Hallo,
ich habe auch ein paar Fragen zu der Thematik LAPL, SPL und PPL und hoffe ihr
könnt mir helfen.
Erst einmal eine kurze Einleitung:
Ich komme aus der Nähe von Kassel und würde gerne einen Flugschein machen.
Nachdem ich bereits zwei Schnupperkurse Segelflug und eine Flugstunde in einem
Dreiacher-UL gemacht habe, hatte ich mich eigentlich entschieden den SPL zu
machen, auch mit der bis vor einiger Zeit vorhandenen Möglichkeit mit relativ
wenig Aufwand bei Bedarf den PPL-N zu machen. Doch leider besteht diese
Möglichkeit ja nicht mehr.
"Bei Inhabern einer LAPL(A) ist
die Ausübung der Berechtigungen für Flugzeuge oder TMGs an keine feste Frist
gebunden. Für die Ausübung der Rechte gelten folgende Voraussetzungen:
-
12 Flugstunden als
Flugzeug- oder TMG-Pilot innerhalb der letzten 24 Monate, einschließlich
-
12 Starts und Landungen und
-
1 Auffrischungsschulung von
mindestens 1 Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.
Inhaber einer LAPL(A), die die o.
g. Anforderungen nicht erfüllen, müssen, bevor sie die Ausübung der mit der
Lizenz verbundenen Rechte wieder aufnehmen:
-
1 Befähigungsüberprüfung
mit einem Prüfer ablegen (den Prüfer können Sie hierfür selbst auswählen)
oder
-
die weiteren Flugzeiten
oder Starts und Landungen in Begleitung oder unter Aufsicht eines
Lehrberechtigten absolvieren."
Aktuell sind 39 Besucher online, davon 1 Mitglied und 38 Gäste.