Ausbildung Trike oder Dreiachser als Schweizer?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo Leute! 
    Ich weiss, die Frage wurde schon ein paar mal gestellt also nicht gleich lynchen ;-) 

    Das angestrebte noch weit entfernte Ziel wäre es mal mit einem Trike wie zBsp. dem dta voyageur ii, zu zweit und ein paar Kilo Gepäck über Deutschland (Europa) zu fliegen. Evtl. auch im Ausland USA, Kanada, Australien etc. an Orte wo man nur "über Luft" erreicht. 

    Nun gibt es in der Schweiz scheinbar nur die teure PPL Ausbildung. Deshalb hier meine Fragen: 
    -Kann ich als Schweizer überhaupt in DE eine dieser Ausbildungen machen? 
    -Ist die Lizenz auch in anderen Ländern (ausserhalb Europas) gültig. (Ja in der CH noch nicht) 
    -Gibts bei der Ausbildung so was wie ne Typenprüfung oder könnte ich zBsp. mit der "höheren" Dreiachser-Ausbildung auch automatisch Trikes fliegen? 
  • -Kann ich als Schweizer überhaupt in DE eine dieser Ausbildungen machen?
    -Ist die Lizenz auch in anderen Ländern (ausserhalb Europas) gültig. (Ja in der CH noch nicht)
    -Gibts bei der Ausbildung so was wie ne Typenprüfung oder könnte ich zBsp. mit der "höheren" Dreiachser-Ausbildung auch automatisch Trikes fliegen?
    - Logo.

    - Die Lizenz ist immer an ein im austellenden Land zugelassenes UL gekoppelt. Du muesstest also ein in D zugelassenes UL fliegen.

    - Trikes darfst Du fliegen, sinnvollerweise natuerlich nach einer entspr. Einweisung.

    Mein Tip: Mach einen franzoesischen Schein. Viel besser. Ich wohne auch in CH und mein deutscher Schein liegt in der Schublade, weil ich nur noch mit franzoesischem fliege. Hier dann natuerlich mit F-zugelassenem Geraet.


    Chris
  • Wieso französischen Schein? Worin liegt da der Vorteil? Bzw. wenn ich ein deutscher Schein mache kann ich mir doch auch eine französische Lizenz ausstellen lassen? 

    Wo hast du die Ausbildung gemacht? DE?

    Wie sieht es aus wenn ich die Dreiachser-Prüfung mache aber nur mit Trikes unterwegs bin....Verfällt dann der Schein? 
  • Um der Verwirrung noch einen drauf zu setzen: Als Deutscher mit deutschem Wohnsitz darfst Du wie richtigerweise erwähnt nur D-registrierte ULs bewegen. Das baugleiche Muster mit F-Registrierung darfst Du hingegen nicht bewegen. Anders sieht es aus, wenn Du Deinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hast, dann darfst Du auch innerhalb Deutschlands ein ausländisches UL bewegen. Frag mich bitte jetzt aber nicht nach Sinn und Verstand dieser Regelung. Und zumindest rechtlich umstritten ist das Bewegen eines F-registrierten ULs als Deutscher mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland mit einer F-Lizenz hier in Deutschland... alles klar?


    Wie sieht es aus wenn ich die Dreiachser-Prüfung mache aber nur mit Trikes unterwegs bin....Verfällt dann der Schein?
    UL Lizenzen gelten lebenslänglich, nur das Recht diese auszuüben hängt von Deinen geflogenen Mindeststunden + Übungsflug mit FI ab. Das Recht Passagiere zu befördern von der 90 Tage-Regel.
     
  • Wieso französischen Schein? Worin liegt da der Vorteil?
    Kein Medical, keine Mindeststunden... Und man kann sich z.B. viel einfacher ein eigenes Flugzeug halten.

    Bzw. wenn ich ein deutscher Schein mache kann ich mir doch auch eine französische Lizenz ausstellen lassen?
    Nein.

    Wo hast du die Ausbildung gemacht? DE?
    In D fuer die deutschen Scheine, in F fuer den franzoesischen.


    Chris

  • Sorry nochmals: 

    -Als CH, mit dauerhaftem Wohnsitz in der CH kann ich eine Franz.- oder DE-Lizenz machen? Oder muss ich während der Ausbildung in DE wohnhaft sein? 

    -Wenn ich den Ferien von DE zBsp. nach Frankreich und dann noch Spanien fliegen möchte. Brauche ich immer die Lizenzen der jeweiligen Länder oder gibts da sowas wie nen temporären "Urlaubspass" ;-)

    In D fuer die deutschen Scheine, in F fuer den franzoesischen.
    D.h. du hast 2x die ganze Ausbildung gemacht? Kannst du das in F auch in Deutsch oder Englisch machen?
  • Oder muss ich während der Ausbildung in DE wohnhaft sein?
    Nein brauchst Du nicht. Du erwirbst ja lediglich nur ein Recht zur Ausübung innerhalb des Geltungsbereiches. Dieses Recht ist nicht an einen Wohnsitz gebunden.

