Das wäre mir neu. Wenn man PPL (N) hat, bekommt man den LAPL ohne weitere Stunden.
Gruß Andreas
Leider wohl nicht!
Die 70 Stunden gehen eindeutig aus dem Annex PPL National to the Conversion Report, aufgeführt unter Punkt 5:
5. If less than 70 Flying hours are accumulated on aircraft requiring a class rating of Single Engine Piston (SEP) a step up training of 5 Flighthours on aircraft requiring an SEP rating have to be accomplished.
Es gibt Piloten, die den PPL-N mit dem Eintrag TMG haben. Auch die auf TMG geflogenen Stunden gelten nicht unter diesen 70!
Allderdings ist das ja nur eine "Aufbauschulung". Eine Prüfung ist nicht vorgesehen.
Grüsse Thomas
Was passiert denn, wenn ein PPL-N Pilot die 70h nicht erreicht hat, und der PPL automatisch zum LAPL wird?
es würde mich sehr freuen, wenn Du Recht hättest. Allerdings ist die Nr. 5 im Conversion Report leider nicht auf den grossen PPL beschränkt. Evtl. ist das ja ein redaktioneller Fehler, vom DAeC war das auf jedenfall anders gedacht.
Wo soll das denn in der EU-Verordnung stehen. Die besagt doch für die Umwandlung lediglich, dass die Mitgliedsstaaten Ihre Conversions-Tables erstellen sollen?
Auf den Seiten L 311/163 und L 311/164 ist eine Tabelle für die Umwandlung von nat. PPL(A) Lizenzen in PPL(A) (FCL) Dort steht (nur relevantes zitiert): ------------------------------------------- ANHANG II
BEDINGUNGEN DER UMWANDLUNG BESTEHENDER NATIONALER LIZENZEN UND BERECHTIGUNGEN FÜR FLUGZEUGE UND HUBSCHRAUBER
A. FLUGZEUGE
1. Pilotenlizenzen
Eine Pilotenlizenz, die von einem Mitgliedstaat gemäß den nationalen Anforderungen erteilt wurde, wird in eine Teil- FCL-Lizenz umgewandelt, sofern der Bewerber die nachfolgenden Anforderungen erfüllt: ... b) Nachweis der Kenntnisse der entsprechenden Teile von Teil-OPS und Teil-FCL; c) Nachweis der Sprachkompetenz gemäß FCL.055; d) Erfüllung der in nachfolgender Tabelle genannten Anforderungen: ...
PPL(A) ≥ 70 auf Flugzeugen Nachweis der Verwendung von Funknavig- ationshilfen -------------------------------------------
3. The requirements set out in § 1 LuftPersV -conclusively correspond to the requirements set out in Commission Regulation (EU) Nr. 1178/2011 Annex I Part B Chapter 1 and 2 (LAPL(A)),
Du hast Recht, das mit den 70h im Report unter einem eigenen Punkt ist redaktionell mißverständlich (um nicht zu sagen dilettantisch) formuliert. Aus dem Vorstehenden schließe ich und auch andere, dass es so gemeint ist wie ich es ausgeführt habe.
Natürlich ist eine C150 ein SEP. nur brauchst Du bisher zum Fliegen mit dem nationalen Schein eben kein CR SEP. Der nationale Schein ist automatisch erstmal auf das fliegen 2sitzig bis 750 KG beschränkt. Danach kannst Du, mit Zusastzausbildung, das CR SEP und das CR TMG erwerben. Hast Du aber nicht automatisch.
Thomas,
Ich habe einen nationalemn PPL. In meinem Schein steht unter "XII Berechtigungen (Ratings)" unter anderem: ---------------------------------- SE piston (land) bis 2000 kg Pilot, Luftfahrzeugführer / Pilot SE piston (land) bis 750 kg
Pilot, Luftfahrzeugführer / Pilot ----------------------------------
Also ist auch 750 kg "SEP" im Sinne des Conversion Reports?
Den PPL A (N) wird es ab einem bestimmten Datum nicht mehr geben. Die Lizenz wird schlichtweg ungültig. Punkt.
Wer es nicht schaft bis zu diesem Datum die Umschreibebedingungen zu erfüllen, hat dann das Nachsehen bzw muss Nachschulen.
Was die 70 resp. 5 Stunden angeht, kriegt Ihr ja endlich die Kurve. Selbtsverständlich gibt´s keine "1.250 kg" geschenkt. Wer "nur" das 750 kg-Rating hat, wird analog zur LuftPersV die 5 Stunden Schulung fliegen müssen, genau wie die, die nach íhren 2t-Rating innerhalb der Restlaufzeit des PPL A (N) die 70 Stunden SEP nicht vollkriegen.
War alles schon mal dagewesen beim Wechsel auf JAR-FCL. Warum sollte es jetzt anders sein!!
Den PPL A (N) wird es ab einem bestimmten Datum nicht mehr geben. Die Lizenz wird schlichtweg ungültig. Punkt.
Wer es nicht schaft bis zu diesem Datum die Umschreibebedingungen zu erfüllen, hat dann das Nachsehen bzw muss Nachschulen.
Was die 70 resp. 5 Stunden angeht, kriegt Ihr ja endlich die Kurve. Selbtsverständlich gibt´s keine "1.250 kg" geschenkt. Wer "nur" das 750 kg-Rating hat, wird analog zur LuftPersV die 5 Stunden Schulung fliegen müssen, genau wie die, die nach íhren 2t-Rating innerhalb der Restlaufzeit des PPL A (N) die 70 Stunden SEP nicht vollkriegen.
War alles schon mal dagewesen beim Wechsel auf JAR-FCL. Warum sollte es jetzt anders sein!!
Michael
Richtig, wenn man mit heutigem nat. PPL weiterhin einen gültigen Schein haben will auf dem "PPL" steht, muss man u.a. mindestestens 70h haben oder 5h schulen.
Wenn jemandem aber der LAPL genügt? Ich denke, gerade diejenigen, welche den nat. PPL nach LuftPersV ohne ICAO haben - und das sind alle seit Scheinerwerb ab April 2003 - sind auch mit dem LAPL gut bedient.
Ok. Ich kapiers trotzdem noch nicht ganz. Klar, ich könnte das alles selber lesen, aber weder ist mein englisch dermaßen durchdrungen, dass ich alles bis ins kleinste verstehe, noch habe ich wirklich gerade die Zeit, alles zu lesen.
Nehmen wir mal an, ich möchte einen PPL N machen, die 2to interesieren mich nicht und ich will diesen Schein also nur machen, um dann mit nem Experimental (nehmen wir mal die S9) etwas zu spielen, dh. ein Acro-Rating dran hängen.
Ich mache also den Schein jetzt und der is dann einfach weg, wenn ich nicht auf LAPL umschreibe? Und damit dann sicher auch das Acro-Rating?
Und mal angenommen, ich lasse den PPL N als LAPL umschreiben, ist das Acrom Rating dann wech?
Beste Grüße
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