Hallo liebe Mitglieder,
ich habe meinen Schein (Ul) jetzt bald 2 Jahre. Leider bin ich seit ca. 22 Monaten nicht mehr geflogen.
Wie verlängere ich meinen Schein am besten ? 12 Stunden werde ich bis Oktober wohl nicht mehr fliegen !
Beim DULV steht folgendes:
Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Reicht 1 Stunde aus um danach wieder 2 Jahre zu fliegen ? Oder kann ich die Überprüfung auch nächstes Jahr machen und dann wieder fliegen ? Mein Schein ist bis 2016 noch gültig !
Vielen Dank für eure Antworten !
servus,
mir stellt sich die frage warum man nen schein macht und dann ned fliegen geht...grad NACH der prüfung geht das lernen und üben los ;-)
seis drum - is ja deine entscheidung....
frag einfach bei deiner flugschule nach.....bist ja noch in der zeit...setz dich doch mit deine FI in die kiste und mach nen geilen trip (helgoland u.z. zb :-))
der FI kann dir das sicherlich am besten beantworten...
happy landings
pille
vmaxpille schrieb:Pille, das sind so Äusserungen, die einfach daneben sind. Was geht′s Dich an? Mit welchem Recht kritisierst Du den Mann? Er sucht Rat und Hilfe. Soinst nix.servus,
mir stellt sich die frage warum man nen schein macht und dann ned fliegen geht...grad NACH der prüfung geht das lernen und üben los ;-)
seis drum - is ja deine entscheidung...
FlyPilot schrieb:Es gibt nur den Weg über die Befähigungsüberprüfung. Oder Du fliegst eben noch die 12 Stunden :)Hallo liebe Mitglieder,
ich habe meinen Schein (Ul) jetzt bald 2 Jahre. Leider bin ich seit ca. 22 Monaten nicht mehr geflogen.
Wie verlängere ich meinen Schein am besten ? 12 Stunden werde ich bis Oktober wohl nicht mehr fliegen !
Beim DULV steht folgendes:
Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.
Reicht 1 Stunde aus um danach wieder 2 Jahre zu fliegen ? Oder kann ich die Überprüfung auch nächstes Jahr machen und dann wieder fliegen ? Mein Schein ist bis 2016 noch gültig !
Vielen Dank für eure Antworten !
eurofoxler schrieb:Ja das stimmt. Es ging mir im Allgemeinen darum, dass vor Scheinverlängerung die Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Rechte aus der Lizenz ausüben zu können. Auf die konkrete Situation bezogen hier ist in zwei Monaten nur noch der Prüfungsflug möglich - oder das Nachholen der Stunden unter FI Aufsicht.
Wenn er die 12 Stunden in den nächsten 2 Monaten nicht fliegt und keinen Prüfungsflug absolviert, ist die Berechtigung abgelaufen. Nach 2 Monaten bleibt also nur noch der Prüfungsflug
Erwin
Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt.
Die
Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur
ausgeübt werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der nachfolgenden
Voraussetzungen nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt:
Die Lizenz kann verlängert oder erneuert werden, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind.
Noch Fragen;-))
Grüße!
eurofoxler schrieb:
Wenn er die 12 Stunden in den nächsten 2 Monaten nicht fliegt und keinen Prüfungsflug absolviert, ist die Berechtigung abgelaufen. Nach 2 Monaten bleibt also nur noch der Prüfungsflug
.. da die Berechtigung kein separates Ablaufdatum hat, kann sie frühestens zusammen mit dem Ablaufdatum der Lizenz ablaufen.
Die Befähigungsüberprüfung wäre die Ultima Ratio zum Scheinerhalt kurz vor dem Ablaufdatum der Lizenz, wenn bis dahin nicht genügend Stunden, Landungen und/oder kein Übungsflug mit FI in 24-monatiger Rückschau im Flugbuch stünden.
Also entspannt bleiben FlyPilot!
Kommt Dir aber während der Gültigkeit der Lizenz, das Recht zur Ausübung abhanden, weil Du eben in der o.e. 24-monatigen Rückschau nicht die erfoderlichen Stunden, Landungen und den Übungsflug geflogen hast, brauchst Du auf jeden Fall einen Fluglehrer, der Dir dann für die fehlenden Stunden einen Flugauftrag erteilt, bzw. mit Dir den Übungsflug absolviert.
Michael
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
Eher häufig!Aktuell sind 11 Besucher online.