Lizenz bei Umschulung von PPL-A

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo, ich bin im Besitz der PPL-A mit aktiver Klassenberechtigung SEP bis Ende diesen Jahres, letzter Flug war allerdings eine Befähigkeitsüberprüfung und ich habe somit nur 1 Stunde in den letzten 24 Monaten geflogen.

    Ich habe jetzt mit der Umschulung begonnen und frage mich wie es mit der Lizenz aussieht. Diese würde ich zwar sehr einfach und auch schon bald bekommen können, nur muss zum ausüben der Rechte 10 (12?) Stunden in den letzten 24 Monaten vorliegen, die ich, auch mit Schulung, nicht erreiche.

    Gibt es hier Vereinfachungen oder Sonderbedingungen, da die Lizenz ja ganz neu ist? Oder muss ich auch mit der neuen Lizenz erstmal die fehlenden Stunden mit Flugauftrag fliegen?

    Viele Grüße

  • Hi Zorr,

    nach Ausstellung des Scheins hast du erstmal zwei Jahre ruhe, erst nach den zwei Jahren ab Ausstellungsdatum vom UL Schein musst du die 12 Stunden vorweisen können.

    Gruß

  • Hallo Zorr, frage mich ,bei solchen" fliegerischen Aktivitäten" geht es hier wirklich noch ums Fliegen oder mehr um Scheine sammeln, dann solltest du einfach aufhören. Schönen 1. Mai noch ...ich geh mal fliegen  gruß Reinhard

  • @ Reinhard: Du glücklicher, bei uns ist IMC - und bleibt es auch noch ein Weilchen.  :-(
    -----
    Wer weiß, warum Zorr in den letzten beiden Jahren nicht Echo geflogen ist.
    Wer weiß, wieviele Flugstunden Zorr bisher in all den Jahren gesammelt hat.
    Wer weiß, warum Zorr auf UL umsteigen will und wieviel er zukünftig fliegen wird.

    Er wird schon seine Gründe haben und sich das wahrscheinlich auch gut überlegt haben.

    Ich finde es gut, wenn jemand den Zugang zum UL findet und umschulen möchte.

    ---------

    @ Zorr: Coole Sache.  Viel Erfolg beim Umschulen und viel Spaß beim Fliegen!

    Wenn Dein UL FI gewissenhaft ist, wird es aber schon ein paar Flugstunden dauern, bis Du wirklich fit auf UL bist.

  • Moin Moin,

    du machst ja soweit ich weiß keine Prüfung mit einem Prüfungsratsmitglied, sondern quasi einen Flug mit dem Ausbildungsleiter. Somit wärst du auch nach Lizenz nicht "current"...einfach Stunden nachfliegen bzw. Befähigungsprüfung machen.

    Ich meine, dass du die Rechte deines PPL ausüben können musst (sprich die Bedingungn erfüllen) um überhaupt umgeschult werden zu dürfen. (Da ich nicht weiß wo es steht, würde ich einfach  beim DULV/DAEC anrufen und fragen)

    Grüße

    Francop

  • Vielen Dank für eure Antworten.

    Die PPL-A war eine berufliche Fehlentscheidung, bevor ich die Kosten aber zum Fenster rauswerfe nutze ich gerne die Vereinfachte Umschulung auf UL, auf dem ich mir das Fliegen auch guten Gewissens leisten kann. Auf Echo ist das leider nicht so einfach. In den letzten zwei Jahren habe ich über 100 Stunden in der Luft verbracht, daher bin ich fliegerisch ziemlich fit. Den Motor kriege ich zum Glück auch noch unter Kontrolle, also musst du dir keine Gedanken machen.

    Ich habe mir die Frage teilweise selbst beantworten können, zumindest in meinem Spezialfall:

    Zum Ausüben der Rechte der Lizenz benötigt man entweder 12 Stunden innerhalb der letzten 24 Monaten inklusive Flug mit Lehrer ODER alternativ eine Befähigkeitsüberprüfung mit anerkanntem Prüfer. Letztere Habe ich ja innerhalb der letzten 24 Monate erfolgreich durchgeführt, insofern bin ich bis 24 Monate nach dieser Prüfung "grün". Es wäre ja auch unlogisch, wenn ich Echo fliegen dürfte, für UL aber mit Lehrer fliegen müsste (trotz Lizenz).

    Mal vom rein rechtlichen her abgesehen liegt mir mein Wohlergehen schon am Herzen, ehe ich mir nicht 100%ig sicher bin sicher alleine mit dem Flieger umgehen zu können, werde ich auch nicht ohne Lehrer fliegen. Alles andere ist unverantwortlich.

    Viele Grüße

  • francop schrieb:
    Ich meine, dass du die Rechte deines PPL ausüben können musst (sprich die Bedingungn erfüllen) um überhaupt umgeschult werden zu dürfen. (Da ich nicht weiß wo es steht, würde ich einfach  beim DULV/DAEC anrufen und fragen)
    Nein musst du nicht... Es interessiert auch nicht ob du die 12h auf Echo in den letzten 2 Jahren hast oder nicht. Der UL Schein gilt ab Neuausstellung 2 Jahre, egal wieviel Echo du davor geflogen bist... Ihr dürft mir gerne glauben, denn ich meine es nicht nur, sondern weiß es.
  • @TRIX: Scheint zumindest der DAEC anders zu sehen: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/dreiachs-ul/ -und dort unter Bedigungen für SEP Piloten

    Ich denke für eine verbindliche Aussage braucht es da eine Auskunft von deb Profi′s und die sind zum Beispiel beim DULV und DAEC

  • Gut, ich hab keine Ahnung wie das der Daec macht, traurig dass die immer alles komplizierter machen. Meine Aussage beruht auf die Tatsache wie es beim DULV ist.

    Ich hab das die letzten 12 Monate schon zweimal für Schüler so eingereicht, beide eine gültige Lizenz aber die Bedienungen zur Ausübung nicht mehr gehabt. 

    Beim DULV zumindest kein Problem, deshalb der Tipp geh zum DULV ist sowieso die bessere Wahl, da funktioniert das problemlos.

  • Ich habe meine Scheine vom DAeC. Lief problemlos, schnell, freundlich.

    Was ist beim DULV besser?

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