plex.web schrieb:
Hey deckair,
vielen Dank, dann werde ich den Brief mal einwerfen. Stellt der DAeC dann eine zweite gültige Lizenz aus oder ist die Passagierberechtigung nur ein Einlegeblatt? Schon merkwürdig, man hat dann ja zwei gültige Lizenzen, selbst bei Führerschein wird der alte eingezogen, wenn man einen neuen Eintrag bekommt.. ;-)
Schönen Gruß
Theo
...das erledigt sich mit ablauf von 5 jahren....denn dann bekommst wieder nen neuen ;-)
guggst du punkt IX - gültig bis...
PILLE
Bananenbieger schrieb:
Immerhin eine Sache, die bei der Fluglizenz besser gelöst ist als beim Autoführerschein.
Wobei ich es nicht schlecht finde, wenn die Fluglizenz eine Plastikkarte wäre (zerfleddert nicht so leicht). Das Flugbuch könnte man per Computerinterface auch drauf speichern, so dass man nur noch ein Flugbuchblatt zusätzlich für die Erfassung von neuen Flügen mitführen muss.
Aber warum Flugbuchblatt? Dann kann ich auch meine Plastikkarte in den entsprechenden Schlitz am Amaturenbrett einführen. Das Flugzeug prüft dann ob ich die Voraussetzungen erfülle. Wenn nein, muss eben die Plastikkarte des Fluglehrers ebenfalls eingeführt werden. Fehlt diese, und der CO-Sitz ist besetzt und die 90-Tage Regelung nicht erfüllt dann springt der Motor nicht an. Die Zeit wird natürlich auf der Karte gespeichert. Steigt dann die Geschwindigkeit über die übliche Rollgeschwindigkeit wird die Startzeit gesetzt. Bei der Landung ist das dann umgekehrt. Ach ja, Start- und Landeort kann ja durch das GPS auf die Karte gespeichert werden.
Klingt doch toll. Oder?
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