hips schrieb:
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Sofern man nur die Theorie bestanden hat, aber nicht das Sprechen, kann man die Sprechprüfung einmal wiederholen ohne die Theorieprüfung zu wiederholen. fällt man das zweite mal durch die Praxisprüfung , muß man beim nächsten mal auch die eigentlich schon bestandene Theorieprüfung wiederholen.
Die im Ausland erteilten und gültigen Flugfunkzeugnisse, die unter Prüfungsbedingungen erworben wurden und einem entsprechenden Flugfunkzeugnis der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig sind, können nach § 14 FlugfunkV allgemein oder im Einzelfall anerkannt werden. Flugfunkzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt.
Alles unter dem obigen Link nachlesbar
NRW-Aviator schrieb:
@Michael
das BZF ist doch ein deutsches Produkt. Sobald Du im Ausland bist, zählen die Gesetzte des Gastlandes. Die kennen ein deutsches BZF nicht. Die kennen ihr Eigenes. Also von einem "muss" kann im Ausland keine Rede sein. Ob es sinnvoll ist, ist was ganz anderes. Du musst es haben, wenn Du in D in Charlie und Delte rumkurvst.
Michael
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