BZF I und LP 4, 5, 6

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • ... Ich habe nach dem Initialanruf das Rufzeichen hinter gestellt: "taxi to holdingpoint runway 25, via T, B, C, C1 and L, caution construction both sides C1, wilco, D-PI". Dies war gar nicht gut, er ist fast ausgerastet und hat gesagt, dass dies an der Prüfung nichts zu suchen hat, dies sei IFR-Cowboy-Scheisse und nicht wie ein VFR′ler an der Prüfung zu funken hätte ...
    Hi Phil,

    dann kannte der Prüfer wahrscheinlich nicht die NfL 1-251-14 vom 22.10.14, worin unter Punkt 6 (4) geschrieben steht:

    1. Das Rufzeichen ist am Beginn der Meldung zu übermitteln. Eine direkte Antwort auf eine Meldung kann sattdessen auch durch das Rufzeichen beendet werden.



    Gruß
    Eric
  • ganz ehrlich? So sagen wie er es haben will... und innerlich für sich "Arschloch" denken oder einfach mal so in den Raum "Aprikose" rufen...

  • Hallo Phil,

    > Denn ich ging davon aus das IMC ein international anerkannte Abkürzung ist,
    > welche auch so verwendet werden darf.

    korrekt.

    ------------------------------------
    NfL 1-251-14
    6.(3)
    Abkürzungen im Sprechfunkverkehr sind nicht zulässig.
    Das gilt nicht für im Flugverkehr gebräuchliche Abkürzungen
    (z.B. ATC, FIR, IFR, RVR, VFR, VMC, VOR), für die Q-Gruppen
    (z.B. QNH, QFE, QDM) und für Abkürzungen von Luft-
    fahrzeugmustern (z.B. ATR 72, MD 11).
    ------------------------------------

    > CTR war Inida-Mike-Charlie.

    Gelächter!!   :-)))


    BlueSky9

  • > CTR war Inida-Mike-Charlie.

    Gelächter!! :-)))


    BlueSky9
    Dachte schon, ich wäre der Einzige. Ach ja, gib einem Menschen Macht...
  • ich habe mich zudem bei diesem komischen englischen Satzbau gewundert - aber was solls... bestanden ist bestanden.. 
    We waste here your time
    ich hätte eher "We waste your time here." gesagt...
     
  • > CTR war Inida-Mike-Charlie.

    Gelächter!! :-)))
    Ich habe das 3-4 mal lesen muessen, um zu verstehen, was gemeint war... :)


    Chris

  • Das Rufzeichen ist am Beginn der Meldung zu übermitteln. 
    Achtung, das gilt aber nur in Deutschland. In anderen Ländern (wie z.b. Österreich) ist dies leider so nicht richtig.

    Zitat aus der österreichischen Sprechfunkverordnung:

    Ist es jedoch erforderlich, eine Meldung oder Teile einer Meldung wortwörtlich zurückzulesen, MUSS DAS RUFZEICHEN AM ENDE einer Meldung übermittelt werden.



    VG Sascha
  • @Phil: Glückwunsch und Danke für das ausführliche Gedächtnisprotokoll. So was ist immer sehr interessant und lehrreich, auch wenn man das BZF schon hat.

    @alle: bislang war es so, dass man in DE mit dem BZF I als Luftsportgeräteführer auch ohne LP in Englisch funken durfte. Gilt das immer noch? Zweite Frage: es gibt hier doch einige die schon nach UK geflogen sind. Wie sieht es dort aus? Benötige ich als deutscher ULer ein LP (>=4) zu meinem BZF-I  und wenn ja, wie sieht es in der Praxis aus (wird das durch Vorlage geprüft?).

    VG Mike
  • Hallo D-Mike

    Danke für deine Bemerkung. Nun möchte ich doch noch schnell erzählen, wieso ich das LP gemacht habe. Mir hat die sehr sehr nette Dame bei der BNA auch gesagt, dass ich doch das LP mit der Mike-Klasse nicht bräuchte. Worauf ich Sie gefragt habe, ob sie nun für D oder auch für andere Länder spreche. Sie hat dann kurz gestutzt, und hat mich gefragt, ob ich ins Ausland fliegen will. Was ich mit einem JA beantwortet habe.

    Sie hat dann gemeint dass sie nur für D sprechen kann, da kann man das Funkzeugnis (I) auch ohne LP in englisch ausüben. Sie hat dann ganz klar gesagt, dass ich das vor einem Ausflug in ein anderes Land sauber abklären muss. Dies hat mir gezeigt, dass da, obschon dies einige Forumsteilnehmer ganz klar sehen, doch eine gewisse Unsicherheit herrscht.

    Ich will hier nicht wieder die endlose Diskussion eröffnen, LP ja oder nein. Das hatten wir kürzlich schon mal. Ich wollte einfach auf "Nummer Sicher" gehen. Was ich habe, das habe ich in der Mappe. Wenn dann mal was sein sollte und eine Kontrolle ansteht, kann ich dem beruhigt entgegen schauen, und muss mich nicht auf Diskussionen einlassen, wie jetzt das UL, Microlight, Basico, oder Ecolight eingestuft wird. Ich weiss jetzt was kommt...... Ja und ich stimme dem grundsätzlich auch zu, nur weil ich ein BZF I habe und nur weil ich das LP dazu habe funke ich noch lange nicht gut aber in der regulierten Welt in der wir fliegen, kann ich mich bei diesem Aspekt beruhigen, es gibt sonst noch genug Formalitäten.

    Was die Auslandflüge anbetrifft ist hier eine hilfreiche Dokumentation zu finden, die einige Basis-Informationen liefert und bei Bedarf für weitere Informationen ist auch immer eine Kontaktadresse angegeben (für UK ist das auf der Seite 45 of 44 zu finden ;-) ). Was Du auf jeden Fall brauchst, ist eine Einfluggenehmigung und die hat mit 64 £ einen stolzen Preis.

    Gruss Phil 

  • Erstens halte ich 64 Pfund bei den Gesamtkosten einer Flugreise nach UK für trivial. 

    Zweitens hat die Dame leider Unrecht. FCL.055 der EU-Verordnung 1178/2011 sagt: man braucht einen LP 4 oder höher in Englisch oder in der Sprache, in der gefunkt werden soll. Englisch reicht also immer, auch wenn in Suaheli gefunkt wird. Deutsch reicht nur, wenn in Deutsch gefunkt wird. Aber ULer brauchen es eh nicht. 
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.9 %
Ja
44.1 %
Stimmen: 229 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 39 Besucher online, davon 1 Mitglied und 38 Gäste.


Mitglieder online:
Steffen_E 

Anzeige: EasyVFR