ako schrieb:
Glückwunsch! Wenn Du PPL (A) nat., beschränkt auf 750 kg hast, bekommst Du abApril übernächsten Jahres spätestens bei der nächsten Verlängerung den LAPL (A) ohne weitere Auflagen und darfst damit bis max. 4 sitzig und 2 Tonnen durch ganz EASA Land fliegen.
Ich fürchte das ist ein Irrtum!
Es ist zwar von "without further verification" die Rede, allerdings wurde in den Postings und den Veröffentlichungen das "in compliance with Commission Regulation (EU) 1178/2011 Annex I FCL.105.A" nicht ausreichend beachtet.
Diese geforderte "compliance" ist natürlich nur dann gegeben, wenn die Umschreibungsbewerber die "Anforderungen für die betreffende Luftfahrzeugkategorie und, soweit zutreffend, für die verwendete Luftfahrzeugklasse bzw. das verwendete Luftfahrzeugmuster erfüllt haben."
Das ist selbstverständlich nur der Fall, wenn im PPL A (N) bereits ein 2 Tonnen-Rating eingetragen ist, denn der LAPL soll ja ein Rating für 4 sitzige SEP mit 2 t MTOW einschließen.
ako schrieb:
Die Stunden werden nicht mehr auf UL anerkannt und umgekehrt.
Dass LAPL-Stunden nicht für UL anerkannt werden, dürfte ebenfalls ein Irrtum sein. Stunden auf höherwertigen Lizenzen (ICAO PPL, JAR-FCL, GPL mit TMG) können seit jeher zum Erhalt des SPL herangezogen werden. Warum sollte sich das ändern?
Michael
4. Upon application, these non-JAR-compliant private pilot licenses (PPL(A-nat)) may after 08.04.2014, - given a proof of language proficiency in compliance with FCL.055, be converted into light aircraft pilot licenses (LAPL(A)) in compliance with Commission Regulation (EU) 1178/2011 Annex I FCL.105.A without further verification
FCL.105 LAPL — Rechte und Bedingungen
a) Allgemeines. Die Rechte des Inhabers einer LAPL bestehen darin, ohne Vergütung als PIC im nichtgewerblichen Betrieb in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie tätig zu sein.
b) Bedingungen. Bewerber um die LAPL müssen in der praktischen Prüfung die Anforderungen für die betreffende Luftfahrzeugkategorie und, soweit zutreffend, für die verwendete Luftfahrzeugklasse bzw. das verwendete Luftfahrzeugmuster erfüllt haben.