FlyingDentist schrieb:Und wenn man auf das Umschreiben verzichtet, sind dann alle EASA-Flieger, also alle nicht Anne II-Maschinen künftig tabu!
ako schrieb:
Man kann nicht aufs Umschreiben verzichten,
Natürlich sollte man auf das Umschreiben des ICAO-Scheins verzichten können. Im günstigsten Fall kann man dann noch 5 Jahre weiterfliegen und zwar
ako schrieb:
Wer ist Anne II?
Annex II- Flieger, also die national verwalteten Luftfahrzeuge ohne EASA-Zertifikat, wie Experimentals, historische und militärische Flieger.
Michael
FlyingDentist schrieb:Sorry, ich hatte die Bedingungen für den einfachen Erwerb der Lizenz nur in der englischen Version geschrieben, so wie es das Ministerium veröffentlicht hat. Durch deine Kopierung der Interpretation aus dem puf-Artikel (ohne Hinweis auf den Autor/die Quelle) in deutscher Sprache wird es immer noch kein "natürliches downgrade".Rteissen schrieb:
Ist das auch ein "downgrade"?Aber natürlich ist es das, denn um die Lizenz in altem Umfang weiter nutzen zu können müssen die Inhaber:
1. Kenntnisse über Part-FCL nachweisen (wie genau ist nicht definiert),
2. Sprachkenntnisse nach FCL.055 nachweisen,
3. 70 Flugstunden in Flugzeugen haben oder 5 Stunden mit Lehrer fliegen und
4. eine praktische Prüfung in Funknavigation ablegen (CVFR-Prüfung).20.08.2012, 06:15 Korrektur: Es muss natürlich Annex II heißen. Hatte leider das "x" vergessen. Sorry
Ob "downgrade" nun der richtige Begriff dafür ist, steht dahin.
Fest steht, dass die Inhaber des ICAO-Scheins und das sind nunmal alle, die bislang keine CVFR-Prüfung abgelegt haben, sonst könnten sie ja auf JAR-FCL umschreiben, mit Einführung der EASA-Lizenzen in ihren luftfahrerischen Rechten beschnitten werden. Der Lizenz wird einfach im Handstreich die ICAO-Konformität entzogen.
Und ob die zusätzlichen Prüfungen und Nachweise zumutbar oder gar wünschenswert wären, kann nicht die Frage sein.
Michael
PS: Ich habe das unterschlagene "x" ja nachgeliefert ... über Dich lustig haben sich andere gemacht, ich wollte lediglich wissen was mit "LuftGV" gemeint ist, worauf Du völlig unqualifiziert mit Helmut Schmidt geanwortet hast.
ako schrieb:
Es stimmt , für alle Alt-PPL-N-Scheininhaber, also diejenigen, welche den Schein vor 2003 erworben haben und jetzt eine ICAO Lizenz haben
Alt-PPL-N-Scheininhaber, die ihren Schein vor 2003 erworben haben, werden sicher schwer zu finden sein. Genauso wenig wie PPL A (N)-Inhaber, die Ihren Schein nach dem 01.05.2003 in eine ICAO-Lizenz umgeschrieben haben.
Michael
ako schrieb:
Ich denke alle außer Dir haben mich verstanden
Das glaube ich kaum.
Der PPL A (N) wurde erst mit Umstellung auf JAR-FCL zum 01.05.2003 eingeführt. Es kann daher keine Alt-PPL-N-Inhaber geben, die ihren Schein vor 2003 erworben haben.
Das bis dahin gültige Beiblatt A wurde umgewandelt in den PPL A nach ICAO-Richtlinien. Diesen Schein konnte man so nicht neu erwerben, sondern nur umschreiben.
Insofern ist der Satz "alle Alt-PPL-N-Scheininhaber, also diejenigen, welche den Schein vor 2003 erworben haben und jetzt eine ICAO Lizenz haben" einfach nur dummes Zeug!
Michael
FlyingDentist schrieb:Danke für die Richtigstellung, Michael. Ohne Dich würden wir alle dumm sterben.Insofern ist der Satz "alle Alt-PPL-N-Scheininhaber, also diejenigen, welche den Schein vor 2003 erworben haben und jetzt eine ICAO Lizenz haben" einfach nur dummes Zeug!
Michael
ako schrieb:
Ohne Dich würden wir alle dumm sterben.
Nicht alle, aber bei Dir ist die Wahrscheinlichkeit gerade etwas geringer geworden. :-))
Michael
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