Lapl(S) Lapl(A) SPL Echo Mike?! Verwirrung

Forum - Pilotenausbildung (SPL)
  • GTi schrieb:
    Angerechnet wird da, entgegen ersten Meldungen in der Vergangenheit, nämlich NICHTS.
    Quelle? Oder hat das jemand gesagt, der irgendwen kennt, der wiederum irgendwen kennt, der mal irgendwo was gehört hat? Also Stammtischgefasel oder steht es irgendwo?
  • Nö, das hat mir unser Luftamt auf Anfrage per eMail mitgeteilt.

    Wir haben im Verein einige ULér, die den LAPL machen wollten. Kurz vor dem 08.04. kam dann im Amt die Wende, Stunden auf UL können in Zukunft von der ATO nicht als Vorerfahrung anerkannt werden. Scheisse, aber erstmal Fakt.
    Gottseidank konnten wir die Betroffenen noch alle zur PPL-N-Ausbildung melden.

    Grüsse
    Thomas
  • Wenn ich die aktuelle Verordnung richtig interpretiere, kann zumindest bei der Ausbildung zum LAPL die ATO durch einen Prüfungsflug die Ausbildungszeit von 30h auf bis zu 15h reduzieren, wenn bereits Erfahrungen als PIC vorhanden sind. Hab nichts finden können wonach PIC-Erfahrungen von 3-Achs UL ausgeschlossen wären.

    FCL.110.A LAPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
    a) Bewerber um eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:
    (1) 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird;
    (2) 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einen Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.
    b) Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen der FCL.135.A a) auf Flugzeugen erfüllt haben.
    c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
    Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall
    (1) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
    (2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;
    (3) die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten.
    FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
    a) Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:....
    ......

    Sofern meine Interpretation auch wirklich stimmt, könnte man mit 15h zwar von UL auf LAPL upgraden, aber leider können später die geflogenen UL-Stunden nicht auf den Scheinerhalt zum LAPL angerechnet werden. Ich hab auch keine Hoffnungen dass sich das jemals ändern wird, denn 472.5kg sind eben anders zu fliegen als 2-Tonnen.
  • Hallo Tomb,

    davon sind wir im Rahmen unserer ATO-Genehmigung auch immer ausgegangen.

    Aus einem Mail unserer Landesluftfahrtveraltung geht allerding hervor:

    "2. Anrechnung von UL- Stunden (dreiachs) auf den Erwerb von Lizenzen und

    Berechtigungen nach EU-Verordnung ist entgegen unserer bisherigen Meinung

    nicht möglich. Luftsportgeräte zählen zu den Annex II Flugzeugen gemäß EU-VO

    216/2008 (sog. Basic Regulation) und sind in der EU-VO 1178/2011(Vorschriften

    für fliegendes Personal) nicht zu berücksichtigen. "

    Ob das auf Dauer Bestand hat, weiss ich nicht, ist aber zur Zeit die Auffassung des Verkehrsministeriums.

    Wir müssen als ATO für alle möglichen "Lehrgänge" ein Handbuch erstellen. Ein Handbuch zur "Umschulung" von reinen ULérn ist zur Zeit nicht genehmigungsfähig. Mir fehlt das Geld und die Zeit, damit vor den europäischen Gerichtshof zu gehn.......

    Grüsse
    Thomas
  • tomb schrieb:
    Ich hab auch keine Hoffnungen dass sich das jemals ändern wird, denn 472.5kg sind eben anders zu fliegen als 2-Tonnen.

    :) Aber 473 Kilo sind ok zum Anrechnen.

    Ist schon interessant LAPL alles bis 2 tonnen aber bei 472,5 hörts auf, ausser es steht ein E in der Kennung.
    Ansonsten geht nix mehr beim LAPL, und dank Bauvorschriften ist ein M ja auch gleich was ganz anderes.

    Ihr wisst, i hab mal wieder keine Ahnung, aber i könnt mir tatsächlich vorstellen das jemand der den SPL hat nach Einweisung (wie üblich bei nem neuen Muster) wohl auch mit ner Cessna klarkommt.
    Diese Differenzierung M/E + verschiedene Scheine die nicht man ansatzweise kompatibel sind wirkt auf mich, wie soll ich das freundlich sagen - ein ganz klein wenig überbürokratisiert - aus Pilotensicht bzw angehender Pilotensicht.

    Soweit ich das herauslese gibt es auch keinen Königsweg aus dem Dilemma bis auf TMG evtl.

    PS: Welcher Verein bietet denn 40€ nass mit Fluglehrer an?! Das sind ja absolute Dumpig-Preise! Da gibts doch nen Haken, 40H Vereinsarbeit die Woche oder sowas... :P

    Jedenfalls danke ich euch für eure regen Beiträge, wirklich informativ. Ich such auch immer nach der eierlegenden Wollmilchsau und mir fällt es schwer eine Idee zu begraben. Aber Beides (2-4P + günstige Flugpreise) zu verwirklichen mit einen Schein ist wohl schwieriger als gedacht - scheint nur die Variante mit TMG zu geben - oder habe ich was überlesen? Beide Scheine, SPL und LAPL, am Leben zu halten dürfte ab und an je nach aktuellerm Nutzungsgrad eher schwierig werden.
  • Wie lange kann ich denn meinen PPL-A (N) mit Klassenberechtigung TMG erhalten? Auch wenn ich damit nicht ins Ausland kann - möchte ich ihn nicht gegen Lapl tauschen, da ich den PPL (N) mit UL-Stunden aufrecht erhalten kann.
    Ich freue mich über einen Tipp!
  • GTi schrieb:
    Ob das auf Dauer Bestand hat, weiss ich nicht, ist aber zur Zeit die Auffassung des Verkehrsministeriums.

