Hallo,
ich habe meinen SPL im Dezember 2014 gemacht, mein Schein hat noch ein Gültigkeitsdatum bis Dezember 2019.
Leider habe ich aus diveresen Gründen nicht viel Zeit gefunden zu fliegen:
2015: 1:37h
2016: 3:39h
Summe: 5:16
Laut LuftPersV § 45:
(2) Die Rechte aus einem Luftfahrerschein mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber eines Luftfahrerscheins für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
(3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
Punkt 1:
Was passiert mit meinem Schein, wenn ich bis Dezember meine 12 Stunden nicht zusammen bekomme? Darf ich diese dann mit einem Fluglehrer sammeln, bis ich diese erfüllt habe und gut ist? Oder verliere ich dann meinen Schein und ich muss alles wieder komplett neu machen (Theorie, Praxis, Pflichtstunden)?
Falls ich die 12 Stunden mit dem Fluglehrer gesammelt habe, kann ich dann vor Scheinablauf einen unbefristeten Schein beantragen? Oder soll ich direkt eine ungültige Lizent beantragen? Ich habe gesehen, dass ich keine Auskunft im Antrag (Link) über meine Stunden geben muss, wenn meine aktuelle Lizenz noch gültig ist.
Punkt 2:
Da ich den Verein gewechselt habe, muss ich erst auf die CT eingewiesen werden und fliege sowieso nicht alleine.
Das dürfen laut Verein zwei Personen:
- Person 1: UL Fluglehrer
- Person 2: SPL Inhaber, mit der Befähigung die CT von rechts zu fliegen.
Kann ich in der Saison 2017 (bis dahin <12h) weiter eingewiesen werden von beiden? Alleine Fliegen würde ich, wenn ich meinen Soll erfüllt habe (1h Checkflug, 12h, 12 Starts/Landungen) und offiziell eingewiesen wurde.
Punkt 3:
Eine Passagierberechtigung habe ich im Moment noch nicht. Darf Person 2 mich einweisen? Mir wurde gesagt, dass er kein Passagier ist, sonder ein Einweiser?
Danke und viele Grüße
yoshi