Eric schrieb:Folgt man Deiner Art von Beweisführung, dann ist ja auch die Aufteilung der praktischen Prüfung in mehrere Teile möglich, weil diese Teilung nirgends ausgeschlossen wurde.
Mein Einwand war eher theoretischer Natur. Du wolltest quasi einen Beweis erbringen, in dem du etwas zitiert hast, in dem das Splitten der Prüfung nicht erwähnt ist. Ich habe lediglich festgehalten, dass das kein Beweis für die Nichtdurchführbarkeit ist.
Eric
Rteissen schrieb:Habe weder behauptet, dass das geht, noch habe ich den Beweis geführt oder vorgehabt, ihn zu führen. Bei der praktischen Prüfung liegt es in der Natur der Sache, dass diese nicht aufteilbar ist, während die theoretische Prüfung theoretisch aufteilbar wäre.Eric schrieb:Folgt man Deiner Art von Beweisführung, dann ist ja auch die Aufteilung der praktischen Prüfung in mehrere Teile möglich, weil diese Teilung nirgends ausgeschlossen wurde.
Mein Einwand war eher theoretischer Natur. Du wolltest quasi einen Beweis erbringen, in dem du etwas zitiert hast, in dem das Splitten der Prüfung nicht erwähnt ist. Ich habe lediglich festgehalten, dass das kein Beweis für die Nichtdurchführbarkeit ist.
Eric
Würde mich freuen, wenn auch zu dieser Art der Teilung jemand postet, wo dies gelang... ;o)
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