Umschulung von TMG zum UL-Schein

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo,

    Ich habe mal eine Frage: Wenn ich den PPL-C TMG habe, also den Motorseglerschein, was muss ich machen um UL fliegen zu dürfen?

    Ich habe mich versucht im Internet schlau zu machen aber ich komme mit den neuen EASA-Regeln und den alten Regeln total durcheinander.

    Wenn ich es aber richtig gelesen habe, habe ich herausgefunden, dass ich eine theoretische Einweisung in der Pyrotechnik brauche und 1 Stunde mit Fluglehrer fliegen muss. Als Prüfung musss ich einen Flug mit dem Ausbildungsleiter machen. - ist dies korrekt?

    Vielen Dank für Antworten!

    MfG
    pilotmax09
  • Hi und willkommen,

    Theorie:
    • Technik
    • Pyrotechnik
    • Verhalten in besonderen Fällen

    Praxis:
    • keine Mindeststunden
    • jeder Ausbildungsschritt muss einmal durchlaufen werden
    • Überlandflug > 50 km mit min. 3 Landungen auf fremden Plätzen und FI
    • Praktische Prüfung durch Ausbildungsleiter

    Also mit einer einzigen Stunde wirst Du meiner Meinung nach nicht hinkommen (auch, wenn keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben ist). Zumindest würde ich Dir meinen Flieger (unabhängig, ob vorher TMG oder nicht) nicht überlassen, wenn Du nur eine einzige Stunde auf UL ausgebildet wurdest. Eine gründliche Einweisung ist sehr wichtig, kann sehr viel Spaß machen und man lernt sehr viel. Kalkuliere da mal ruhig die ein oder andere Stunde mehr ein :)


    PS.: Einweisung heißt auch fliegen :)
  • Hallo Sukram,

    Vielen Danke schonmal für die Antwort.

    Ich muss für die Theorie keine Prüfung machen oder?!

    Was würde dann für einen Schein bekommen? Oder heißt das Berechtigung?

    Sind dies die "neuen" Regeln? (Sorry aber ich finde das so ein Durcheinander :( )


    LG
  • Hi pilotmax09,

    bei der Theorie handelt es sich lediglich um eine Einweisung. Eine Prüfung musst Du nicht ablegen.

    Du bekommst nach der Umschulung die sogenannte "Sport Pilot Licence" oder auch Lizenz für Luftsportgeräteführer (SPL). Diese Lizenz ist national geregelt und hat mit den neuen Regularien der EASA nichts zu tun.

    VG
    Markus
  • Okay.

    Vielen Dank für deine Antworten.

    Eine letzte Frage noch ;) : da ich sehr nah an der Grenze wohne: darf ich trotz nationaler Lizens im Ausland(Niederlande, Belgien) fliegen? BZF I habe ich, daran soll es nicht scheitern.

    LG und danke.
  • Ja, das geht :)
  • ...als kleine Ergänzung, die Passagierberechtigung bekommst Du gleich mit eingetragen.


    Gruß,


    Volker

  • Perfekt....

    Danke.
  • Ehm Einspruch Markus:

    Es ind keine Überlandflüge vorgesehen, da er bereits die Touringmotorglider (TMG)Lizenz besitzt!!

    Die Theorie ist soweit richtig, jedoch wird auch eine Schriftliche Prüfung beim Ausbildungsleiter als Nachweis hinterlegt!!

    Praktisch muß er eine Einweisung bekommen. Dazu kommt noch ein Einstündiger Überprüfungsflig mit Fluglehrer, um die Berechtigung auch ausüben zu können. Summasumarum geht man von etwa 3 bis 5 Stunden für die Einweisung aus. Die Passagierberechtigung wird gleich eingetragen, ebenso die Schleppberechtigung, sofern man die im TMG eingetragen hatte und 5 Std. auf ein "Schleppfähiges-" UL nachweisen kann.


    LG

    Carlson!!
  • Hast Recht! 
    Aber Du kommst aus einem anderen Lager :) Der DULV z.B. sagt auf seiner Website ganz offiziell genau das, was ich oben aufgezählt habe (habe das auch nur abgeschrieben). Was ist denn nun richtig? Beim DULV wird einem das Leben scheinbar etwas leichter als beim DAeC gemacht, oder?

    Etwas off:
    Das betrifft übrigens auch Luftsportgeräte, die man als Schulflugzeuge nutzen möchte:

    DULV: CSL 
    DAeC: CSL + Sitzplatzunfallversicherung

    Why???
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