Passagierberechtigung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • @Neeke, kann nichts über DULV sagen, DAeC schreibt nichts von der Zwischenlandung bei den 50km Flügen ohne FL.



  • Und den Flug mit FL könnte man ja zusammenlegen mit nem Checkflug.

  • Das steht auf der Webseite vom Dulv: Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Als Überlandflug gilt ein Flug von mindestens 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.

    Das heißt also, das 25 km einfache Strecke schon reichen.  Also kann man diese 3 Flüge in sehr kurze Zeit absolvieren. 25 km hin, landen, zahlen und zurück. Wenn man 3 Plätze in der Gegend hat, geht das an 1 Tag. Da ist also viel unterschied zwischen Dulv und daec...

  • Neeke schrieb:
    Das heißt also, das 25 km einfache Strecke schon reichen
    Nee. Es sei denn Du weißt ′ne Abkürzung über ein Wurmloch, mit der Du den "mindestens 50 km entfernten Flugplatz" mit einem 25 km-Flug schaffst. *grins*

    Das ist beim DULV etwas missverständlich ausgedrückt mit "Strecke" und "Gesamtstrecke".

  • Die ganze Haarspalterei um die 50 km Flüge macht absolut keinen Sinn - du willst doch fliegen, oder?

    Die drei 50 km Flüge macht man am besten einfach als Dreieck mit Schenkeln >50km, dass ist doch in zwei Stunden locker abgeflogen.

  • onkelmuetze schrieb:
    Die ganze Haarspalterei um die 50 km Flüge macht absolut keinen Sinn
    Die Frage nach den 50km Flügen macht nur im Hinblick auf "Was soll ich denn jetzt wie in das Formular eintragen?" Sinn. Ich denke mal, daß jeder vor der Pax-Berechtigung genug Solo-Flüge für die 50km Heimatrunde zusammen haben wird.

    Oder macht ihr hier alle die Pax-Berechtigung direkt nach Scheinerhalt? Ok, mit über 100 Stunden im Buch inkl. Flügen mit Flugplan und Ausland aber ohne Pax-Berechtigung habe ich gut reden. Wenn da der DULV im Flugbuch nichts findet, dann weiß ich auch nicht.

  • cbk schrieb:
    Die Frage nach den 50km Flügen macht nur im Hinblick auf "Was soll ich denn jetzt wie in das Formular eintragen?" Sinn. Ich denke mal, daß jeder vor der Pax-Berechtigung genug Solo-Flüge für die 50km Heimatrunde zusammen haben wird.

    Dafür gibt es ja Fluglehrer - die wissen da meist ganz gut Bescheid ;)

    Was den Zeitpunkt die Berechtigung zu machen angeht: Nicht zwangsläufig - ich hab sie z.B. direkt im Anschluss gemacht. Nur weil man sie hat muss man ja nicht sofort jemanden mitnehmen - da muss jeder für sich selbst entscheiden wann er sich fit genug fühlt jemanden an Board zu nehmen.
  • @Mr. Lucky : doch... Es wurde mir vom Dulv schriftlich bestätigt, das die Strecke Heinsberg-Aachen-Heinsberg als 50kmflug anerkannt wird. Das sind genau 54 km... Ich habe mich auch gewundert, aber es scheint wirklich so zu sein. Hauptsache bleibt: Zwischenlandung!!! Aber ich denke wir sind ins alle einig, das eine längere Strecke immer besser ist.

  • Ja, beim DULV ist explizit die Gesamtstrecke nicht die Schenkellänge (wie bei DAeC) gefragt!

  • Das sind ja gute Nachrichten für alle, die gleich nach Scheinerhalt auch die Passagierlizenz nachlegen wollen.

    Ich denke mal, dass diejenigen, die sich damit Zeit lassen, am Ende sowieso mehr als nur einen wie auch immer gearteten 50km-Flug im Heft haben. :-)

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