Flugschule wechseln...

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Pragmatischer Ansatz:

    Mach eine W&B bei der Remos und Du wirst sehen, dass deine Flugschule damit nicht legal ausbilden kann. Niemand kann dich zwingen Gewichtsgrenzen zu ignorieren,

    LG

  • Hallo,


    >
    > ... eine E-Mail geschickt ...
    >

    m.E. etwas ungeschickt.

    Hingehen und mit den Menschen reden wäre mein Vorschlag.
    Das ist heutzutage zwar etwas ausser Mode gekommen - funktioniert
    aber aus der Erfahrung heraus noch immer sehr gut  ;-)

    BlueSky9
     
    P.S.

    >
    >  Marc unterschreibt einen Vertrag und sucht eine Möglichkeit, irgendeinen für
    > ihn unangenehmen Paragraphen zu umgehen.
    >

    Ich stimme dir in der Tat zu, dass man einen solchen Blödsinn erst
    garnicht hätte unterschreiben dürfen... Wäre mir aber sicherlich auch passiert!

    Aber die Idee von dsommerfeld mit dem W&B der "Christbaum-Remos" ist prima!!
    Damit hätte sich die Schulung schon erledigt  :-))))

  • Ich denke auch das persönlich besser ist. Man sieht sich in der kleinen Fliegerwelt doch eh öfters.  Deine Argumente sind ja auch berechtigt.  da kann man auch auf Einsehen hoffen :) 

  • Interessante Frage, denn : Du hast i.w.S. einen Dienstvertrag abgeschlossen und mögliche Schadensersatzansprüche des Gläubigers (Flugschule) werden analog zu den Schuldverhältnissen aus § 280 BGB angewandt. Daraus würde eigentlich folgen, dass die Flugschule keine Schadensersatzansprüche erheben darf, da du ihnen ja alle Gebühren/Charterkosten vermutlich überwiesen hast. (Verpflichtung der Flugschule : Flugunterricht  -  Deine Verpflichtung : Bezahlen dieser ) Außer die Flugschule hat vertragswidrig gehandelt. Allerdings ist es fraglich, ob dazu der Wechsel der Ausbildungsmaschine gehört (habt ihr festgelegt, dass nur auf der FK9 geschult wird?) , zumal man davon ausgehen kann, dass du stillschweigend zugestimmt hast, indem du mehrere Flugstunden genommen hast.

    Aber auf der anderen Seite, und das ist der Grund, warum du die 500 Euro wohl oder übel zahlen musst: Vertragsfreiheit, genauer die Inhaltsfreiheit/Gestaltungsfreiheit dieser. Gegen die guten Sitten verstößt das Ganze m.M. nach auch nicht, da es ähnliche Formulierungen bei Werkverträgen etc. gibt. 

    Allerdings würde, wie schon angesprochen, fast nichts dagegen sprechen, dass du den Flugunterricht einfach nicht wahrnimmst. Du hast jedoch ein Schülermeldungsformular abgegeben, auf dem Flugschule 1 als Ausbildungsleiter angegeben ist und ich weiß nicht, ob diese Schülermeldung bei ULs  bzw. vom DULV verpflichtend ist, um dich, als Flugschüler, zu unterrichten. Falls dem so sein sollte, kann Flugschule 1 ja gar nicht mehr der Leistung nachkommen, da du ja jetzt bei Flugschule 2 angemeldet bist und es würden sich neue Rechtsfolgen ergeben und eine Vertragskündigung von Seiten der Flugschule 1 wäre unabdingbar.

    Aber lassen wir die Kirche im Dorf: Reden ist wahrscheinlich die beste Variante.

  • Auch die Vertragsfreiheit hat ihre Grenzen: Hier könnte eine solche womöglich in § 309 Nr. 5 BGB zu sehen sein - aber, ob das zutrifft, lässt sich mit der kurzen Sachverhaltsschilderung nicht sagen. Lass am besten jemand drüber gucken, der sich auskennt, vllt. ist ja etwas zu machen.

    Beste Grüße

    Phil

  • dsommerfeld schrieb:

    Pragmatischer Ansatz:

    Mach eine W&B bei der Remos und Du wirst sehen, dass deine Flugschule damit nicht legal ausbilden kann. Niemand kann dich zwingen Gewichtsgrenzen zu ignorieren,

    LG

    Dem ist nichts hinzu zu fügen, die ganze Juristerei kann außen vor bleiben.
  • Moin,

    beiß einfach in den sauren Apfel und mach dort Deinen Schein fertig, wenn Du wechselst kann es Dir passieren, daß Du auch erstmal ein paar Stunden fliegen mußt weil Dein neuer Fluglehrer sehen will was Du kannst und Dich evtl. auch wieder mit einem anderen Muster vertraut machen mußt.

    Stefan

  • dsommerfeld schrieb:
    Mach eine W&B bei der Remos und Du wirst sehen, dass deine Flugschule damit nicht legal ausbilden kann. Niemand kann dich zwingen Gewichtsgrenzen zu ignorieren,
    Mit der Fk9 käme sicher das gleiche raus.
  • Wie auch immer du es machst, sehe zu, dass du weiterhin auf Vertrauen aufbaust und bald wieder fliegst. Ob du eine Abfindung zahlst, oder dich um die 500€ streitest ist deine Sache. Mir persönlich wäre der Streit des Geldes nicht wert, obwohl ich nicht gut betucht bin. Das Ziel ist ja immer noch das Fliegen. Sehe es als "Lerngeld" und Preis für die Befreiung von belastenden Verhältnissen, falls du doch zu Kasse gehen musst. An 500€ soll es nicht scheitern, dafür ist das Fliegen viel zu gut.

  • Guten Abend nette Mitflieger,

    Ich bin aus der Flugschule jetzt ohne große Probleme raus. Ich vermute, dass es sich bei der "Aufwandsentschädigung" um eine Absicherung handelt, falls jemand seine Flugstunden nicht direkt zahlt.

    Danke nochmals für eure vielseitigen Antworten.

    Grüße Marc

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