GTi schrieb:Quelle? Oder hat das jemand gesagt, der irgendwen kennt, der wiederum irgendwen kennt, der mal irgendwo was gehört hat? Also Stammtischgefasel oder steht es irgendwo?
Angerechnet wird da, entgegen ersten Meldungen in der Vergangenheit, nämlich NICHTS.
a) Bewerber um eine LAPL(A) müssen mindestens 30 Stunden Flugausbildung in Flugzeugen oder TMGs absolviert haben; der Unterricht muss mindestens Folgendes einschließen:FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
(1) 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird;
(2) 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einen Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM), wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wurde.
b) Besondere Anforderungen an Bewerber mit einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung. Bewerber um eine LAPL(A), die Inhaber einer LAPL(S) mit TMG-Erweiterung sind, müssen nach Eintragung der TMG-Erweiterung mindestens 21 Flugstunden auf TMGs absolviert haben und die Anforderungen der FCL.135.A a) auf Flugzeugen erfüllt haben.
c) Anrechnung. Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen in Buchstabe a erfolgen.
Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall
(1) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten;
(2) 50 % der gemäß Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten;
(3) die Anforderungen gemäß Buchstabe a Absatz 2 beinhalten.
a) Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:....
......
tomb schrieb::) Aber 473 Kilo sind ok zum Anrechnen.
Ich hab auch keine Hoffnungen dass sich das jemals ändern wird, denn 472.5kg sind eben anders zu fliegen als 2-Tonnen.
GTi schrieb:
Ob das auf Dauer Bestand hat, weiss ich nicht, ist aber zur Zeit die Auffassung des Verkehrsministeriums.
Hm, d.h. die Auffassung des Verkehrsministeriums bezüglich der angesprochenen PIC Erfahrungen in FCL.110.A c) ist, dass hier nur Stunden eines LAPL(S) ohne TMG, LAPL(B) und LAPL(H) gemeint sein können, nachdem LAPL(S) mit TMG ja schon in b) abgehandelt wird?
Also ich hege starke Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit dieser Auslegung, denn einem 3-Achs UL-Pilot unterstelle ich mal mehr nutzbare Erfahrungen durch die viel größeren Gemeinsamkeiten.
@GTi: Sehen das alle Regierungspräsidien so, oder ist das nur die Auffassung deiner Landesluftfahrtverwaltung?
Tom
Flieger-Claus schrieb:Hm also PPL(N) kann man aufrecht erhalten mit UL?
Wie lange kann ich denn meinen PPL-A (N) mit Klassenberechtigung TMG erhalten? Auch wenn ich damit nicht ins Ausland kann - möchte ich ihn nicht gegen Lapl tauschen, da ich den PPL (N) mit UL-Stunden aufrecht erhalten kann.
Ich freue mich über einen Tipp!
Flieger-Claus schrieb:Du wirst ihn tauschen müssen. Alle PPL (N) Lizenzen sollen allmählich in den LAPL umgewandelt werden. Der PPL (N) wird jetzt schon nicht mehr ausgestellt, es sei denn, Du befindest Dich derzeit noch in Ausbildung und hast diese vor dem 08. April 2013 begonnen. Aber auch hier munkelt man, dass der Stichtag zur Beendigung der Ausbildung irgendwann im August liegen wird. Schaffst Du die Ausbildung bis zu diesem Stichtag, wird der PPL (N) noch ausgestellt, sollte dann aber in einen LAPL umgewandelt werden (oder man bekommt direkt den LAPL?). Rein theoretisch existiert der PPL (N) nicht mehr!
Wie lange kann ich denn meinen PPL-A (N) mit Klassenberechtigung TMG erhalten? Auch wenn ich damit nicht ins Ausland kann - möchte ich ihn nicht gegen Lapl tauschen, da ich den PPL (N) mit UL-Stunden aufrecht erhalten kann.
Gibts was Ähnliches wie den PPL(N) bei dem dann UL Stunden angerechnet werden?Nein. Sowohl PPL (N) als auch SPL lagen/liegen in nationaler Hand. Aus diesem Grund war es möglich die Stunden gegenseitig anzurechnen. Durch die neuen Regularien der EASA wird der PPL (N) im Gegensatz zur SPL jedoch neu reguliert. Und zwar durch die LAPL. Der PPL (N) ist weggefallen, die LAPL ist da. Einen nationalen PPL wird es nicht mehr geben.
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