Steve, ich persönlich sehe da ja auch kein Problem, noch ein paar Stunden mit meinem Fluglehrer in der Luft zu verbringen, hatte ich ja in einem vorhergegangenen Post schon beschrieben.
Meine Rechtsauffassung war bisher so, das es bei Paragraphen kein Min. und Max. gibt, sondern das man damit festgenagelt wird....Beauftragter hin oder her...
Volker
OsramBulb schrieb:
Der Gesetzgeber schreibt ja nur das Minimum vor, also kann ich als Verband ja meine eigenen "Regeln" oberhalb des Minimum erstellen.
Das ist ein Irrtum!
"ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers."
Damit sind die Erfüllungskriterien definiert, die ohne Änderung der Verordnung ( und das kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen!!!) nicht modifiziert werden können.
Im Übrigen ist es kein Spaß mit einem Fluglehrer im Kreuz über 400 km auf dem Trike zurückzulegen!
Aber wenn ich das hier so alles lese, bin ich ja froh, dass ich meinen Schein mit 12 Stunden verlängert bekomme und das es nur 1 Stunde Übungsflug ist. Der hochheilige Verband könnte ja auch 120 Stunden verlangen und 20 Stunden mit Fluglehrer. Wäre das auch ok??
Michael
120h/2a und 20h FI dienen bestimmt der Sicherheit, wer könnte überhaupt dagegen sein?
Habe mich entschieden, die Passagierberechtigung gar nicht erst zu machen.
Dafür habe ich mich vor vier Tagen noch schnell zur Umschulung von SPL-F auf PPL-N angemeldet.
Kann man sich doch nicht entgehen lassen....