Passagierberechtigung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Nach bestandener Prüfung möchte ich nun noch die Passagierberechtigung machen. Ich hab ja schon einen eigenen Flieger. Reicht es, wenn sich für die Streckenflüge der Fluglehrer mit in mein Flugzeug setzt und mir anschließend bestätigt, dass wir die Strecke geflogen sind, oder muss die Passagierberechtigung von einer Flugschule bestätigt werden?

    Beste Grüße,
    Da Mowa
  • Hi,

    Du musst einfach diesen Wisch ausfüllen, in welchen Du die erforderlichen Flüge einträgst. Dieses Formular muss dann vom Fluglehrer auf seine Richtigkeit hin geprüft, abgezeichnet und abgeschickt werden. Innerhalb weniger Tage erhältst Du dann Deine Lizenz mit eingetragener Passagierberechtigung.

    In den Voraussetzungen steht nichts von Flugschule. Es steht lediglich geschrieben, dass die Flüge mit Fluglehrer erfolgen sollten.
  • Besten Dank, dann werde ich diese Flüge nämlich gleich dazu nutzen, mich auf den Flieger einweisen zu lassen. :-)
  • Sollte gehen... Ich habe die Passagierberechtigung auch auf einem zweiten Muster absolviert um mich direkt an das andere Flugzeug zu gewöhnen...
  • Hallo Zusammen,


    habe vor ca. 2 Wochen meine Passagierberechtigung gemacht. Dabei ist nur ein Formular auszufüllen, das Du z.B unter :


    http://www.daec.de/.../aerodyn_Erwerb_der_Lizenz.php


    downloaden kannst. Dabei ist nur die Unterschrift des Fluglehrers erforderlich, keinn Stempel einer Flugschule o.ä.


    Dieser Flug war gleichzeitig der Einweisungsflug auf ein neues Muster (Zodiac XL601), das war auch kein Problem.


    Nach 3! Tagen hatte ich die neue Lizenz inkl. Passagierberechtigung im Briefkasten liegen.


     


    Viele Grüße,


     


    Thilo     


     


     

  • Aso,
    dachte man müssen noch ein extra Flug erledigen...Na stimmt wenn man ihn ja schon geflogen ist ;-)
  • Vielen Dank für den Link zum Ausdrucken. hab ich gerade gemacht. Und nun doch noch ein paar Fragezeichen über dem Kopf. Und zwar geht es sich um Folgendes ;-) :

    Auf dem Antrag steht wortwörtlich:

    "3. Nachweis der 5 Überlandflüge (mind. 2 x 200km mit Zwischenlandung mit Fluglehrer) nach Scheinerhalt"

    Wie ist das denn nun gemeint? Wenn man den Satz wörtlich nimmt, setz ich mir einen Fluglehrer in mein Flugzeug, fliege mit ihm eine Strecke von 400km und lande zwischendrin 5 mal an unterschiedlichen Plätzen. Oder liege ich da falsch?

    Vielen Dank und beste Grüße,
    Da Mowa
  • Hallo,


    ich habe damals meine Passagierberechtigung folgendermaßen gemacht.
    Ich habe allein 3 Flüge nach Scheinerhalt gemacht, dann 2 schöne Ausflüge
    über 200 Km mit Zwischenlandung mit einem Fluglehrer als Passagier.
    Der hat mir dann die 5 Flüge auf dem Formular vom DULV bestätigt.
    Formular abgeschickt und 3 Tage später war der Schein dann wieder in der Post.
    Die Flugzeit war alles zusammen etwas über 6,5 Stunden.
    geht aber auch kürzer (mit Platzhopping ) aber Fliegen ist halt schön und da hab ich meine
    3 Alleinflüge schon ausgedehnt und genossen.
    Gruß Jörg
  • Mowa: um mal ein Strausberg-spezifisches Beispiel zu nennen...

    Ich hab fuer meine Passagierflugberechtigung mit der Tango-Alpha einen Dreiecksflug Strausberg-Eggersdorf-Finow-Strausberg gemacht (insgesamt knapp eine Stunde) und bin dann am Tag danach mit Fluglehrer in der MCR die Strecke Strausberg-Finow-Ruegen-Finow-Strausberg geflogen (206km pro Strecke, Hinflug knapp ueber eine Stunde, Rueckflug etwas laenger, weil wir noch ein bisschen ueber den Wolken rumgeturnt sind.. ).


    Damit waren die Bedingungen erfuellt, ich hab die Unterschrift auf dem Formular bekommen, und morgen (spaetestens uebermorgen) muesste der Schein mit PFB dann da sein.
  • So war auch mein Plan, weil ich mich gleichzeitig mit der Passagierberechtigung auf die MCR einweisen lassen wollte. Jetzt hat es sich aber ergeben, dass ich meinen eigenen Flieger habe (Haltergemeinschaft) und natürlich auch auf dem Flieger ne Einweisung brauche (die brauche ich wirklich, der fliegt sich sooooo anders als ne Wildthing). Aber es hat sich ja herausgestellt, dass mein Plan aufgeht und ich diese beiden Dinge auch außerhalb einer Flugschulischen Ausbildung verküpfen kann. :-)
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