ako schrieb:
Glückwunsch! Wenn Du PPL (A) nat., beschränkt auf 750 kg hast, bekommst Du abApril übernächsten Jahres spätestens bei der nächsten Verlängerung den LAPL (A) ohne weitere Auflagen und darfst damit bis max. 4 sitzig und 2 Tonnen durch ganz EASA Land fliegen.
Ich fürchte das ist ein Irrtum!
Es ist zwar von "without further verification" die Rede, allerdings wurde in den Postings und den Veröffentlichungen das "in compliance with Commission Regulation (EU) 1178/2011 Annex I FCL.105.A" nicht ausreichend beachtet.
Diese geforderte "compliance" ist natürlich nur dann gegeben, wenn die Umschreibungsbewerber die "Anforderungen für die betreffende Luftfahrzeugkategorie und, soweit zutreffend, für die verwendete Luftfahrzeugklasse bzw. das verwendete Luftfahrzeugmuster erfüllt haben."
Das ist selbstverständlich nur der Fall, wenn im PPL A (N) bereits ein 2 Tonnen-Rating eingetragen ist, denn der LAPL soll ja ein Rating für 4 sitzige SEP mit 2 t MTOW einschließen.
ako schrieb:
Die Stunden werden nicht mehr auf UL anerkannt und umgekehrt.
Dass LAPL-Stunden nicht für UL anerkannt werden, dürfte ebenfalls ein Irrtum sein. Stunden auf höherwertigen Lizenzen (ICAO PPL, JAR-FCL, GPL mit TMG) können seit jeher zum Erhalt des SPL herangezogen werden. Warum sollte sich das ändern?
Michael
4. Upon application, these non-JAR-compliant private pilot licenses (PPL(A-nat)) may after 08.04.2014, - given a proof of language proficiency in compliance with FCL.055, be converted into light aircraft pilot licenses (LAPL(A)) in compliance with Commission Regulation (EU) 1178/2011 Annex I FCL.105.A without further verification
FCL.105 LAPL — Rechte und Bedingungen
a) Allgemeines. Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, ohne Vergütung als PIC im nichtgewerblichen Betrieb in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie tätig zu sein.
b) Bedingungen. Bewerber um die LAPL müssen in der praktischen Prüfung die Anforderungen für die betreffende Luftfahrzeugkategorie und, soweit zutreffend, für die verwendete Luftfahrzeugklasse bzw. das verwendete Luftfahrzeugmuster erfüllt haben.
FlyingDentist schrieb:Es ist zwar von "without further verification" die Rede, allerdings wurde in den Postings und den Veröffentlichungen das "in compliance with Commission Regulation (EU) 1178/2011 Annex I FCL.105.A" nicht ausreichend beachtet.
Diese geforderte "compliance" ist natürlich nur dann gegeben, wenn die Umschreibungsbewerber die "Anforderungen für die betreffende Luftfahrzeugkategorie und, soweit zutreffend, für die verwendete Luftfahrzeugklasse bzw. das verwendete Luftfahrzeugmuster erfüllt haben."
Das ist selbstverständlich nur der Fall, wenn im PPL A (N) bereits ein 2 Tonnen-Rating eingetragen ist, denn der LAPL soll ja ein Rating für 4 sitzige SEP mit 2 t MTOW einschließen.
Es gibt bei den EASA Regeln kein 2 Tonnen Rating mehr. Genauso wie Du heute einen PPL-A(JAR-FCL) auf einer Rallye 100 mit 770 MTOW machen kannst und anschließend 10 Tonnen SEP fliegen darfst (nach Einweisung natürlich), darfst Du einen LAPL auf einem 700 kg Flieger machen und anschließend 2 Tonnen fliegen. Warum sollte also für die Konvertierung was anderes gelten?
Das ist ein Argument. Also: LAPL-A-Stunden werden wohl für den SPL-F zählen, aber nicht umgekehrt.Dass LAPL-Stunden nicht für UL anerkannt werden, dürfte ebenfalls ein Irrtum sein. Stunden auf höherwertigen Lizenzen (ICAO PPL, JAR-FCL, GPL mit TMG) können seit jeher zum Erhalt des SPL herangezogen werden. Warum sollte sich das ändern?
ako schrieb:
Es gibt bei den EASA Regeln kein 2 Tonnen Rating mehr
Es geht aber um Luftfahrzeugkategorien und Luftfahrzeugklassen, wie z.B VLA oder ELA, die an bestimmte Höchstmassen gebunden sind.
Warten wir's aber ab.
Ich kenne die deutsche Luftfahrtadministration hinreichend gut, dass hier im Rahmen unserer Umschreibungsbedingungen wirklich nichts verschenkt werden wird.
Michael
FlyingDentist schrieb:ELA hat wohl mehr mit technischen Vorschriften als mit der Lizensierung der Piloten zu tun.....ako schrieb:
Es gibt bei den EASA Regeln kein 2 Tonnen Rating mehrEs geht aber um Luftfahrzeugkategorien und Luftfahrzeugklassen, wie z.B VLA oder ELA, die an bestimmte Höchstmassen gebunden sind.
Ich gebe es auf da durchzublicken-> hier
Und was ich net versteh, dass mach ich auch net.
Wenn die LAPL Flugindustrie mich(uns) ULer als Kunden will sollen Sie sich was einfallen lassen.
Sonst fliege ich mein ULchen weiter :)
dsommerfeld schrieb:Die Lizensierung macht künftig keinen Unterschied mehr zwischen 600 kg und 2 t.
Genau so ist es. Mich interessieren 600kg und nicht 2t.
Ok mal analytisch:
angenommen ich mach den PPl N und habe dann LAPL :
1) Der Charter : fliegt man dann nicht mehr remos/C42/Vereins-UL sondern Flugsaurier mit 35 Litern in der Std zum fröhlichen Kaffetrinken oder erweitert ? Wie oft dann mit 4 Peronen und 2 Tonnen ( aha, die ist dann auch wieder überladen )auf die Insel ?
Warum sehe ich dann immer weniger Echo Hobby Flieger in der Luft?
Ich muß/ darf p.a. min 12 Std fliegen um den LAPL Schein zu erhalten. Hoffe das die Std auch beim SPL angekannt werden .
2) der Flieger-Eigentümer : Ich muß mit LAPL konsequenter Weise das UL verkaufen und mir eine Echo LSA Maschine holen. Da gibts die Ct und die Aquila . Liegen die nicht in der >120 000 ,-- € Klasse ?
Da muß ich doch p.a. ein ganz anderes Budget bereitstellen als beim UL.
Eigentlich will ich ( und sicher viele auch ) mit meinem UL oder sonstigem Fliegerlein preiswert bis 600 Kg fliegen und ab und zu mal einen 4 Sitzer chartern.
Das bekomm ich ( und viele andere gleichgesinnte Piloten ) mit dem LAPL eben nicht.
Es könnt so einfach sein .....
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