Ablauf Theorieprüfung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • @Michael

    das BZF ist doch ein deutsches Produkt. Sobald Du im Ausland bist, zählen die Gesetzte des Gastlandes. Die kennen ein deutsches BZF nicht.  Die kennen ihr Eigenes. Also von einem "muss" kann im Ausland keine Rede sein. Ob es sinnvoll ist, ist was ganz anderes. Du musst es haben, wenn Du in D in Charlie  und Delte rumkurvst.

    Michael    
  • Was hier im Gesetz steht und wie sehr man sich dafür im Ausland interessiert, sind wohl zwei verschiedene Dinge ;-)
  • hips schrieb:
    Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Sofern man nur die Theorie bestanden hat, aber nicht das Sprechen, kann man die Sprechprüfung einmal wiederholen ohne die Theorieprüfung zu wiederholen. fällt man das zweite mal durch die Praxisprüfung , muß man beim nächsten mal auch die eigentlich schon bestandene Theorieprüfung wiederholen.

    Ich weiß nicht was richtig ist, kann nur darauf verweisen, dass auf der Internetseite der Bundesnetzagentur etwas anders steht:
    Bewerberinnen und Bewerber, die die Vollprüfung nicht bestehen, können die Prüfung innerhalb einer festgelegten Frist einmal wiederholen. Zu wiederholen sind die Prüfungsteile, die nicht bestanden wurden.
    Bewerberinnen und Bewerber, die die Zusatzprüfung nicht bestehen, können sich erneut zur Prüfung anmelden. Diese ist stets in allen Teilen abzulegen.
    Gucks Du
    Ich hoffe aber dass hips Recht behält - wäre ja auch wirklich unsinnig jemanden so schnell die Tür zum Flugfunkzeugnis zuzumachen !

    Zu der Anerkennung ausländischer Flugfunkzeugnisse in Deutschland findet man auch etwas. Ich nehme mal an, dass das in den anderen Ländern der EU genauso oder wenigstens ähnlich gehandhabt wird:


    Die im Ausland erteilten und gültigen Flugfunkzeugnisse, die unter Prüfungsbedingungen erworben wurden und einem entsprechenden Flugfunkzeugnis der Bundesrepublik Deutschland mindestens gleichwertig sind, können nach § 14 FlugfunkV allgemein oder im Einzelfall anerkannt werden. Flugfunkzeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunks in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang allgemein und formlos anerkannt.

    Alles unter dem obigen Link nachlesbar

    Gruß GX
  • NRW-Aviator schrieb:
    @Michael

    das BZF ist doch ein deutsches Produkt. Sobald Du im Ausland bist, zählen die Gesetzte des Gastlandes. Die kennen ein deutsches BZF nicht. Die kennen ihr Eigenes. Also von einem "muss" kann im Ausland keine Rede sein. Ob es sinnvoll ist, ist was ganz anderes. Du musst es haben, wenn Du in D in Charlie und Delte rumkurvst.

    Michael

    Ich denke es sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein, wie das zusammenhängt:

    Für den internationalen Luftverkehr gelten die Vereinbarungen der ICAO. Die ICAO hat nun vor einiger Zeit beschlossen die Language Proficiency Requirements einzuführen. Die Mitgliedsstaaten setzen das um, was bedeutet, sie checken ihre Piloten, damit sie dem level 4 oder höher dieser Vorgaben der Sprachkompetenz entsprechen. Nur wenn der level 4 geprüft und erreicht wird, darf ein Pilot seit März 2008 am englischsprachigen Flugfunkdienst teilnehmen. Zugegeben, im Ausland mag das BZF I/AZF völlig unbekannt sein, aber die Language Proficiency Requirements sind sehr wohl geläufig und nur um die Beachtung dieser international gültigen Vorschriften geht's!
    Wenn also ein deutscher Pilot, völlig egal welche Lizenz er inne hat, damit ins nicht rein deutschsprachige Ausland fliegen will, muss er, weil er dort in Englisch funken muss, den level 4 des Language Proficiency Tests nachgewiesen haben.
    In der Bundesrepublik kann man z.Zt. den Language Proficiency Test nur als Inhaber des BZF I/AZF machen.

    Deshalb noch einmal: kein BZF I/AZF => kein Language Proficiency Test => kein legaler Auslandflug!

    Michael

    PS: Ich sehe gerade auf dem Anmeldeformular zur Sprachprüfung bei der BNA wird, entgegen einer telefonischen Auskunft der Außenstelle Eschborn im Spätsommer vergangenen Jahres, nun doch kein BZF I/AZF verlangt.
    Das erleichtert die Sache für SPL-Inhaber ohne BZF natürlich ungemein. Sie brauchen dann für einen legalen Auslandsflug nur noch den Language Proficiency Test level 4 mitzuführen.
  • @ GX

    genau so habe ich es auch geschrieben. Bei der ersten Wiederholung braucht man nur den nicht bestandenen Teil wiederholen, wenn Die Wiederholung des nicht bestandenen Teils der Erstprüfung auch nicht bestanden wird ist eine komplette Prüfung fällig.

