Hallo spoon, Du schriebst, dass du noch vor dem 08.04.2013 die PPL-N gemacht hast, und dann danach die PPL-A. War es nicht so, dass in einer ausgestellten PPL-N die Passagierberechtigung gleich enthalten ist?
Mich wundert nämlich, dass wir beide ja nun genau die gleiche PPL-N - Ausbildung und auch PPL-N Prüfung in Theorie und Praxis abgelegt haben. Du vor dem 08.04.2013 und ich danach. Aber, weil ich nun gar keine PPL-N in die Hand bekomme, sondern eine LAPL(A), muss ich nun noch 10 Stunden fliegen, um die Passagierberechtigung zu erhalten. Das finde ich nun schon irgendwie ungerecht. Hätte ich gleich die LAPL(A)-Ausbildung gemacht, würde ich′s ja verstehen, so aber nicht. Naja, deutsche Vorschriften müssen wohl nicht logisch sein!
Ich überlege nun ernsthaft, noch auf die internationale PPL aufzustocken, weil das wahrscheinlich billiger ist, als 10 Stunden solo zu fliegen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
gute Frage. Da ich den PPL-N noch vor dem 08.04.2013 gemacht habe, wurde mir auch noch diese Lizenz ausgestellt, nicht der LAPL. Ich denke es liegt daran. Da der PPL-N aber auch durch UL-Stunden aufrecht erhalten werden konnte, bin ich natürlich nur UL geflogen. Und dafür hatte ich ja eh die Passagierberechtigung. Daher hat sich die Frage für mich gar nicht gestellt. ;)
Wenn du allerdings jetzt noch (auf Basis des LAPL) auf EASA-PPL aufrüsten willst, brauchst du insgesamt 15 Stunden (siehe unten). Deshalb wollte ich auch unbedingt noch vor dem 08.04.2013 meinen PPL-N in der Tasche haben. ;) Auf der Basis war der EASA-PPL ja mit nur 5 Std. Funknavigation zu haben.
Vom LAPL(A) zum PPL(A) Um als Inhaber einer LAPL(A) zum PPL(A)
zu gelangen, müssen nach Lizenzerhalt mindestens 15 Stunden Flugzeit
auf Flugzeugen absolviert werden. Von diesen 15 Stunden müssen
mindestens 10 Stunden Flugausbildung sein. Mindestens 4 Stunden dieser
Stunden müssen zudem überwachten Alleinflug umfassen, davon wiederum
mindestens 2 Stunden Solo-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug
von mindestens 270 km (150 NM). Dieser Überlandflug muss vollständig
abgeschlossene Landungen auf zwei anderen Flugplätzen als dem
Startflugplatz enthalten.
Grüße Spoon
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