Passagierberechtigung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Lucky, das macht er einfach "Pi mal Daumen". Oder er nimmt sein Handy mit Nav mit in den Flieger. Ist dann wahrscheinlich 10mal genauer als die Schätzeisen, die du in deinem Kiebitz hast ;)

  • Mr. Lucky schrieb:
    Aber wenn Du Dir hier beim DULV mal die zweite Seite ankuckst, dann sieht das Ganze schon wieder anders aus. Vieles von dem, was da vom FL bestätigt werden soll, könnte der gar nicht bestätigen, weil er vorne im Passagierabteil zumindest bei mir im Kiebitz so gut wie keine Instrumente hat.
    Och,
    der FL könnte dich doch  auf FL 65 oder FL75 über den bremer Flughafen schicken und dann bei flightradar 24 anschließend den Track angucken. Da hat er dann die Höhen und die Richtung. Je nachdem, wie "gerade" der Strich ist und wie wenig die Höhenangaben schwanken, wenn er den Flug aus dem Archiv "abspielt", sind die Bedingungen dann erfüllt oder nicht.

    Ansonsten ja: Die Unterschiede zwischen DAeC und Dulv sind mir auch schon aufgefallen. Das Programm der zweiten Dulv-Seite scheint beim DAeC komplett zu fehlen.


  • Aber wenn Du Dir hier beim DULV mal die zweite Seite ankuckst
    Wenn das die Prüfungsinhalte für die Passagierberechtigung sind, was wird denn dann bei der Prüfung zur Lizenz verlangt? Sind die Toleranzen größer?

    Bzgl. der Kontrolle kann man doch ganz einfach einen Logger in den Flieger legen oder das Flarm auslesen. So wird es zumindest bei den Soloflügen für LAPL / PPL und Segelfliug gemacht.

    Ralf

  • Danke für Eure Aufklärung und den Hinweis auf das DAEC Formblatt

    "Passagierberechtigung". Bin aber beim DULV. Wo gibts das Pendant

    denn bei unserem Verein ? Oder soll ich den DULF anschreiben?

    Liebe Grüße ! Roland Ibing

  • Roland Ibing schrieb:

    Bin aber beim DULV. Wo gibts das Pendant denn bei unserem Verein ?

    Hier: http://dulv.de/sites/default/files/Downloads/antrag_passagierflug_dreiachs%2011.pdf
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 1 Jahr.
  • Darf man während des langen 200km Prüfungsfluges für die Passagierberechtigung eigentlich ein GPS-Navi verwenden? Oder steht irgendwo, dass es nur Papierkarte und Kompass sein dürfen?

  • Das hängt wohl vom Prüfer ab... Mein Fluglehrer wollte unbedingt das das mit Karte gemacht wird (bin ihm auch sehr dankbar dafür, weil das doch irgendwie extra Kenntnisse gibt) aber der Prüfer hat dann gemeint "mach bloß das Ding an"... Was mich dann natürlich gefreut hat, weil das schon deutlich weniger Stressig im Cockpit ist.

  • Uff... mal ne doofe Frage: Für meine Passagierlizenz beim DAeC habe ich 2014 nur die beiden 200 km-Flüge und einen Dreiecksflug mit jeweiliger Schenkellänge von min. 50 km durchführen müssen. Die erstgenannten mit FI, der letzte sogar ohne FI. Ist das inzwischen so dermaßen verändert worden?!?

  • Nein, ist immer noch so. Man braucht zwei 200km Flüge (jeweils mit Zwischenlandung) und kann die anderen drei Flüge alleine vorher machen. Diese drei Flüge brauchen dann auch nur 50km kurz zu sein. Aber da sollte man vorher ja eh so viele Flüge im Buch stehen haben, daß man die nicht wirklich extra dafür machen muß sondern einfach irgendwelche Flüge aus der Vergangenheit raussuchen kann.

    @Neeke:
    Das mit dem Navi contra Karte ist halt auch eine Frage wo du unterwegs bist und wie gut die Sicht ist. Wenn ich von den Nordseeinseln komme, fliege ich bei guter Sicht die letzten 80km nach Hause z.B. ganz ohne Karte. Zuerst kommt der Dümmer (ein sehr großer See) und ab dort sehe ich schon die hell-betongraue Universität Bielefeld vorm dunkelgrünen Hintergrund des Teutoburger Waldes. Vorm Teuto dann nach links abgedreht und ich bin 10 Minuten später am Heimatplatz. Da kann ich die Karten dann schon komplett wegpacken. Würdest Du mich bei gutem Wetter über die Nordseeinseln schicken, wäre es ähnlich. Von daher sehe ich das mit dem Navi immer relativ. In ganz fremder Umgebung mit Navi finde ich schwerer als in bekannter Umgebung mit Karte (die ich dann eh nicht wirklich brauche).

  • @ CBK: auch die 50 km Flüge sin mit Zwischenlandung zu erledigen. Der Dulv hat da bei mir Schwierigkeiten gemacht. Meine Flüge waren Heinsberg-Dahlemer Binz /Dahlemer Binz-Mendig /Mendig-Erkelenz. Da haben die gemeint das das nur als 1 Flug anerkannt werden kann. Dann habe ich nachgefragt und mein Flugbuch kopiert (hatte Glück das ich von Erkelenz noch nach Heinsberg geflogen war, damit war der 2. Flug auch OK), und dann war alles in Ordnung, weil ich schon viele Lokalflüge nachweisen konnte. Also ′nur′ 50 km als Teil eines Dreiecks, reicht leider nicht. 

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