Zwar liegt mir das berühmtberüchtigte Ausbildungshandbuch des DAeC z.Zt. leider nicht vor, insofern weiß ich momentan nicht, ob es sich dort wörtlich oder sinngemäß wiederfindet, aber in Anlehnung an den § 1 Abs. 3 LuftPersV dürfte die praktische Ausbildung zum Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer - das Beiblatt "F" zum PPL gibt es schon über 10 Jahre nicht mehr - zwar beliebig lange dauern, die notwendige Pflichtsundenzahl müsste allerdings in den letzten vier Jahren vor dem Termin der praktischen Prüfung erflogen sein.
Für die Theorieprüfung gilt das was HM schon geschrieben hat.
Michael
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