durchführst, darfst Du ab dann immer ZWEI Passagiere mitnehmen, weil Du Dir soviel Mühe gegeben hast! :-)
Du mußt insgesamt mindestens 2x 200km fliegen und jeweils 1x unterwegs landen, fertig.
Oerlinghausen - Siegerland airport - Oerlinghausen.
Das Ganze zweimal.
Fertig.
Wenn man mal annimmt, daß Du zum Heimatplatz zurückwillst, dann wären bei EINER Zwischenlandung die legs ja sowieso gleich lang.
Wenn Du ein Dreieck fliegen wolltest dürftest Du auch 50+ 60+90km fliegen, denn die Länge der legs ist ja Dir überlassen.. die Summe zählt. Edit: 50km müssen es pro leg sein, siehe post weiter unten.
Eine Landung ist vorgesehen, dann zurück zum Ausgangspunkt, Zielflugplatz ist aber nur 70km Luftlinie entfernt.
Dann könntest Du direkt hinfliegen, aber rückzu nen Mega Umweg, daß Du auf 200km gesamt kommst.
Der FL würde unterschreiben, fertig. Wenn er schlau ist macht er vielleicht noch ne Bemerkung zur Streckenführung dazu, falls in 5 Jahren mal einer fragt was da los war, Paßt dann auch.
Maraio schrieb:Ja, das wäre dann ein Flug.Oerlinghausen - Siegerland airport - Halbzeit: Bier trinken - Oerlinghausen.
Fertig.
Bin halt gerade über die Prüfungsinhalte gestolpert, wie sie beim Dulv im Antrag aufgelistet werden:
--> http://www.dulv.de/sites/default/files/Downloads/antrag_passagierflug_dreiachs%2011.pdf
Zitat daraus: "Ich habe an beiden 200-km-Flügen teilgenommen; einer dieser Flüge ist umseitig als praktische
Prüfung dokumentiert. [...] Unterschrift Fluglehrer"
Also sind insg. doch 400km zu fliegen?
Dazu dann noch die ganzen Prüfungsinhalte auf der zweiten Seite des Antrags. Wobei das mit der Landung auf den 150m eher Unmöglich werden dürfte. Laut Handbuch braucht unser Vogel für die Landung mindestens 210m Rollweg, übers 15m Hindernis sind es sogar 520m.
Hi,
der DAEC sagt:
"Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung.
Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss. "
- der DULV:
"Zur Mitnahme von Passagieren in doppelsitzigen Dreiachsern ist eine Berechtigung notwendig.
Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge oder Sprünge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsfluggewertet werden."
So wie ich das verstehe musst du für die 50km Flüge den klassischein Dreieckflug machen:
z.b. Homebase - mind 50 km - Platzx - 50 km - Platzy - mind 50 km - Homebase
natürlich kannst du auch 4 oder fünf weitere Strecken fliegen, aber die drei sind Mindestanforderung und am besten geht das halt mit nem Dreieck
für die 200km Flüge kannst du mind 100 km zu nem anderen Platz fliegen, umdrehen und zurück zur Homebase und das Spielchen nochmal. Ist aber rel. langweilig, weil man eh während der Ausbildung und kurz darauf fast die ganze Gegegend im Radius von 100 km kennt.
Besser ist
Homebase - Platza - Platzb = zusammen mind 200 km auf dem Rückweg dann von Platzb über Platza zurück zur Homebase und hoffen, dass der Fluglehrer an Bord deinen Künsten zustimmt ;))
Wenn alles gelaufen ist diesen Zettel ausfüllen, etwas Geld überweisen und ca 2 Wochen Geduld haben, dann liegt der Schein im Briefkasten. So war das zumindest bei mir und der DAEC hat alles abgesegnet, 10 Tage später lag der Schein im Kasten.
PS meine 200km Flüge hab ich von EDLB zur Nordsee gemacht, bietet sich bei uns an, beide an einem Tag, die 50km einfach nach Laune auf der Karte ausgesucht und gut war.
cbk schrieb:Nein das sind zwei. Ab Siegerland ist der 2. Flug.
Ja, das wäre dann ein Flug.
Hier noch der Link zum Antrag vom DAEC
https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/luftsportgeraete_buero/formulare/ausbildung/21Antrag-Passagier_2015F.pdf
da steht das noch etwas erklärt, wobei ich die Erklärung auf der Homepage direkt
(diese hier...
"Luftsportgeräteführer bedürfen für Flüge mit Passagieren der Passagierberechtigung.
Fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Berechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. zwei Überlandflüge über mind. 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers, alle nach Erwerb der Lizenz. Die Prüfung kann zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden, abnahmeberechtigt ist der mitfliegende UL-Fluglehrer, der dies auf dem Antrag bescheinigen muss." .. )
nicht so verwirrend finde
nibbler schrieb:Achtung, die ersten 3 Überlandflüge hat er sowieso schon, weil er todsicher schon 3x von zuhause weggeflogen und irgendwo gelandet ist (allein is ok). Das kann auch nur 10km entfernt gewesen sein.
fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung
@ Maraio:
davon geh ich aus, wichtig ist hier wirklich, dass die Legs mind 50 km lang sind, das steht so in dem Antrag auch drin, sonst gibt es direkt nen Anruf vom DAEC, mit der erklärung, dass es mind 50km sein müssen, aber diese Flüge hat i.d.R. jeder eh schon, bevor es an die 200er geht
Maraio schrieb:Ja, die ersten 3 Flüge sind kein Thema, irgendwie muß ich ja die 100 Stunden im Buch zusammenbekommen haben. Da waren auch 700km Dreiecksflüge mit Tankstopps dabei. Da brauche ich mir ja nur irgendwas aus meinem Flugbuch auszusuchen. Wie gesagt, ist wohl nicht das übliche Pax-Prüfungs-Programm. ;-)
Achtung, die ersten 3 Überlandflüge hat er sowieso schon, weil er todsicher schon 3x von zuhause weggeflogen und irgendwo gelandet ist (allein is ok).
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