Lucky, das macht er einfach "Pi mal Daumen". Oder er nimmt sein Handy mit Nav mit in den Flieger. Ist dann wahrscheinlich 10mal genauer als die Schätzeisen, die du in deinem Kiebitz hast ;)
Mr. Lucky schrieb:Och,
Aber wenn Du Dir hier beim DULV mal die zweite Seite ankuckst, dann sieht das Ganze schon wieder anders aus. Vieles von dem, was da vom FL bestätigt werden soll, könnte der gar nicht bestätigen, weil er vorne im Passagierabteil zumindest bei mir im Kiebitz so gut wie keine Instrumente hat.
Ansonsten ja: Die Unterschiede zwischen DAeC und Dulv sind mir auch schon aufgefallen. Das Programm der zweiten Dulv-Seite scheint beim DAeC komplett zu fehlen.
Aber wenn Du Dir hier beim DULV mal die zweite Seite ankuckstWenn das die Prüfungsinhalte für die Passagierberechtigung sind, was wird denn dann bei der Prüfung zur Lizenz verlangt? Sind die Toleranzen größer?
Bzgl. der Kontrolle kann man doch ganz einfach einen Logger in den Flieger legen oder das Flarm auslesen. So wird es zumindest bei den Soloflügen für LAPL / PPL und Segelfliug gemacht.
Ralf
Danke für Eure Aufklärung und den Hinweis auf das DAEC Formblatt
"Passagierberechtigung". Bin aber beim DULV. Wo gibts das Pendant
denn bei unserem Verein ? Oder soll ich den DULF anschreiben?
Liebe Grüße ! Roland Ibing
Roland Ibing schrieb:Hier: http://dulv.de/sites/default/files/Downloads/antrag_passagierflug_dreiachs%2011.pdfBin aber beim DULV. Wo gibts das Pendant denn bei unserem Verein ?
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