gibt es eigentlich ich in Deutschland auch Ausbildungsleiter von Flugschulen, die gleichzeitig Prüfer der Klasse 5 sind?Ja.
Dürfen die auch die Maschinen der eigenen Flugschule prüfen?Nein.
Nein
Es ist nicht zulässig, daß ein Prüfer die erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführt und anschließend das Ultraleichtflugzeug im Rahmen einer Nachprüfung prüft
Wo bitte steht das?Bleib cremig, hast recht. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Prüfer Klasse 5 in erster Linie natürlich Reparaturen vornimmt, da diese meist kostspieliger sind, als die Prüfung selbst und demnach nicht selbst prüfen kann. So gehen zumindest die meisten Prüfer vor, die ich so kenne (Ausnahmen bestätigen die Regel).
gibt es eigentlich ich in Deutschland auch Ausbildungsleiter von Flugschulen, die gleichzeitig Prüfer der Klasse 5 sind?Ja.
Dürfen die auch die Maschinen der eigenen Flugschule prüfen?Ja, wenn er die zu prüfenden Arbeiten nicht selbst erledigt hat (was i.d.R. jedoch der Fall ist).
Bleib cremig, hast rechtimmer doch...
(Ausnahmen bestätigen die Regel).ja leider sind mir da paar "schwarze Schafe" bestens bekannt
Ja, wenn er die zu prüfenden Arbeiten nicht selbst erledigt hat (was i.d.R. jedoch der Fall ist).Bei Einzelunternehmen bin ich bei Dir... Bei Kapital- und Kommanditgesellschaften würde ich da nicht so sicher sein wie die tatsächlichen Vermögensverhältisse im Hintergrund sind. Eigentlich ist jedem Unternehmer eine Betriebsaufspaltung in Handels- und Vermögensgesellschaft zu empfehlen. Eine UG oder Ltd sind schnell gegründet. Und mit dem Wert eines UL selbst als Sachanlage, sind normale GmbHs ebenfalls schnell gegründet.
Bei Kapital- und Kommanditgesellschaften würde ich da nicht so sicher sein wie die tatsächlichen Vermögensverhältisse im Hintergrund sind.Gute Frage. Ich denke aber, dass ein solcher Mitarbeiter einen Stempel hat oder zumindest Arbeiten abzeichnet (z.B. im Bordbuch). Der Prüfer hat in jedem Fall einen Stempel, der auf ihn zurückzuführen ist. Repariert Person A aus Unternehmen 1, kann Person A, die gleichzeitig im Unternehmen 2 ist, m.M. nach nicht prüfen...
Ich denke aber, dass ein solcher Mitarbeiter einen Stempel hat oder zumindest Arbeiten abzeichnet (z.B. im Bordbuch). Der Prüfer hat in jedem Fall einen Stempel, der auf ihn zurückzuführen ist. Repariert Person A aus Unternehmen 1, kann Person A, die gleichzeitig im Unternehmen 2 ist, m.M. nach nicht prüfen...tja, es gibt einige die nehmen das Thema Ernst, es gibt andere die praktizieren das eher "kreativ". Woher soll eine juristische Person wissen, was die andere juristische Person macht? Es könnte auch die Unterschrift der Ehefrau, des Hilfsarbeiters oder des Schäferhundes sein überspitzt formuliert.
tja, es gibt einige die nehmen das Thema Ernst, es gibt andere die praktizieren das eher "kreativ".Mittel und Wege gibt es immer...
Mittel und Wege gibt es immer...ich weiß jetzt nicht, ob der Spruch jetzt beruhigend ist oder nicht...
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