Hallo !
Aus privaten Gründen konnte ich mehrere Jahre nicht UL-Fliegen ( Eurostar SL ) !
Jetzt möchte ich gerne wieder einsteigen. Was muss ich machen, damit mein SPL-Schein wieder gültg wird ?
Ich hoffe nicht, dass alles noch einmal gemacht werden muss ...
vg
rotax912s
Mach dir da mal keine Gedanken, du must nichts neu machen - außer deinen Medizin-Check.
- Du suchst dir eine Flugschule deiner Wahl und fliegst 12 Stunden, zunächst wahrscheinlich 1 - 2 Std. mit FI
- Eine von den 12 Std. kann gleichzeitig dein Überprüfungsflüg sein
- Du beantragst die unbefristete Lizenz
- fertig!
das ist der einfachste Weg. Anstelle der 12 Std. kannst du alternativ auch ein paar Std. machen und noch einmal eine prakt. Prüfung ablegen. Ist evtl. billiger
Beachte bei deiner Auswahl, dass du beim Nachfliegen der 12 Std. ja schon deinen Spaß am Fliegen hast!
Tom
Danke für die schnelle Antwort !
Da bin ich ja doch erleichtert ; Ich hatte schon Schlimmeres befürchtet !
rotax912s schrieb:Ich glaube ich muss die Euphorie hier etwas bremsen.
Da bin ich ja doch erleichtert
Der "alte" Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer, und um einen solchen dürfte es sich bei Deiner Lizenz handeln, hatte ein "Verfallsdatum", an dem er ungültig wurde und zwar völlig unabhängig davon, ob die Rechte ausgeübt werden dürfen oder nicht.
Sollte Deine Lizenz also abgelaufen sein, kannst Du die Zeiten nicht einfach nachfliegen, da ist sehr wahrscheinlich mehr fällig.
Michael
Michael, das ist falsch. Und das weis ich nun wirklich sehr genau! Ich habe meine 15 Jahre abgelaufene Lizenz genau so wie ich es beschrieben habe in 2014 erneuert. Glaub es einfach! Das ist so!
Tom
Lediglich die Prüfung "Pyrotechnik" musste ich noch machen, da es die noch nicht gab als ich das Fliegen gelernt habe. Selbst wenn der alte Schein körperlich nicht mehr vorhanden sein sollte, geht das. Solange du noch sagen kannst wer den Schein damals ausgestellt hat (DULV oder dAeC) finden sie die Unterlagen und damit auch die Voraussetzungen wieder ein.
Medical neu, Nachweis über 12 Std. und Überprüfungsflug erbringen und unbefristeten Schein beantragen. That's all!
togo schrieb:Fällt schwer, denn ich bin in Bezug auf die Beauftragten schon vor langer Zeit von selbigem restlos abgefallen.
Glaub es einfach!
Luftrechtlich Fakt ist folgendes:
Um geforderte Flugzeiten zu erfliegen, braucht man eine gültige Lizenz. Eine, auch zeitlich, abgelaufene Lizenz ist definitiv ungültig!
Wenn also Flugzeiten erbracht werden sollen, ohne diese als Flugschüler im Rahmen eines erneuten, ordentlichen Ausbildungsverhältnisses mit abschließender Prüfung zur Wiedererlangung des abgelaufenen Luftfahrerscheins absolvieren zu müssen, ist es undingbar, vorher die Lizenz zu verlängern bzw. durch einen gleichwertigen Verwaltungsakt wieder gültig zu machen.
Unser Beauftragten sind aber mit solchen flugrechtlichen Formalien, wie auch mit vielen anderen administrativen Aufgaben in ihrem Verantwortungsbereich hoffnungslos überfordert, so dass ich Deine Erfahrungen nicht bestreiten will ...
Michael
Wenn du es nicht glauben willst, lieber Michael, dann lass es einfach sein. Es muss wohl immer Leute geben die unbedingt recht haben wollen.
Tom
Lieber rotax912s: Lass die nicht verunsichern, es ist so wie ich es geschrieben habe. Zu diesem Thema empfehle ich dir den Thread "Lizensgültigkeit?" zu lesen. Da findest du alles nochmals bestätigt. Besonders auf die Antworten von "sukram" und "Mowa" solltest du ein Augenmerk legen. Das sind beides erfahrene Fluglehrer, die auch eine Schule betreiben.
--oder du glaubst das, was der fliegende Zahnarzt schreibt, machst den Schein neu und ärgerst dich hinterher. Du hast die Wahl
Ich habe fertig!
Tom
togo schrieb:???
Wenn du es nicht glauben willst, lieber Michael, dann lass es einfach sein.
Ich habe explizit geschrieben, dass ich Deine Angaben nicht bestreite, also was soll jetzt dieser Ton?
Michael
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