Pilotenausbildung (SPL-UL) Diskussion

Schein verlängern nach 22 Monaten ohne geflogen zu sein !!!

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22Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe meinen Schein (Ul) jetzt bald 2 Jahre. Leider bin ich seit ca. 22 Monaten nicht mehr geflogen.

    Wie verlängere ich meinen Schein am besten ? 12 Stunden werde ich bis Oktober wohl nicht mehr fliegen !

    Beim DULV steht folgendes:

    Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

    Reicht 1 Stunde aus um danach wieder 2 Jahre zu fliegen ? Oder kann ich die Überprüfung auch nächstes Jahr machen und dann wieder fliegen ? Mein Schein ist bis 2016 noch gültig !

    Vielen Dank für eure Antworten !

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  • servus,

    mir stellt sich die frage warum man nen schein macht und dann ned fliegen geht...grad NACH der prüfung geht das lernen und üben los ;-)
    seis drum - is ja deine entscheidung....

    frag einfach bei deiner flugschule nach.....bist ja noch in der zeit...setz dich doch mit deine FI in die kiste und mach nen geilen trip (helgoland u.z. zb :-))

    der FI kann dir das sicherlich am besten beantworten...

    happy landings

    pille

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  • vmaxpille schrieb:

    servus,

    mir stellt sich die frage warum man nen schein macht und dann ned fliegen geht...grad NACH der prüfung geht das lernen und üben los ;-)
    seis drum - is ja deine entscheidung...

    Pille, das sind so Äusserungen, die einfach daneben sind. Was geht′s  Dich an? Mit welchem Recht kritisierst Du den Mann? Er sucht Rat und Hilfe. Soinst nix.

    Ansonsten, Flypilot: Carlson fragen, der kann Dir eine fundierte Antwort geben.
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  • FlyPilot schrieb:

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe meinen Schein (Ul) jetzt bald 2 Jahre. Leider bin ich seit ca. 22 Monaten nicht mehr geflogen.

    Wie verlängere ich meinen Schein am besten ? 12 Stunden werde ich bis Oktober wohl nicht mehr fliegen !

    Beim DULV steht folgendes:

    Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

    Reicht 1 Stunde aus um danach wieder 2 Jahre zu fliegen ? Oder kann ich die Überprüfung auch nächstes Jahr machen und dann wieder fliegen ? Mein Schein ist bis 2016 noch gültig !

    Vielen Dank für eure Antworten !

    Es gibt nur den Weg über die Befähigungsüberprüfung. Oder Du fliegst eben noch die 12 Stunden :)

    Ansonsten kannst Du die Befähigungsüberprüfung innerhalb der Gültigkeit Deiner Lizenz jederzeit machen. Da es sich dabei um einen richtigen Prüfungsflug handelt, darfst Du die Rechte Deiner Lizenz danach wieder zwei Jahre lang nutzen. 

    Demnach: Ja, geht auch im nächsten Jahr.
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  • Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Der Schein ist noch bis 2016 gültig. Du solltest nur darauf achten, dass vor der Verländerung in 2016 die Voraussetzungen (Befähigungsüberprüfung oder 12h) gegeben sind, BEVOR der Schein abläuft.
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  • Explorer,
    m. E. stimmt das nicht ganz.
    Wenn er die 12 Stunden in den nächsten 2 Monaten nicht fliegt und keinen Prüfungsflug  absolviert, ist die Berechtigung abgelaufen. Nach 2 Monaten bleibt also nur noch der Prüfungsflug
    Erwin
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  • eurofoxler schrieb:
    Wenn er die 12 Stunden in den nächsten 2 Monaten nicht fliegt und keinen Prüfungsflug  absolviert, ist die Berechtigung abgelaufen. Nach 2 Monaten bleibt also nur noch der Prüfungsflug
    Erwin
    Ja das stimmt. Es ging mir im Allgemeinen darum, dass vor Scheinverlängerung die Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Rechte aus der Lizenz ausüben zu können. Auf die konkrete Situation bezogen hier ist in zwei Monaten nur noch der Prüfungsflug möglich - oder das Nachholen der Stunden unter FI Aufsicht.
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  • Gültigkeit und Verlängerung der Erlaubnis (gemäß § 45 LuftPersV)

    Die Lizenz wird mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt.
    Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt:

    1. mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt wurden.
    2. darin mindestens 12 Starts und 12 Landungen enthalten sind sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durchgeführt wurde.
    3. Diese Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden.

      Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

    Die Lizenz kann verlängert oder erneuert werden, wenn die vorher genannten Bedingungen erfüllt sind.

    Noch Fragen;-))

    Grüße!

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  • eurofoxler schrieb:
    Wenn er die 12 Stunden in den nächsten 2 Monaten nicht fliegt und keinen Prüfungsflug  absolviert, ist die Berechtigung abgelaufen. Nach 2 Monaten bleibt also nur noch der Prüfungsflug

    .. da die Berechtigung kein separates Ablaufdatum hat, kann sie frühestens zusammen mit dem Ablaufdatum der Lizenz ablaufen.
    Die Befähigungsüberprüfung wäre die Ultima Ratio zum Scheinerhalt kurz vor dem Ablaufdatum der Lizenz, wenn bis dahin nicht genügend Stunden, Landungen und/oder kein Übungsflug mit FI in 24-monatiger Rückschau im Flugbuch stünden.
    Also entspannt bleiben FlyPilot!
    Kommt Dir aber während der Gültigkeit der Lizenz, das Recht zur Ausübung abhanden, weil Du eben in der o.e. 24-monatigen Rückschau nicht die erfoderlichen Stunden, Landungen und den Übungsflug geflogen hast, brauchst Du auf jeden Fall einen Fluglehrer, der Dir dann für die fehlenden Stunden einen Flugauftrag erteilt, bzw. mit Dir den Übungsflug absolviert.

    Michael

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  • Genauso ist es, Michael.
    Das Problem scheint immer wieder die unterschiedlichen "Ablaufdaten" für so eine Lizenz:

    1. Ablaufdatum (innerhalb der letzten 24 Monate ab Heute), der in der Lizenz eingetragenen Berechtigungen....sofern man hier von einem Ablaufdatum überhaupt sprechen möchte und

    2. Ablaufdatum der Lizenz. (60 Monate nach Ausstellung derselben)

    Scheinbar macht es doch mehr Schwierigkeiten dies auseinander zuhalten, incl. das Wissen darüber, was das bedeutet und wie man eigentlich ales richtig macht.

    Im Zweifel: Frag eine kompetente Person (das sind leider längst nicht alle Fluglehrer!) also deinem Verband des Vertrauens oder : www.ulforum.de ;-))
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