Flugvorbereitung / mitzuführende Papiere

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hier https://aopa.de/entwicklung/upload/PDF/Publikationen/AOPA_Safety_Letter/23_ASL_LUFTRECHT_fuer_Privatpiloten.pdf ist auf Seite 5 eine recht aktuelle Aufstellung mit Quellenangabe. Dort kann man bei Bedarf auch nachsehen, ob die jeweilige Regelung auch für Luftsportgeräte gilt.

  • Erster Treffer bei Gugl ;-)

    DULV

    Ansonsten hätte ich hier noch ein Formular des Regierungspräsidiums Darmstadt, allerdings für PPL

    PDF

  • Moin,

    für Luftsportgeräte sowie den SPL für UL kann ich dort nichts finden, beim Dulv gibts aber

    eine Seite wo ohne großartig zu suchen alle Papiere aufgeführt sind.

  • checklist schrieb:

    Erster Treffer bei Gugl ;-)

    DULV

    Ja so ist Richtig
  • Positiv schrieb:
    DULV
    Ja so ist Richtig
    Für DULV-Verhältnisse vielleicht, luftrechtlich nach LuftVO sieht′s etwas anders aus:

    Für des Luftfahrzeug mitzuführen:

    (Bordbuch) für ein Luftsportgerät keine Pflicht)
    Lufttüchtigkeitszeugnis
    Nachprüfschein
    Eintragungsschein
    Versicherungsnachweis
    Genehmigung der Luftfunkstelle
    Lärmzeugnis
    Flugbetriebshandbuch
    Klarlisten (Checklisten) für Verfahren vor dem Flug, beim Flug und für Notfälle
    evtl. Handbücher von installierten Aggregaten und Geräten

    Für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer mitzuführen:

    Luftfahrerschein mit gültiger Berechtigung (Pilotenlizenz mit aktivem Rating)
    Funksprechzeugnis/„Language Proficiency"
    Medical
    Personalausweis/Reisepass
    pers. Flugbuch
    evtl. Sehhilfe mit Ersatzsehhilfe gleicher optischer Qualität

    Michael


    PS: Im Übrigen sind  a l l e  Unterlagen auch in englischer Sprache mitzuführen!

  • FlyingDentist schrieb:
    „Language Proficiency"
    Faengst Du jetzt etwa schon wieder damit an?


    Chris

  • FlyingDentist schrieb:
    PS: Im Übrigen sind  a l l e  Unterlagen auch in englischer Sprache mitzuführen!
    Lass mal eben überlegen.... ähhh --> Nö!

    Ansonsten bitte Nachweis für diese Behauptung. Mein Hersteller hat nichtmal ein englischsprachiges Bordbuch, Geschweige das der DaeC oder DULV Nachprüfscheine, Prüfbericht, Wägebericht, Eintragungsschein oder z.B. das allmächtige Amt die ZÜP  etc. in englischer Sprache hat....

    Aber ne schöne Geschichte.....an sich.

    Und language profiblablabla brauch ich in DE nicht......

  • Ich vermute, dass er Euch verar....en oder einfach nur aufmischen wollte. Wenn dem so ist, ist es ihm gelungen. :-p

  • Wo steht, dass man das flugbuch mitführen muss?

  • Hallo Ok jetzt so was ich machen würde, als Pilot.
    Aber das ist mir zu viel daher Fussgänger
    mitzuführen:

    Lufttüchtigkeitszeugnis
    Nachprüfschein
    Eintragungsschein
    Versicherungsnachweis
    Lärmzeugnis  ( braucht man nicht dabei haben, kann aber mehr Landegebühr kosten  . Man hat eventuell sogar das erhöhte dann sollte man aber dieses hier mitführen )
    Flugbetriebshandbuch
    Klarlisten (Checklisten) für Verfahren vor dem Flug, beim Flug und für Notfälle
    evtl. Handbücher von installierten Aggregaten und Geräten

    Luftfahrerschein mit gültiger Berechtigung (Pilotenlizenz mit aktivem Rating)
    Funksprechzeugnis/„Language Proficiency"
    Medical
    Personalausweis/Reisepass
    pers. Flugbuch  ( Seit Scheinerhalt oder leider letzten 2 Jahre mit eventuellen eintrag Übungsflug )
    evtl. Sehhilfe mit Ersatzsehhilfe gleicher optischer Qualität
    Flugplanung ( Was halt dazu gehöhrt )

    So nu habe ich das doch geschrieben was ich dazu glaube zu wissen   ;o)
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