    Hm, d.h. die Auffassung des Verkehrsministeriums bezüglich der angesprochenen PIC Erfahrungen in FCL.110.A c) ist, dass hier nur Stunden eines LAPL(S) ohne TMG, LAPL(B) und LAPL(H) gemeint sein können, nachdem LAPL(S) mit TMG ja schon in b) abgehandelt wird?

    Also ich hege starke Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit dieser Auslegung, denn einem 3-Achs UL-Pilot unterstelle ich mal mehr nutzbare Erfahrungen durch die viel größeren Gemeinsamkeiten.

    @GTi: Sehen das alle Regierungspräsidien so, oder ist das nur die Auffassung deiner Landesluftfahrtverwaltung?

    Tom

  • Flieger-Claus schrieb:
    Wie lange kann ich denn meinen PPL-A (N) mit Klassenberechtigung TMG erhalten? Auch wenn ich damit nicht ins Ausland kann - möchte ich ihn nicht gegen Lapl tauschen, da ich den PPL (N) mit UL-Stunden aufrecht erhalten kann.
    Ich freue mich über einen Tipp!
    Hm also PPL(N) kann man aufrecht erhalten mit UL?
    für den PPL(N) ists ja etwas spät bei mir. Gibts was Ähnliches wie den PPL(N) bei dem dann UL Stunden angerechnet werden?
  • Flieger-Claus schrieb:
    Wie lange kann ich denn meinen PPL-A (N) mit Klassenberechtigung TMG erhalten? Auch wenn ich damit nicht ins Ausland kann - möchte ich ihn nicht gegen Lapl tauschen, da ich den PPL (N) mit UL-Stunden aufrecht erhalten kann.
    Du wirst ihn tauschen müssen. Alle PPL (N) Lizenzen sollen allmählich in den LAPL umgewandelt werden. Der PPL (N) wird jetzt schon nicht mehr ausgestellt, es sei denn, Du befindest Dich derzeit noch in Ausbildung und hast diese vor dem 08. April 2013 begonnen. Aber auch hier munkelt man, dass der Stichtag zur Beendigung der Ausbildung irgendwann im August liegen wird. Schaffst Du die Ausbildung bis zu diesem Stichtag, wird der PPL (N) noch ausgestellt, sollte dann aber in einen LAPL umgewandelt werden (oder man bekommt direkt den LAPL?). Rein theoretisch existiert der PPL (N) nicht mehr!
    Gibts was Ähnliches wie den PPL(N) bei dem dann UL Stunden angerechnet werden?
    Nein. Sowohl PPL (N) als auch SPL lagen/liegen in nationaler Hand. Aus diesem Grund war es möglich die Stunden gegenseitig anzurechnen. Durch die neuen Regularien der EASA wird der PPL (N) im Gegensatz zur SPL jedoch neu reguliert. Und zwar durch die LAPL. Der PPL (N) ist weggefallen, die LAPL ist da. Einen nationalen PPL wird es nicht mehr geben.
  • Hallo!

    sorry... wird jetzt sicher wieder einen ellenlangen Streit herbeiführen,
    aber ich muss hier mal "dazwischengrätschen" wenn ich das so lese.  :-))

    Tomahawk, was willst Du??

    Du *willst* fliegen?  Also geh′ *fliegen*!

    Du willst ein Luftfahrzeug sicher und viele Jahre lang mit Freude führen,
    in kritischen wie in unkritischen Situationen klarkommen, möchtes damit
    Menschen mitnehmen, Reisen unternehmen und zum Spass umherfliegen.

    Faktisch versuchst Du aber auf Teufel komm raus Dir irgendwie 15 armselige
    Ausbildungsstunden Flugzeit zu ersparen und hinterher den ECHO-Scheinerhalt
    noch auf "Sparflamme" hinzubekommen...?!

    Mensch, such Dir einen guten Fluglehrer, setzt Dich mit ihm (oder mit Flugauftrag
    später auch alleine) in einen Flieger Deiner Wahl und *flieg* los!!   :-)))

    Es ist doch vollkommen egal, ob das 5, 10, 20, 30 oder 42 Flugstunden werden.
    *Fliegen* willst Du doch sowieso, oder?!

    Und wenn Du ernsthaft vor hast, eine komplett andere Flugzeugklasse nach Jahren
    auch immer noch sicher durch den Luftraum bewegen zu können, nur indem
    du irgendwie auf dem UL ein paar "Mindeststunden" erfliegst, dann würde
    ich Dir von dem Vorhaben "Fliegerei" ehrlich gesagt komplett abraten.

    Mein Tip:  Such Dir _eine_ Sache (UL oder ECHO) aus und mache *diese* dann
    erstmal richtig - mit soviel Flugstunden wie nur möglich pro Jahr und auf genau dem Muster,
    das Du fliegen möchtest.

    "Time on Type" ist das, was dich auf Dauer in der Fliegerei überleben lässt!

    just my 2ct  :)

    BlueSky9
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