    @ FD

    Ich habe ein BZF I, und in 2008 vergeblich versucht die Übergangsbescheinigung für die bis vor kurzem noch nicht mögliche Sprachprüfung zu bekommen. Es war nicht möglich. Das ging nur bei E-Piloten.
    Sind somit alle Ul-Piloten, die im Ausland geflogen sind illegal unterwegs gewesen? Der DAEC sagt, dass man die Sprachbescheinigung nicht bekommt, weil man sie nicht braucht. Sie wird nur für Leute mit ICAO-Lizenzen und BZF I bzw. AZF benötigt.

    Du dürftest mit einer SPL-Funkprüfung auch sicherlich nicht den ICAO Sprachtest (an dem Du mit SPL-Funkprüfung eh nicht teilnehmen darfst) dafür verwenden um plötzlich englisch zu funken. Dazu fehlt der praktische Funkprüfungsteil, der die englischen Sprechgruppen abnimmt. Du dürftest damit nicht mal in Deutschland englisch funken. Die SPL-Funkberechtigung läßt sich nicht erweitern.
    Die BNA Außenstelle hatte ansonsten Recht. Ohne BZFI oder AZF (also entsprechende Vorprüfung bei der BNA) gibt es keine Sprachprüfung. Ich sehe auch keinen Wortlaut im Anmeldeformular, der die Annahme zulässt, das man die Sprachprüfung auch mit einer SPL-Funkberechtigung machen kann. Was hat die BNA mit einer SPL-Funkprüfung zu tun?
  • @hips
    Die Kompetenz des LSGB werde ich sicher nicht mehr öffentlich in einem Forum diskutieren!!

    Ich hatte aufgrund meiner Lizenzen kein Problem eine Übergangsbescheinigung zu bekommen und musste mich deshalb in dieser Frage nicht mit dem LSGB auseinandersetzen.
    Meinem RP war mein BZF I bis dato auch nicht bekannt. Ich hatte es irgendwann mal nach dem Lizenzerwerb gemacht und leider immer wieder vergessen bei jeder Verlängerung oder Änderung in die Lizenz eintragen zu lassen.
    So musste ich eine Kopie des BZF I vorlegen und bekam dann postwendend die Bescheinigung.

    Der DAEC sagt, dass man die Sprachbescheinigung nicht bekommt, weil man sie nicht braucht. Sie wird nur für Leute mit ICAO-Lizenzen und BZF I bzw. AZF benötigt.

    Das ist natürlich völliger Blödsinn!! Es handelt sich hier um die Umsetzung internationaler Abkommen auf Ebene der ICAO. Es mutet schon sehr seltsam an, dass das LSGB sich nicht an die Vorgaben der ICAO gebunden fühlt und diese offensichtlich noch nicht einmal wahrnehmen will, obwohl man sich an anderer Stelle im gleichen Hause so vorbildlich um eine, für die Luftsportler akzeptable Umsetzung der ICAO-Sprachdirektive bemüht!!
    Als lizenzführende "Behörde" ( einen behördengleichen Status hat das LSGB und der DULV ja seit der Beleihung nach der Beautragungsverordnung inne ) sind das LSGB und der DULV eigentlich verpflichtet diese Bescheinigung auf Antrag und nach entsprechender Prüfung der Voraussetzungen auszutellen.
    Warum sie das dann nicht tun?? Wer weiß das schon so genau?? Hast Du einer Kuh schon mal mal ins Horn gepetzt??

    Sind somit alle Ul-Piloten, die im Ausland geflogen sind illegal unterwegs gewesen?

    Zumindest diejenigen, die seit März 2008 am englischen Flugfunkdienst des Gastlandes teilgenommen haben und nicht, dank anderer Lizenzen, im Besitz einer Level 4-Bescheinigung sind.

    Was die Anmeldung zur Sprachprüfung angeht, verlangt die BNA lediglich eine Kopie des Personalausweises und den Einzahlungsbeleg. Demnach kann man die Prüfung offenbar auch ohne BZF I/AZF ablegen.

    Michael


  • Ich würde gerne die Schauergeschichten um das BZF mal etwas entzerren.

    Das BZF hat primär nicht mit dem LBA, dem DAEC oder sonst irgendjemand zu tun. Die Grundlage des BZF ist die Internationale Fernmelde Union, ITU/UIT. Das BZF ist der Zugang zum Betreiben und Errichten von Funkanlagen. Insofern betrifft es jeden, der aktiv funken will. Die Funkamateure haben sowas, die Flieger haben sowas, auch der Vorfeld Taxi Fahrer an Verkehrsflugplatzen hat sowas, der Funker bei der Bundeswehr - alle haben für ihre jeweiligen Tätigkeiten eine Ausbildung zur Teilnahme am Funkverkehr.

