Hallo flieger Freunde ich habe meinen Schein im März bekommen. Seit dem habe ich die Passagierberechtigung gemacht und bin fast 15 Stunden nach der Prüfung jetzt geflogen und mache gerade mein BZF 2.
1 Frage: Nehmen wir an ich werde Kontrolliert... Rechnen die Laut schein nach der Prüfung immer die 2 Jahre hoch und schauen ob man 12 Stunden geflogen ist ink. einenm Flug mit Lehrer oder wie wird das nach gehalten..?
2 Frage: Flugstunde ist Flugstunde ich gehe ja richtig davon aus das auch die Passagierberechtigung wie Einweisungsflüge auf ein neues Modell dazu zählen und nicht die reinen Flüge alleine oder mit Passagier.
3 Frage: Die Passagierberechtigung zählt ja für die letzten 90 Tage man muss ja 3 starts und landungen haben um jemanden mit nehmen zu dürfen.ich bin am:
11.09 zwei mal gestartet und gelandet
31.08 ein start und eine landung
seit dem nicht mehr geflogen.
also nach meiner rechnung muss ich ab dem 31.08 anfangen zu rechen um auf 3 starts und 3 landungen zu kommen das heisst bis ende November darf ich jemanden mit nehmen dannach müsste ich erst alleine 3 starts und landungen machen für die gültigkeit oder denke ich da zu kompliziert..?
vielen dank schonmal für eure hilfe lg marcel