Hallo liebes Forum
Ich habe eine Frage, und zwar aus rein persönlichem Interesse, und nicht aufgrund irgendeines Vorfalles.
Ich glaube es ist klar, dass der FI verantwortlicher PIC ist, und die schlussendliche Verantwortung hat. Ebenso ist das mit dem Experten bei der Prüfung. Doch welche Regularien auf EASA-Ebene schreibt das vor? Hat hier jemand ein Beleg?
Danke euch allen im Voraus für die Hilfe.
Phil
Hallo, zunächst ist der Sitz des PIC vom Luftfahrzeug -Hersteller meist festgelegt. Dann kann Halter den Platz des PIC auch noch bestimmen. ( Verein, Vercharterer usw.) Wer als PIC fliegt, ist nicht wirklich in den neuen
Regularien festgelegt. Es müssen sich die Piloten vor dem Flug absprechen.Nicht immer ist der mitfliegende FI auch der PIC. Vor dem Richter wird der FI aber meist um eine Mitverantwortung für den Flug nicht herum kommen.
Unterschiedliche Auslegung hier auch bei UL (DAeCund DULV) und EASA FCL
Zur Zeit gelten zwei Regelwerke: EASA FCL
und - soweit noch nicht außer Kraft gesetzt - die LuftPersV
„unter dem Dach“ der EASA FCL
90 Tage Regelung : Ob dies mit FI oder ohne sein muss ist umstritten.Die Rechtslage dazu ist nicht eindeutig und nicht völlig
unumstritten
PIC
ist zunächst der Pilot auf dem Sitz, den der Halter als Sitz
des PIC bestimmt hat.
Davon abweichend kann der/ie FI auf dem rechten Sitz zum PIC
werden, wenn dies vorher vereinbart wird.
alter §4 LUftVG: bei Prüfungs und Übungsflügen (=
Schulungsflügen) auch Einweisungsflügen ist FI = PIC. Gemäß
verschiedener Kommentierungen gelten hier jegliche Flüge zum Zwecke der
Ausbildung, Fortbildung, vom Halter geforderter Checkflüge (! siehe oben) und
auch vom Piloten erbetene Flüge zur Nachschulung bei Unsicherheiten.
Wir ,im Verein ,bestimmen den PIC bei allen Flügen ( Pilot und FI) vor dem Flug ab.
gruß Reinhard
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