    Wenn ein Deutscher nun über Grenzen will, regelt die ITU/UIT, wie die jeweiligen Befähigungen anerkannt werden. Aber wie gesagt, es geht dabei ums Funken und nur darum. BZF1/AZF ist im Ausland anerkannt, BZFII nicht. Ob das im Ausland jemand interessiert, steht auf einem anderen Blatt. Durch internationale Abkommen ist aber z.B. Portugal verpflichtet, ein BZF1 als Nachweis einer Funk-Befähigung anzuerkennen, wenn es denn jemand nachprüfen will. Der Bundeswehr-Funker bei Auslandseinsätzen hat exakt das gleiche Problem und die "Funker ATN" ist deren Nachweis, dass man sachkundig ist.

    Der ICAO Proficiency Test hat nichts mit dem Funken zu tun, sondern nur mit der Sprache und das auch nur im Zuständigkeitsbereich von ICAO, also der Luftfahrt mit Flugzeugen. Luftsportgeräte sind nicht ICAO, sind keine Flugzeuge und sind nationale Regelwerke.

    Als PPL′er brauche ich also ICAO-Konformes Zeug, also PPL mit Gültigkeit im Ausland, BZF1 und ICAO Language Proficiency. BZF für die Funke, PF für die Sprache.

    Als SPL′er brauche ich eine Gastflugregelung, ggf. eine Einflugbewilligung und BZF (für das Bedienen der Funke), aber keinen Language Proficiency test, sofern es vom Gastland nicht gefordert ist. Mir ist derzeit kein Land bekannt, dass für UL′s eine LP fordert. Im Gegenteil, ich kenne mehr Länder, die UL′s die Funfgeräte verweigern.

    Wenn ihr über sowas diskutiert, sortiert bitte erstmal nach "Wer ist dafür zuständig?" UL′s sind überall nationale Regellungen und vor allem sind sie keine "Flugzeuge" im Sinne einer "großen Zuständigkeit" von EASA oder LBA, CAA, FAA etc.

    Auch wenn es absurd klingt, dass man mit einer Aquila in Schönefeld für englischen Funk ein BZF plus LP braucht, mit einer Polaris aber nur BZF ohne LP - es ist aber so. ICAO hatte die LP nie für den GA-Bereich angedacht, es ist aber dahin mutiert. Es macht auch keinen Sinn, darüber länger als nötig zu streiten. Es ist einfach so, fertig.

    Die Details zum BZF, warum, weshalb und für wen, lernt man übrigens im theoretischen Bereich.

    Schönen Tach noch
    Truxxon
  • @FD

    Selbst wenn es möglich sein sollte den Sprachtest ohne Nachweis des AZF oder BZFI zu machen, hat man damit praktisch nichts gewonnen. Mit einem BZF II + Sprachtest dürfte man selbst in Deutschland nicht am englischen Flugfunkdienst teilnehmen. Man würde nur eine Sprachstandsbescheinigung für Level 4 bekommen, die ohne die passende Funklizenz aber keinen Wert hat.

    Nachtrag:
    @truxxon

    genau so hat man mir das beim Daec auch erklärt. Ich konnte es nur nicht so schön wiedergeben.
  • Kleine Ergänzung zu FDs Kritik am LSGB: Die haben völlig recht. Schon das LBA sagt, dass LP für Segler, Motorsegler und Ultraleicht nicht notwendig ist. Die anderen Europäer um uns herum sagen sowas ähnliches, bzw. reden immer nur über "Flugzeuge" und folglich nicht über Luftsportgeräte in nationaler Verwaltung, also warum soll man eine Bescheinigung ausstellen (Resourcen verbraten) für etwas, was offensichtlich nicht gebraucht wird?

    Vater des FD-Gedanken ist die Vermischung der Aufgaben und Zuständigkeiten ICAO, LBA, DAEC und dem ganzen UL-national-Zeug, dass sich unterhalb von ICAO abspielt.

    Der ULer, der also morgen nachmittag nach Holland oder nach Frankreich und England fliegt, kann sich also ganz entspannt zurücklehnen. LP ist für ihn (derzeit) kein Thema und kein Grund für vorauseilende Panik.

    Schönen Tach noch
    Truxxon
  • Na, dann ist ja alles wieder gut!

    Michael

    PS: Ich bin dann mal weg...
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.8 %
Ja
44.2 %
Stimmen: 233 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 16 Besucher online, davon 3 Mitglieder und 13 Gäste.


Mitglieder online:
b3nn0  Steffen_E  Pink Panther 

Anzeige: EasyVFR