    -Wenn ich den Ferien von DE zBsp. nach Frankreich und dann noch Spanien fliegen möchte. Brauche ich immer die Lizenzen der jeweiligen Länder oder gibts da sowas wie nen temporären "Urlaubspass" ;-

    Nein, es gelten zwar die jeweils nationalen Regelungen in den AIPs aber Du geniesst mit einem D-registrierten Flieger und einer D-Lizenz Gastflugrecht und darfst dann quer durch F nach Spanien durch fliegen auch wenn Du keine F- oder ES-Lizenz haben solltest. Diese bräuchtest Du nur dann, wenn Du entsprechende F- oder ES-registrierte ULs bewegen willst (egal wo).

    Nimm am besten mal direkt Kontakt mit dem DULV oder dem schweizerischen Gegenpart ecolight.ch auf. 
  • "Um der Verwirrung noch einen drauf zu setzen: Als Deutscher mit deutschem Wohnsitz darfst Du wie richtigerweise erwähnt nur D-registrierte ULs bewegen. Das baugleiche Muster mit F-Registrierung darfst Du hingegen nicht bewegen. Anders sieht es aus, wenn Du Deinen dauerhaften Wohnsitz im Ausland hast, dann darfst Du auch innerhalb Deutschlands ein ausländisches UL bewegen. "

    @ Teejay

    Das wusste ich nicht.... Demnach kann ich als Schweizer, mit festem Wohnsitz in der Schweiz und mit einer deutschen Lizenz problemlos ein  F-registriertes UL in D bewegen. Kann ich auch ein F registriertes UL dauerhaft in Deutschland stationieren? Wenn je eröffnet das einen riesigen Vorteil bei der Suche nach einem gebrauchten UL..

    @mateo

    Ich habe meinen Schein in D gemacht und fliege mit D-registrierten UL.. Wie du hier schon erfahren hast, kann ich praktisch überall in Europa fliegen... In die Schweiz kannst Du auch reinfliegen, allerdings gibt′s da ein kleines zolltechnischen Problem. Wenn Du als Schweizer mit festen Wohnsitz in der Schweiz mit einem D-immatrikulierten UL in die Schweiz einfliegen willst, dann musst Du bei den Zollbehörden  MwSt. Depot  (8% von Flugzeugwert) hinterlegen.

  • Nee, nee die Lizenz muss schon mit der Registrierung des Fliegers übereinstimmen. Also F-Schein für F-Flieger.
    Also Matteo wenn Du irgendwie die Wahl hast lass die Finger vom deutschen Schein und deutschen Fliegern. Das ist alles viel zu teuer und zu kompliziert verglichen mit dem was Du in Frankreich bekommen kannst. Der Schein ist im allgemeinen wesentlich günstiger, es gibt selbst in der Ausbildung keine Mindeststunden und später zum Scheinerhalt auch nicht. Kein Medical, kein Überprüfungsflüge, kein gar nichts. Die Theorieprüfung musst Du allerdings auf französisch ablegen. Wenn Du aber wenigstens eine gute Grundkenntnis der Sprache hast würde ich mich da auf jeden Fall durchbeissen.
    Willst Du später Deinen eigenen Flieger haben auch jedenfalls in Frankreich zulassen. Du kaufst Dir Deinen Traumflieger, füllst ein DIN-A 4 Blatt aus und das war′s. Keine Jahresnachprüfungen. Willst Du Dir einen anderen Motor oder eine andere Schraube dran bauen oder sonstwas grösseres ändern wieder ein Din-A 4 Blatt ausfüllen und fertig. 
    Mit anderen Worten Dein Fliegerleben ist einfach nur simpel und erholsam.

    Gruss Stephan
  • D.h. du hast 2x die ganze Ausbildung gemacht? Kannst du das in F auch in Deutsch oder Englisch machen?
    Jein ;)
    Ich habe neben dem deutschen UL-Schein auch einen PPL-A, dadurch brauchte ich keine Theoriepruefung (welche in franzoesisch zu absolvieren ist) machen, sondern mit Fluglehrer halt paar Stunden spazieren fliegen. Als nur UL-Scheininhaber bist Du in F aber praktisch lizenzlos und darfst nochmal ganz von vorne beginnen. Also in jedem Fall den Zug jetzt richtig aufgleisen.

    Ich nehme bei der ganzen Sache an, dass franzoesisch fuer Dich als Schweizer kein Problem ist :) Wenn Du also einigermassen franzoesisch kannst, wuerde ich eher zu einer entspr. Lizenz raten. In die Entscheidung fliesst natuerlich ein, wo Du spaeter fliegen willst, wo Du Zugang zu Charterfliegern hast und ganz wichtig: Ob Du einen eigenen Flieger betreiben moechtest.


    Chris
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