Mustereinweisung = Übungsflug?

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • Hallo Leute,

    vielleicht weiss einer von Euch die genauen Voraussetzungen für den Übungsflug mit Fluglehrer zum Scheinerhalt. Meine Frage ist, ob es sich um irgend einen Flug mit einem Fluglehrer handeln kann, oder ob es ein spezieller Übungsflug für den Scheinerhalt sein muss.

    Konkret meine Frage: Ich habe in diesem Jahr eine Mustereinweisung auf ein neues Flugmuster mit einem Fluglehrer gemacht. Zählt dieser Flug gleichzeitig aus als der notwendige Übungsflug? Oder ist das eine ganz getrennte Sache bei der vielleicht sogar ein festes Programm von Übungen oder ähnliches abgehakt wird?

    Danke und happy Landings,

    Tilbo
  • Moin,

    der Überprüfungsflug muss min 60 Minuten lang sein (ohne Unterbrechnung)
    Eine Einweisung könnte man durchaus nebenbei gemacht haben. Ein festes Programm gibt es nicht, das kommt auf den Fluglehrer an, ob und wie weit er da in die Materie gehen will.

    Aber soweit ich weiß muss der Flug im Flugbuch auch vom Fluglehrer unterschrieben, mit Fluglehrernummer etc sein.
  • Tilbo schrieb:
    Ich habe in diesem Jahr eine Mustereinweisung auf ein neues Flugmuster mit einem Fluglehrer gemacht.

    Ganz abgesehen davon, dass es für den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer keine Musterberechtigung/en gibt, die man durch eine entsprechende Mustereinweisung erhalten könnte, genauso wenig wie es übrigens einen Überprüfungsflug mit Fluglehrer gibt, wäre Deine Einweisung auf dem neuen Muster durchaus als Übungsflug zum Erhalt der Rechteausübung bzw. zur Scheinverlängerung "verwendbar", wenn er mindestens 1 Stunde ohne Zwischenlandung - touch and go erlaubt - angedauert hat. Falls die Zeit passt, wird Dir der FI gerne einen Übungsflug im Flugbuch bestätigen.


    Michael

  • Ich sehe auch kein Problem darin, dass der Übungsflug gleichzeitig ein Einweisungsflug ist. Schließlich sind die Inhalte ja praktisch gleich.
  • Moin,

    beim Übungsflug zählt übrigens ausdrücklich die Blockzeit, also Rollen etc mit zu den 60 Minuten. Eigentlich aber fliege ich sehr gern auch länger mit Fluglehrer. Hab dabei noch immer etwas gelernt.

    Gruß
    ColaBear

  • Genau wie von FD beschrieben, verhält sich die Sache.

    Es gibt kein festes Programm. Es ist auch keine Überprüfung, im Sinne von Prüfung. Zur Ergänzung sollte man noch erwähnen, dass es vielleicht schon Sinn macht eine "Mustereinweisung" zu machen, obwohl es keine Musterberechtigung gibt. Man lernt ja  bekanntlich nie aus. Ich persönlich freue mich immer, wenn mein Fluglehrer Dinge mit mir übt, die ich alleine lieber bleiben lasse oder ohne Lehrer nicht durchführen darf. So ist das Geld für den Übungsflug gut angelegt.

    Allerdings scheint es nach den neuen Regelungen so zu sein, dass der Übungsflug kein Flug als PIC ist. Er darf also zu den 12 geforderten Stunden nicht dazu gerechnet werden.

    Nix f......... 

  • lazysting schrieb:
    Allerdings scheint es nach den neuen Regelungen so zu sein, dass der Übungsflug kein Flug als PIC ist. Er darf also zu den 12 geforderten Stunden nicht dazu gerechnet werden.

    Es gibt dazu keine "neue Regelungen". Selbstverständlich zählt der Übungsflug, sogar bis zu einer Länge von 6 Stunden, zur geforderten Flugzeit von 12 Stunden hinzu. Denn nach wie vor gilt
    LuftPersV § 45
    "...
    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    ..."


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    lazysting schrieb:
    Allerdings scheint es nach den neuen Regelungen so zu sein, dass der Übungsflug kein Flug als PIC ist. Er darf also zu den 12 geforderten Stunden nicht dazu gerechnet werden.

    Es gibt dazu keine "neue Regelungen". Selbstverständlich zählt der Übungsflug, sogar bis zu einer Länge von 6 Stunden, zur geforderten Flugzeit von 12 Stunden hinzu. Denn nach wie vor gilt
    LuftPersV § 45
    "...
    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    ..."


    Michael

    Tja, ich war heute beim Luftamt in eigener Angelegenheit, meinen PPL betreffend. Da hab ich gleich mal wegen des Übungsfluges nachgefragt. Der Mitarbeiter beim Luftamt hat es mir erklärt. Im Ul-Bereich ist es in der Tat so, dass der Übungsflug in den 12 geforderten Stunden zur Wahrnehmung der Rechte der UL Lizenz wie bisher, enthalten sein darf.

    Bei der neuen europäischen Lizenz (Lapl) hingegen, darf der Übungsflug nicht hinzugerechnet werden, soll heißen, die früheren PPLer müssen genau genommen 13 Stunden fliegen, sobald sie ihren Schein umschreiben (Lapl) haben lassen.

    Na ja, nix für ungut...

  • Hallo!

    > die früheren PPLer müssen genau genommen 13 Stunden fliegen,
    > sobald sie ihren Schein umschreiben (Lapl) haben lassen.

    Wieso *müssen* wir fliegen???

    Wir *dürfen* fliegen!!!



    BlueSky9
  • Hallo BlueSky9,

    so gesehen gebe ich Dir natürlich zu 150% Recht :-))

    Gruß Lazy


Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.9 %
Ja
44.1 %
Stimmen: 229 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 24 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 22 Gäste.


Mitglieder online:
fred3456.2  Kouwenh 

Anzeige: EasyVFR