Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung hat jetzt der EASA
seine Entwürfe für die Umwandlung der deutschen Scheine in europäische
Lizenzen vorgelegt. Werden diese Vorschläge umgesetzt, dürfen sich die
PPL (national) -
Piloten über etliche Verbesserungen freuen. Der DAeC hatte sich bei den
Verantwortlichen im Ministerium für luftsportfreundliche Regelungen
eingesetzt.
Grundsätzlich neu ist die
Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (LAPL). Für diese Lizenzen werden weniger
strenge medizinische Tauglichkeitsanforderungen und weniger Flugstunden
in der Ausbildung verlangt. Den LAPL (A) erhalten die Piloten, die
bislang den PPL (A) (national) oder PPL (A) gemäß ICAO haben. LAPL (A) gelten europaweit.
Mit
einem vereinfachten Nachweis der Kenntnisse in Funknavigation durch
eine praktische Prüfung, 70 Stunden Gesamtflugerfahrung und dem
Sprachnachweis kann auch die Umwandlung zum PPL erfolgen.
Die
Luftfahrerscheine für den Segelflug, Ballonfahrer und Luftschiffführer
werden wie die JAR-FCL konformen Lizenzen 1:1 umgewandelt.
Die
Lizenzen nach Part-FCL sind unbegrenzt gültig, die Piloten müssen nur
die Bedingungen der fortlaufenden Flugerfahrung erfüllen und in ihren
Flugbüchern dokumentieren. Die Berechtigungen sind ein bis drei Jahre
gültig und müssen bei der Behörde verlängert werden.
Zuständig für
die Lizenzen und Berechtigungen der Privatpiloten bleiben die
Bun-desländer mit ihren Landesluftfahrtbehörden. Das
Luftfahrt-Bundesamt ist die zu-ständige Stelle für Inhaber einer
Verkehrs- oder Berufspilotenlizenz und für PPL (A) mit IR.
Luftsportgeräte bleiben weiterhin in nationaler Verantwortung und werden hoheitlich von den Verbänden verwaltet.